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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39866
VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22 (https://dejure.org/2022,39866)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.2022 - 10 B 1898/22 (https://dejure.org/2022,39866)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 10 B 1898/22 (https://dejure.org/2022,39866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BDSG § 44; DSGVO 2016/679 Art. 79; DSGVO 2016/679 Art. 82; GVG § 17a; ZPO § 281
    Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Betroffener hat bei datenschutzrechtlicher Klage Wahlrecht bei örtlicher Zuständigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449

    Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG ist zwar grundsätzlich nur die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung über den Rechtsweg (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17; OVG Hamburg…, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, Rn. 6; jeweils juris).

    In diesem Fall könnte nämlich das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, mangels Unzuständigkeit (§ 281 Abs. 1 ZPO) den Rechtsstreit nicht mehr innerhalb seines Rechtswegs weiter verweisen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17;… OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 6; jeweils juris).

  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00

    Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG ist zwar grundsätzlich nur die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung über den Rechtsweg (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, Rn. 6; jeweils juris).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das erstinstanzliche Gericht Rechte eines Beteiligten verletzt hat, die ihm in § 17a GVG eingeräumt worden sind, und diese Rechtsverletzung später nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2000 - 3 So 54/00 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06

    Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
    Dieses Gericht ist deshalb nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter zu verweisen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 18. Mai 2006 - 12 S 664/06 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
    Auch das nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG angerufene Beschwerdegericht wäre vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, mit verbindlicher Wirkung das zuständige Gericht innerhalb des anderen Rechtswegs zu klären (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 22 C 17.375 -, juris, Rn. 10), so dass sich der Kläger im Regelfall mit der Beschwerde nicht darauf berufen kann, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2026 - 3 O 42/26

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren

    Denn die Beschwerde ist auch dann statthaft, wenn das erstinstanzliche Gericht ein Wahlrecht eines Beteiligten nach § 17a Abs. 2 Satz 2 GVG zwischen dem Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, und einem anderen Gericht verletzt hat, und diese Rechtsverletzung nicht mehr korrigiert werden kann (HessVGH, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 10 B 1898/22 - juris Rn. 4;… HmbOVG, a.a.O.).

    Die Vorschrift regelt lediglich besondere Gerichtsstände im Sinne der internationalen Zuständigkeit (HessVGH, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 10 B 1898/22 - juris Rn. 5).

  • VG Düsseldorf, 23.03.2026 - 29 K 2876/26

    Schadensersatz, Datenschutzverstoß, Rechtsweg, sachliche Zuständigkeit, …

    Rn. 15 Vgl. HessVGH, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 10 B 1898/22 -, BeckRS 2022, 39739 Rn. 5 m.w.N.; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 16 K 16155/21 -, juris Rn. 20 m.w.N.
  • AG Lörrach, 28.10.2024 - 3 C 112/24

    Alternative Klagehäufung - Zulässigkeit einer alternativen Klagehäufung bei …

    Danach regelt das innerstaatliche Recht, dass der Kläger eine Klage im Anwendungsbereich der DS-GVO auch vor einem Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt erheben kann (dazu im Einzelnen: VGH Kassel Beschl. v. 1.12.2022 - 10 B 1898/22, BeckRS 2022, 39739).
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