Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 11 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 AufenthG
Ausländerrecht: Keine getrennte Festlegung der Wirkungen der Ausweisung und der Abschiebung | Hauptsacheerledigung; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Ermessensentscheidung; Bestimmung der Länge der Frist; Bedingung; Erneute Ermessensentscheidung - ra.de
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Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 11 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 AufenthG
Ausländerrecht: Keine getrennte Festlegung der Wirkungen der Ausweisung und der Abschiebung | Hauptsacheerledigung; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Ermessensentscheidung; Bestimmung der Länge der Frist; Bedingung; Erneute Ermessensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 1 K 12.653
- VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818
Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…U.v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 - InfAuslR 2016, 138 Rn. 27), wonach trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts die Entscheidung über die Länge der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot eine gebundene Entscheidung darstelle (siehe hierzu ausführlich das Urteil des Senats vom 12.7.2016 - 10 BV 14.1818).In einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist an höherrangigem Recht, d. h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK, zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen (siehe hierzu ausführlich das Urteil des Senats vom 12.7.2016 - 10 BV 14.1818).
Die von der Beklagten in ihrem Bescheid vom 23. August 2012 vorgenommene Befristung unter der Bedingung der Vorlage eines Nachweises über die Straffreiheit war daher grundsätzlich zulässig (vom Erstgericht wurde dies im angefochtenen Urteil nicht mehr angesprochen; siehe hierzu ausführlich das Urteil des Senats vom 12.7.2016 - 10 BV 14.1818).
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB sind zwar von tatsächlichem Gewicht und stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar; von ihnen geht aber weder eine Bindungswirkung noch eine Regelvermutung aus, selbst wenn zu ihrer Vorbereitung ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde (vgl. ausführl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 17 ff. m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15
Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 - InfAuslR 2016, 138 Rn. 27), wonach trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts die Entscheidung über die Länge der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot eine gebundene Entscheidung darstelle (siehe hierzu ausführlich das Urteil des Senats vom 12.7.2016 - 10 BV 14.1818). - OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13
Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Daher ist insoweit weder ein prozessuales Rechtsschutzbedürfnis noch materiell ein schützenswertes Interesse für die Festsetzung unterschiedlicher Fristen ersichtlich (offenbar anderer Ansicht, insoweit aber ohne Begründung: OVG Lüneburg, B.v. 25.6.2013 - 8 PA 98/13 - InfAuslR 2013, 336 Rn. 21).
- VG München, 07.06.2018 - M 27 K 16.2297
Ausweisung wegen Drogenhandels als Grundinteresse der Gesellschaft
Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.Sie ist ebenfalls nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).
- VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen …
Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Kein Anspruch auf Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots "auf Null"
Ebenfalls zutreffend ist die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass es bei einer (auch) aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung darauf ankommt, wie lange von ihr eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht, und dass die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierte Höchstfrist in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben insbesondere des Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen muss (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6 ff.).Rechtlich nicht zu beanstanden ist schließlich die Annahme des Erstgerichts, bei der vorzunehmenden Gefahrenprognose bestehe keine Bindung an die Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts; Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB seien zwar von tatsächlichem Gewicht und stellten bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar, von ihnen gehe aber weder eine Bindungswirkung noch eine Regelvermutung aus, selbst wenn - wie im vorliegenden Fall - zu ihrer Vorbereitung ein Sachverständigengutachten eingeholt worden sei (BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317
Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu …
Eine Unterscheidung der zulässigen Gründe für die Befristung danach, ob es sich um die Wirkungen einer Ausweisung, einer Zurückschiebung oder einer Abschiebung handelt, ist den Vorschriften nur insoweit zu entnehmen, als dass die Überschreitung einer Frist von fünf Jahren nur zulässig ist, wenn entweder eine Ausweisung aufgrund strafrechtlicher Verurteilung erfolgt ist oder von dem Ausländer eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris; OVG Hamburg, B.v. 15.9.2014 - 3 Bs 185/14 - InfAuslR 2015, 50). - VG München, 14.12.2016 - M 25 K 16.4621
Erfolglose Klage gegen Ausweisung
Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).
- VG München, 09.11.2016 - M 25 K 16.902
Bedeutung der Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammern bei der …
Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).
- VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
Prognose der Wiederholungsgefahr bei Ausweisung wegen Straftat
Doch verbleibt der Behörde mit dem vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen ein - wenn auch geringer - Spielraum bei der Festsetzung der Dauer der Sperrfrist, die sich an den verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Wertentscheidungen messen lassen muss (BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6;… BayVGH, U.v. 28.5.2016 - 10 B 15.1854 - juris, Rn. 49). - VG Augsburg, 19.01.2017 - Au 1 K 16.1127
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Befristung eines Einreise- und …
Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wird über die Länge der Frist nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden (BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB sind zwar von tatsächlichem Gewicht und stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar; von ihnen geht aber weder eine Bindungswirkung noch eine Regelvermutung aus, selbst wenn zu ihrer Vorbereitung ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde (…vgl. ausführl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 17 ff. m.w.N.; BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn 8).
- VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Serben wegen mehrfacher Straffälligkeit
Es bedarf der prognostischen Einschätzung im jeweiligen Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das zu der Ausweisung geführt hat, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag - insofern entspricht die für die Bestimmung der Dauer der Sperrfrist prognostische Einschätzung im Wesentlichen der sogenannten Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8) - und gegebenenfalls wie lange eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer erforderlich ist.Sie ist ebenfalls vollumfänglich nach § 114 Satz 1 VwGO nachprüfbar (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6).
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 L 127/17
Asylrechts (sicherer Drittstaat-Verfahren) Syrien/Bulgarien
Wendet sich ein Kläger in der Hauptsache gegen die Befristung der mit einer Ausweisung und Abschiebung einhergehenden Sperrwirkung, so hat er dieses Begehren grundsätzlich mit einer Verpflichtungsklage auf Verkürzung der Sperrfrist zu verfolgen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 10 B 14.1854, juris Rn. 3 ff.; VG Augsburg…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - Au 1 K 16.1127, juris Rn. 18;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 11 Rn. 103). - VG München, 20.06.2018 - M 25 E 18.1977
Tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft
- VG München, 08.03.2017 - M 9 K 16.3738
Befristung der Wirkungen der Abschiebung
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