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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15783
VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493 (https://dejure.org/2013,15783)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2013 - 10 B 12.1493 (https://dejure.org/2013,15783)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 (https://dejure.org/2013,15783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 114 S. 2
    Rücknahme, Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme des Aufenthaltstitels, Niederlassungserlaubnis, Mediationsvereinbarung, Ausweisung, Ausweisungsgrund, arglistige Täuschung, nachträgliche Ergänzung der Ermessenserwägungen, Begründung, Ermessen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet wegen der potentiellen Grundrechtsrelevanz von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, dass die Verwaltungsgerichte ihrer Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit eine möglichst aktuelle, das heißt nicht bereits überholte Tatsachengrundlage zugrunde legen (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11 f.).

    Rn. 22 2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG, auf den die Beklagte ihren Rücknahmebescheid zu Recht stützt (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 - juris Rn. 15), liegen vor.

    Rn. 31 Zwar kann sich der Kläger gegenüber der Rücknahme der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er aus anderen Rechtsgründen einen Anspruch auf Erteilung eines gleichwertigen Aufenthaltstitels erworben hat (zur rechtlichen Bedeutung dieses Einwands vgl. BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18; nachfolgend 4.1.).

    Eine Behörde darf zwar einen Aufenthaltstitel, den sie dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilen müsste, weder widerrufen noch mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18).

    Durch die vom Bundesverwaltungsgericht auch auf die Fälle der Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines (unbefristeten) Aufenthaltstitels übertragene Rechtsprechung zur Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, U.v. 13.4. 2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11 f.) muss das Tatsachengericht auch neue entscheidungserhebliche Umstände, die nach der behördlichen Ausgangsentscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind, umfassend ermitteln und würdigen.

    Diese Möglichkeit für die Behörde, ihre Ermessenserwägungen entsprechend zu aktualisieren, wenn sich die Sachlage nach der Rücknahmeentscheidung in entscheidungserheblicher Weise zugunsten des Klägers geändert hat, besteht auch im Fall einer Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Die hierdurch gebotene fortlaufende Aktualisierung der behördlichen Entscheidung während des Gerichtsverfahrens bezieht sich dabei nicht nur auf die tatbestandlichen Voraussetzungen, sondern im Fall einer Ermessensentscheidung auch auf die konkrete Ermessensausübung (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 10 für den Fall einer Ermessensausweisung).

    Denn die Beklagte muss im gerichtlichen Verfahren erkennbar trennen zwischen neuen Begründungselementen, die den Inhalt ihrer (angegriffenen) Entscheidung betreffen, und Ausführungen, mit denen sie lediglich als Prozesspartei ihre Entscheidung verteidigt; denn bei der Ergänzung behördlicher (Ermessens-)Erwägungen sind strenge Anforderungen an Form und Handhabung zu stellen (BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 18).

    Rn. 38 Dass seit der Verlagerung des für die gerichtliche Überprüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen maßgeblichen Beurteilungszeitpunktes ausländerrechtliche Gerichtsverfahren in den Tatsacheninstanzen gerade auch bezüglich der Ermessensbetätigung der Behörde für Veränderungen offen sind und ein nach dem materiellen Recht zulässiges Nachholen oder Ergänzen von Ermessenserwägungen nicht an prozessualen Hindernissen und insbesondere nicht an § 114 Satz 2 VwGO scheitert, ist durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris).

    Rn. 41 Dies genügt den vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen strengen Anforderungen an Form und Handhabung bei der Ergänzung von behördlichen Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren (BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 18 f.) jedoch nicht.

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Die Rücknahme einer (hier unbefristeten) Aufenthaltserlaubnis kann nur Bestand haben, wenn die Behörde die erforderliche Abwägung öffentlicher Interessen und schutzwürdiger privater Belange vorgenommen und dabei die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles berücksichtigt hat (BVerwG, U.v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 - juris Rn. 18).
  • VG München, 20.10.2011 - M 12 K 11.1586

    Rücknahme; Niederlassungserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Der Kläger hat im Gegenzug in Nr. 4. der Vereinbarung die Rücknahme seiner Klage im Verfahren M 12 K 11.1586 zugesagt.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Damit ist die Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG entsprechend der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 70, 356/363) eine Entscheidungs- und keine Bearbeitungsfrist in dem Sinne, dass die Behörde ein Jahr Zeit hat, alle zur Ausübung des Rücknahmeermessens gegebenenfalls noch erforderlichen Informationen einzuholen, um sodann über die Rücknahme zu entscheiden (…vgl. J. Müller in BeckOK VwVfG, Stand: 1.4.2013, § 48 Rn. 113).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Da die maßgeblichen ausländerrechtlichen Regelungen die in Art. 6 GG enthaltenen aufenthaltsrechtlichen Rechtswirkungen nachzeichnen, reicht allein das formale Band der Ehe nicht aus, um einen Anspruch eines ausländischen Ehegatten auf einen familienbezogenen Aufenthaltstitel zu begründen; erst der Wille der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 GG aus (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 10 C 12.863 - juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 11.10 - juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Darauf, wann dem Kläger der Scheidungsantrag durch Zustellung bekannt geworden ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OVG MV, B.v. 13.1.2012 - 2 M 201/11 - juris Rn. 8 f.).
  • OVG Hamburg, 22.09.2000 - 3 Bf 38/99

    Kriterien für die Annahme einer Scheinehe; Bindung eines Ausländers an die …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Zwar kommt diesen Angaben und Feststellungen im ausländerrechtlichen Verfahren weder eine rechtliche Bindungswirkung zu noch besteht insoweit eine Richtigkeitsvermutung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 22.9.2000 - 3 Bf 38/99 - juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1680

