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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47573
VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2017 - 10 B 17.818 (https://dejure.org/2017,47573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines in Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen serbischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung mit Geiselnahme und Drogenhandels; Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Tochter mit deutscher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines in Besitz einer Niederlassungserlaubnis befindlichen serbischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung mit Geiselnahme und Drogenhandels; Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Tochter mit deutscher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Als der Kläger die der ersten Verurteilung zugrundeliegenden Straftaten begangen hat, war er noch Jugendlicher bzw. Heranwachsender (28.7.2010 bzw. 5.9.2010; zur Berücksichtigung des Alters bei Begehung der Straftaten: EGMR, U.v. 23.6.2008 - 1638/03 - InfAuslR 2008, 333).

    Zur Rechtfertigung der Ausweisung eines Ausländers, der hier geboren ist und keine Beziehung zum Land seiner Staatsangehörigkeit hat, müssen sehr gewichtige Gründe vorgebracht werden (EGMR, U.v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dazu gehören unter anderem die Art und die Schwere der Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Betroffenen, die Staatsangehörigkeit der verschiedenen Betroffenen, etwaige Kinder des Betroffenen und deren Alter, Belange und Wohl sowie die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Zielland (EGMR, U.v. 24.11.2009 - 182/08 - InfAuslR 2010, 178; EGMR, U.v. 12.1.2010 - 47486/06 - InfAuslR 2010, 369).

    Die Begehung schwerer Straftaten reicht hierfür nicht aus, wenn der Ausländer starke Bindungen im Inland aufgebaut hat, während zum Land der Staatsangehörigkeit keine Bindungen mehr, dafür aber zusätzlich familiäre Bindungen zum Bundesgebiet bestehen (EGMR, U.v. 24.11.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Rn. 31 1.2.1 Die in § 54 AufenthG fixierten Tatbestände sind gesetzliche Umschreibungen spezieller öffentlicher Interessen an einer Ausweisung im Sinne von § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG und weisen diesen Ausweisungsinteressen zugleich ein besonderes Gewicht für die durch § 53 Abs. 1 Halbs. 2 geforderte Abwägung zu (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 26;… U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17).

    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewichts, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso wie eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Rn. 31 1.2.1 Die in § 54 AufenthG fixierten Tatbestände sind gesetzliche Umschreibungen spezieller öffentlicher Interessen an einer Ausweisung im Sinne von § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG und weisen diesen Ausweisungsinteressen zugleich ein besonderes Gewicht für die durch § 53 Abs. 1 Halbs. 2 geforderte Abwägung zu (…BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 26; U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17).

    Auch das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses entbindet daher nicht von der Notwendigkeit der in § 53 Abs. 1 AufenthG vorgeschriebenen umfassenden Interessenabwägung (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Rn. 24 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Ausweisungsverfügung, Abschiebungsanordnung bzw. -androhung und der Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… BayVGH, U.v. 7.3.2017 - 10 B 16.992 - juris Rn. 22).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.;… B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.;… B.v. 9.5.2017 -10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Die besondere Härte, die eine Ausweisung wegen der Verwurzelung im Bundesgebiet für diese Personengruppe darstellt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob die Ausweisung in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (EGMR, U.v. 28.6.2007 - 31753/02 - juris Rn. 51).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dazu gehören unter anderem die Art und die Schwere der Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Betroffenen, die Staatsangehörigkeit der verschiedenen Betroffenen, etwaige Kinder des Betroffenen und deren Alter, Belange und Wohl sowie die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Zielland (EGMR, U.v. 24.11.2009 - 182/08 - InfAuslR 2010, 178; EGMR, U.v. 12.1.2010 - 47486/06 - InfAuslR 2010, 369).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Dies kann jedoch frühestens nach einem erfolgreichen Abschluss dieser Therapie angenommen werden (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 9) und nicht schon bei geäußerter Therapiewilligkeit.
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818
    Liegt die Ursache der Straftaten - wie beim Kläger im Hinblick auf die zweite Verurteilung - in seiner Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 17.226 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 D 64/15

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Erfolgsaussichten; …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen …

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 16.2199

    Kein Verfahrensmangel wegen gerichtlicher Prognoseentscheidung zur …

  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an …

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 10 B 16.992

    Rechtswidrige Ausweisung - Achtung des Privat- und Familienlebens

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Änderung des Ausweisungsrechts

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Es verbietet sich zudem aber auch eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41;… VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

    Dabei verbietet sich eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 41;… VGH BW, U.v. 13.1.2016 - 11 S 889/15 - juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsanordnung bzw. -androhung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818 - juris Rn. 24 m. w. N.).
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