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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31233
VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235 (https://dejure.org/2012,31233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2012 - 10 B 12.235 (https://dejure.org/2012,31233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 10 B 12.235 (https://dejure.org/2012,31233)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Rn. 26 Die Passlosigkeit des Klägers, die auf seiner ungeklärten Staatsangehörigkeit beruht, macht seine Ausreise aus tatsächlichen Gründen unmöglich (OVG NRW vom 14.3.2006 Az. 18 E 924/04 ).

    Erst wenn der Ausländer die üblichen Mitwirkungshandlungen erfüllt hat, trägt die Ausländerbehörde die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche konkreten weiteren und nicht von vornherein aussichtslosen Mitwirkungshandlungen der Betroffene zur Beseitigung des Ausreisehindernisses noch unternehmen kann (OVG NRW vom 14.3.2006 a.a.O. RdNr. 19; Burr in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 25 RdNr. 182; Hailbronner, AufenthG, § 25 RdNr. 147).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Da er keine Antwort der Auslandsvertretung auf sein Schreiben erhalten hat, wäre er ferner gehalten gewesen, dort auch nochmals bzw. mehrmals nachzufragen (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 14.9.2010 Az. 3 B 2.08 RdNr. 34).
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Die Beklagte ist der ihr obliegenden Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. hierzu BayVGH vom 23.3.2006 Az. 24 B 05.2889 und vom 11.12.2006 Az. 24 B 06.2158 ) vorliegend damit in ausreichendem Maße nachgekommen.
  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungspflicht - Beschaffung von Heimreisepapieren - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Die Beklagte ist der ihr obliegenden Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. hierzu BayVGH vom 23.3.2006 Az. 24 B 05.2889 und vom 11.12.2006 Az. 24 B 06.2158 ) vorliegend damit in ausreichendem Maße nachgekommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2008 - 18 A 209/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, allgemeine …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Deshalb sind einfache Briefe zwischen Privatpersonen wegen ihres zu geringen Beweiswerts regelmäßig ungeeignet (OVG NRW vom 20.5.2008 Az. 18 A 209/07 RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 05.07.2007 - 19 C 07.1081
    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
    Der Nachweis seiner Identität bzw. Staatsangehörigkeit liegt grundsätzlich im Einflussbereich des Ausländers und er ist deshalb dafür darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH vom 5.7.2007 Az. 19 C 07.1081 RdNr. 3; vom 18.11.2010 Az. 19 B 08.3154 RdNr. 9;… OVG NRW vom 24.3.2006 a.a.O. RdNr. 15).
  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 15.37

    Aufenthaltserlaubnis; (nicht) unverschuldet an der Ausreise gehindert; …

    Da der Kläger keine weiteren Angaben als die den Behörden bereits bekannten zu seiner Staatsangehörigkeit bzw. Identität macht, lässt sich seine Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei feststellen, so dass das Ausreisehindernis auf absehbare Zeit nicht wegfallen wird (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Regelungszweck dieser Vorschriften ist es, eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen, wenn der Ausländer zumutbare Möglichkeiten hat, ein bestehendes Ausreisehindernis zu beseitigen, dies aber nicht tut (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 27).

    Der Nachweis seiner Identität bzw. Staatsangehörigkeit liegt grundsätzlich im Einflussbereich des Ausländers und er ist deshalb dafür darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 29;… B.v. 5.7.2007 - 19 C 07.1081 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 - juris Rn. 15).

    Erst wenn der Ausländer die üblichen Mitwirkungshandlungen erfüllt hat, trägt die Ausländerbehörde die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche konkreten weiteren und nicht von vornherein aussichtslosen Mitwirkungshandlungen der Betroffene zur Beseitigung des Ausreisehindernisses noch unternehmen kann (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 29;… OVG NW, B.v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 - juris Rn. 16;… vgl. a. Zeitler in HTK-AuslR, Stand: 9.9.2014, § 25 AufenthG zu Abs. 5 Rn. 75 ff.).

    Von dem Ausländer sind insoweit gesteigerte Anstrengungen zu erwarten, denn das Gesetz weist ihm den Besitz eines gültigen Reisepasses als Obliegenheit zu (§ 3 Abs. 1 AufenthG) und verpflichtet ihn, bei der Beschaffung von Identitätspapieren mitzuwirken (§ 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 30;… U.v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34;… Burr in GK-AufenthG, Stand: September 2012, § 25 Rn. 171).

    Schließlich war es dem bereits im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertretenen Kläger zumutbar, sich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts oder anderen Mittelsperson in seinem Heimatland um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen (BayVGH, U.v. 4.10.2012 - 10 B 12.235 - juris Rn. 30; OVG NW, B.v. 14.3.2006 - 18 E 924/04 - juris;… Burr in GK-AufenthG, Stand: September 2012, § 25 Rn. 175;… Zeitler in HTK-AuslR, Stand: 9.9.2014, § 25 AufenthG zu Abs. 5 Rn. 79).

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