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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24457
BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18 (https://dejure.org/2019,24457)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2019 - 10 B 19.18 (https://dejure.org/2019,24457)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 (https://dejure.org/2019,24457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.2003 - 9 CN 2.02

    Fremdenverkehrsbeitrag; Normenkontrolle; Satzung; In Kraft-Treten; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18
    Er macht geltend, das angegriffene Berufungsurteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 9 CN 2.02 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 42) ab.

    Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 9 CN 2.02 - erörterte Rückwirkungsproblematik stellte sich für das Berufungsgericht daher nicht.

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18
    Ein Beschwerdeführer, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2012 - 8 B 86.11

    Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes Divergenzgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 …und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2019 - 10 B 19.18
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes Divergenzgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 31.22

    Restitution von Grundstücken; mangelnde substantiierte Darlegung

    Wird geltend gemacht, die Vorinstanz habe die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einem Gesichtspunkt verweigert, muss dargelegt werden, zu welchem nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz erheblichen Gesichtspunkt eine Äußerung nicht möglich war, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (noch) vorgetragen worden wäre und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 und vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 34.22

    Restitution von Grundstücken; mangelnde substantiierte Darlegung

    Wird geltend gemacht, die Vorinstanz habe die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einem Gesichtspunkt verweigert, muss dargelegt werden, zu welchem nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz erheblichen Gesichtspunkt eine Äußerung nicht möglich war, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (noch) vorgetragen worden wäre und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 und vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 32.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird geltend gemacht, die Vorinstanz habe die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einem Gesichtspunkt verweigert, muss dargelegt werden, zu welchem nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz erheblichen Gesichtspunkt eine Äußerung nicht möglich war, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (noch) vorgetragen worden wäre und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 und vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 33.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird geltend gemacht, die Vorinstanz habe die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einem Gesichtspunkt verweigert, muss dargelegt werden, zu welchem nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz erheblichen Gesichtspunkt eine Äußerung nicht möglich war, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (noch) vorgetragen worden wäre und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 und vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2024 - 20 A 838/20

    Genehmigung einer privaten Altkleidersammlung; Verpflichtung des Sammlungsträgers …

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 8 B 31.22 -, juris, Rn. 5, und vom 26. Juni 2019 - 10 B 19.18 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 19 A 2142/20.A -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.
  • BGH, 20.02.2020 - AnwZ (Brfg) 65/19

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur …

    Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht oder nicht ausreichend äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des Streitfalls beigetragen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 10 B 19/18, juris Rn. 7 mwN).
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