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Leben die Eheleute räumlich getrennt, bedarf es jedoch erkennbarer Anhaltspunkte dafür, dass diese gewählte Ausgestaltung der Beziehung mit der für eine familiäre Lebensgemeinschaft notwendigen Voraussetzung eines intensiven persönlichen Kontakts und der zwischen Eheleuten bestehenden Verbundenheit vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1680 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 10 C 12.863

    Falschangaben zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
    Da die maßgeblichen ausländerrechtlichen Regelungen die in Art. 6 GG enthaltenen aufenthaltsrechtlichen Rechtswirkungen nachzeichnen, reicht allein das formale Band der Ehe nicht aus, um einen Anspruch eines ausländischen Ehegatten auf einen familienbezogenen Aufenthaltstitel zu begründen; erst der Wille der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 GG aus (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 10 C 12.863 - juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 11.10 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.10.2011 - 10 CS 11.1891

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein …

    Die Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts steht im Verwaltungsprozess der Verwertbarkeit des Inhalts früherer Aussagen grundsätzlich nicht entgegen (Anschluss an Bay. VGH, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 -).

    Dies gilt zum einen für vorangegangene Aussagen in gerichtlichen Verfahren (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 25, Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 383 Rn. 6), zum anderen auch für Aussagen in vorangegangenen Verwaltungsverfahren, die ebenfalls zur Beweiswürdigung herangezogen werden dürfen (…zur Verwertbarkeit früherer Angaben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im behördlichen Verwaltungsverfahren VG München, Urt. v. 23.05.2012 - M 25 K 11.3317 - juris Rn. 47;… ebenso VG Trier, Urt. v. 10.01.2012 - 3 K 1337/11.TR - juris Rn. 65;… OVG Berlin, Beschl. v. 01.04.2004 - 8 S 27.04 - juris Rn. 4).

  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Zeugnisverweigerungsrecht in einem Kapitalanleger-Musterverfahren bei der Gefahr …

    Für die Frage des Bestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts ist es unerheblich, ob und welche Angaben ein Zeuge bereits gemacht hat, denn der Zeuge kann die Entscheidung, im Rahmen einer Vernehmung nicht von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, jederzeit widerrufen bzw. sich im Falle einer weiteren Vernehmung erstmals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen (BGH…, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris, Rn. 7; BGH…, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 -, juris, Rn. 12; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. November 1990 - 2 Ws 462/90 -, juris;… Maier, in: MüKo StPO, 2. Auflage 2023, § 55, Rn. 5, 81;… Ignor/Bertheau, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2017, § 55, Rn. 5, 19;… Eschelbach, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 5. Auflage 2023, § 55, Rn. 4;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 55, Rn. 11; vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 25;… Damrau/Weinland, in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 386, Rn. 2 a. E.;… Scheuch, in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 386, Rn. 17).
  • VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22

    Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über …

    Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Januar 2006 - 13 S 2345/05 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 18 A 1787/06 -, juris, Rn. 155 f.; BayVGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris, Rn. 23 f.
  • VG München, 23.04.2015 - M 12 K 15.631

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Täuschung über …

    Solch eine Abwägung ist auch im Fall des Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis durch unrichtige Angaben erforderlich (BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 33;… BVerwG, U.v. 5.9.2006 a.a.O.).

    Zwar darf ein Aufenthaltstitel, der dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilt werden müsste, nicht widerrufen oder mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden (…BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 11.6.2013 a.a.O. Rn. 32).

    Aus der gefestigten Rechtsprechung, die bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Rücknahme und Widerruf unbefristeter Aufenthaltstitel auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abstellt (…BVerwG, U.v. 13.4.2010 a.a.O. Rn. 11 f.; BayVGH, U.v. 11.6.2013 a.a.O. Rn. 21), ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis

    Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (…BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 -, juris Rn. 33;… OVG Münster, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 155;… Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 48 Rn. 79, 88).
  • VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.1157

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Fehlens einer ehelichen …

    Solch eine Abwägung ist auch im Fall des Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis durch unrichtige Angaben erforderlich (BayVGH, U. v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 33;… BVerwG, U. v. 5.9.2006 a. a. O.).

    Zwar darf ein Aufenthaltstitel, der dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilt werden müsste, nicht widerrufen oder mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden (…BVerwG, U. v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18; BayVGH, U. v. 11.6.2013 a. a. O. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 CS 14.687

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

    Entscheidend kommt es daher auf den nachweisbar betätigten Willen der Ehegatten zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 4 und BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 22 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726

    Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen …

    Solch eine Abwägung ist auch im Fall des Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis durch unrichtige Angaben erforderlich (BayVGH, U. v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 33;… BVerwG, U. v. 5.9.2006 a. a. O.).
  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357

    Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels

    Zwar darf ein Aufenthaltstitel, der dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilt werden müsste, nicht widerrufen oder mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden (VG München, U.v. 23.4.2015 - M 12 K 15.631 Rn. 43 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 18 und BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 32).
  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen …

    Solch eine Abwägung ist auch im Fall des Erschleichens einer Aufenthaltserlaubnis durch unrichtige Angaben erforderlich (BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris;… BVerwG, U.v. 5.9.2006, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 ZB 13.1003

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; …

  • VG München, 13.04.2016 - M 9 K 15.5028

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen des Vorliegens eines Härtefalls

  • VG Bayreuth, 21.09.2016 - B 4 K 15.723

    Niederlassungserlaubnis, Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft, …

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