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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22100
BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22 (https://dejure.org/2023,22100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2023 - 10 B 17.22 (https://dejure.org/2023,22100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 (https://dejure.org/2023,22100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil mit Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 25.19 - auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass das für die Annahme des Ausschlussgrundes nach § 3 Nr. 7 IFG erforderliche objektiv schutzwürdige Interesse an der Vertraulichkeit einer Information jedenfalls dann vorliegt, wenn dem Informanten bei deren Offenbarung Nachteile drohen und deshalb (zukünftig) die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgabe, welche auf die vertrauliche Übermittlung von Informationen angewiesen ist, gefährdet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 23 Rn. 25 m. w. N.), und im Anschluss daran auch dann, wenn eine Behörde zur ordnungsgemäßen Erfüllung öffentlicher Aufgaben von hohem Gewicht auf die Erhebung und Übermittlung von Informationen, die anders nicht zu erlangen wären, durch mit spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgestattete Dritte angewiesen ist und auf Seiten dieser Dritten ein besonderes Vertraulichkeitsinteresse anzuerkennen ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 25.19 - BVerwGE 171, 90 Rn. 28).

    Für die nach Zurückverweisung zu treffende anderweitige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werde hinsichtlich der Frage eines besonderen Vertraulichkeitsinteresses "auch danach zu unterscheiden" sein, welche der übernommenen Aufgaben spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen und auf welchen Aufgabenbereich sich von der Klägerin begehrte Unterlagen beziehen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 25.19 - BVerwGE 171, 90 Rn. 29).

    Der Senat hat das Vorliegen eines objektiv schutzwürdigen Vertraulichkeitsinteresses einerseits und dessen Fortbestand andererseits in dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 1. August 2019 als gesondert zu prüfende Tatbestandsmerkmale angesehen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 25.19 - BVerwGE 171, 90 Rn. 29).

  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 31.20

    Öffentlichkeit von Ratssitzungen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Ein als Verfahrensfehler einzuordnender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 31.20 - BVerwGE 173, 282 Rn. 13).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Damit macht sie letztlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Berufungsurteils geltend, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.12.2021 - 9 B 26.21

    Haftung für Vergnügungssteuer; Bindungswirkung des Revisionsurteils

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Rn. 30 Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO, deren Verletzung als Verfahrensmangel gerügt werden kann, erstreckt sich auf die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts und umfasst die für die Aufhebungsentscheidung kausal ausschlaggebenden Gründe (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 9 B 26.21 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass das für die Annahme des Ausschlussgrundes nach § 3 Nr. 7 IFG erforderliche objektiv schutzwürdige Interesse an der Vertraulichkeit einer Information jedenfalls dann vorliegt, wenn dem Informanten bei deren Offenbarung Nachteile drohen und deshalb (zukünftig) die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgabe, welche auf die vertrauliche Übermittlung von Informationen angewiesen ist, gefährdet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 23 Rn. 25 m. w. N.), und im Anschluss daran auch dann, wenn eine Behörde zur ordnungsgemäßen Erfüllung öffentlicher Aufgaben von hohem Gewicht auf die Erhebung und Übermittlung von Informationen, die anders nicht zu erlangen wären, durch mit spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgestattete Dritte angewiesen ist und auf Seiten dieser Dritten ein besonderes Vertraulichkeitsinteresse anzuerkennen ist (BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2020 - 10 C 25.19 - BVerwGE 171, 90 Rn. 28).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Es kann auf sich beruhen, ob die Tatsachenfeststellung insoweit lediglich deshalb unterblieben ist, weil die Vorinstanz, die aufgeworfene Rechtsfrage anders als die Beklagte beantwortet und die fraglichen Tatsachen deshalb als nicht entscheidungserheblich bewertet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 …und vom 24. Juni 2022 - 10 B 16.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    Zwar entfällt die Beschwer eines Beschwerdeführers, wenn sich die Sache erledigt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1995 - 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279 S. 11 f.;… Kraft, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 133 Rn. 7;… Bier, in: Schoch/Schneider, Stand August 2022, § 133 VwGO Rn. 26), und fehlt das Rechtsschutzinteresse etwa bei einer unnötigen, nicht zweckmäßigen oder missbräuchlichen Beschreitung des Rechtswegs oder einem nicht zur Beseitigung der Beschwer eingelegtem Rechtsmittel (…Rudisile, in: Schoch/Schneider, Stand August 2022, Vorbemerkung § 124 VwGO Rn. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 …und vom 24. Juni 2022 - 10 B 16.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.06.2022 - 10 B 16.21

    Inhaltliche Bestimmtheit der Mitteilung des Ergebnisses einer Flurstückneubildung …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 und vom 24. Juni 2022 - 10 B 16.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2021 - 4 BN 1.21

    Die Bekanntmachung nach § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO löst die Antragsfrist …

  • BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 16.92

    Formerfordernisse einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung oder …

  • BVerwG, 26.09.2024 - 10 C 11.23

    Informationszugang zu Unterlagen der Werftenförderung

    Dieses wies die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen zu 1 zurück; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb ohne Erfolg (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 - NVwZ 2024, 425).

    Rein private Interessen reichen nicht aus, um ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit der Dokumente anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 - NVwZ 2024, 425 Rn. 16 ff. sowie OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 5. September 2022 - 12 B 6/21 - NVwZ 2023, 185 Rn. 48 f.).

  • BVerwG, 23.10.2023 - 10 B 6.23

    Revision gegen eine wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Sohlrampe

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.01.2025 - 10 B 13.24
    Diese Rechtsfrage kann mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantwortet werden, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 - NVwZ 2024, 425 Rn. 16).
  • VG Köln, 12.03.2024 - 13 L 419/24
    Rn. 4 Der festgesetzte Streitwert entspricht je Antrag - gerichtet zum einen auf Informationen zu Restplätzen an bestimmten Schulen für die zweite Runde des Schulplatzvergabeverfahrens in Köln, zum anderen und insoweit verschieden auf Informationen hinsichtlich der Einrichtung von "Mehrklassen" an bestimmten Schulen - dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Antragstellung (§ 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG), wie es hinsichtlich der jeweiligen Höhe ständiger Rechtsprechung für Streitigkeiten nach den Informationsfreiheitsgesetzen entspricht (vgl. St.Rspr. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 10 B 17.22 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 15 A 1144/20 -, juris Rn. 58).
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