Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 302 Abs. 1; ; KonsularG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; KonsularG § 5 Abs. 5 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zahlung von 750 US-Dollar nach dem Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978; Kostenerstattung für einem Konsularbeamten i.R.d. "erforderlichen Hilfe" für hilfsbedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit enstandenen Kosten; Übernahme von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung von 750 US-Dollar nach dem Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978; Kostenerstattung für einem Konsularbeamten i.R.d. "erforderlichen Hilfe" für hilfsbedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit enstandene Kosten; Übernahme von ...
Verfahrensgang
- VG Berlin - 14 A 230.00
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
- BVerwG, 04.02.2010 - 7 B 40.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
Ob überdies, wie auch vertreten wird (BGHZ 165, 134 [136];… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 27. Aufl. 2009, Rdnr. 6 zu § 302) auch die vom Gericht erster Instanz getroffene Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler (Nicht- oder Fehlgebrauch) zu prüfen ist, kann dahingestellt bleiben. - BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08
Entführung; Geisel; Ausland; Konsulargesetz; Auslandskostengesetz; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
Das Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978 (BGBl. I S. 301), das in § 21 Abs. 1 die Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kosten - nämlich Gebühren oder Auslagen (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes) - vorsieht, ist dagegen nicht einschlägig (vgl. dazu jetzt: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, UA 9 f.).
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand - …
Konsularische Hilfe kann auch zur Behebung einer akuten medizinischen Notlage und insoweit durch die Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten gewährt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 - ). - VG Berlin, 31.05.2010 - 34 A 76.07
Verwaltungshandeln durch Leistungsbescheid ohne Ermächtigungsgrundlage - …
Diese Bestimmung ist jedoch nicht einschlägig, wenn - wie hier - im Verwaltungsprozess die Aufrechnung mit einer - bestrittenen - rechtswegfremden Gegenforderung erklärt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 -, juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.03.2007 - A 1 K 30746/03
- OVG Sachsen, 26.08.2008 - A 1 B 499/07
- BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09)
- BVerwG, 10.12.2009 - 10 C 17.09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.12.2009 - 10 C 17.09
Aufhebung - Berufung - entsprechende Anwendung - Gegenstandswert
Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09
BVerwG 10 B 2.09 (10 C 17.09).
- VG Bremen, 10.12.2009 - 2 K 2140/05
Afghanistan: Annahme einer Gruppenverfolgung hinduistischer Religionszugehöriger.
Die gegen das Urteil des OVG Sachsen vom BVerwG zunächst zugelassene Revision (siehe BVerwG, Beschl. v. 24.09,2009 - 10 B 2/09 (10 C 17/09) juris) hat sich erledigt (siehe BVerwG, Beschl. v. 10.12.2009- 1 0 C 17/09-juris);.Im Hinblick auf die Erledigung (siehe dazu den Beschl. d. BVerwG v. 10.12.2009 - 10 C 17/09 - in juris) der zugelassenen Revision 10 B 2/09 (10 C 17/09) beim BVerwG auf der Grundlage der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.v. § 60 Abs. 1 AufenthG - ohne Asylanerkennung - an die unverfolgt ausgereisten afghanischen Hindu-Kläger des Verfahrens beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (…Urt. v. 26.08.2008 - A 1 B 499/07 -), ist es aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Verfahren nicht angezeigt, die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 124 a Abs. 1 i, V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) oder wegen Divergenz (§ 124 a Abs. 1 I. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) zuzulassen.
- VG München, 29.05.2013 - M 12 K 12.30435
Gerichtsbescheid; Afghanische Staatsangehörige; Hindu; Flüchtlingseigenschaft; …
Er verwies auf die Entscheidung des BayVGH v. 24.9.2009 (Az.:10 B 2.09; 10 C 17.09) und des VGH Hessen v. 2.4.2009 (Az.: 8 A 1132/07.A).Rn. 28 Zwar trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24.9. 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09).
- VG Stuttgart, 29.01.2013 - A 6 K 4443/12
Afghanistan, Hindu, religiöse Verfolgung, Gruppenverfolgung, Hindus, religiöse …
Voraussetzung ist wegen der nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie erforderlichen Verknüpfung zwischen den in Art. 10 genannten Verfolgungsgründen und den in Art. 9 Abs. 1 als Verfolgung eingestuften Handlungen jedoch stets, dass sich der Eingriff in die Religionsaus übung als mit der Wahrung der Menschenwürde unvereinbar darstellt" (…dazu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 - Säachs. OVG, Urt. v. 28.03.2007 - A 2 B 38/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.04.2009 - 8 A 1132/07.A; vgl. aber auch BVerwG, Beschluss über die Zulassung der Revision vom 24.09.2009 - 10 B 2/09 (10 C 17/09)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 A 446/13
Drohen der landesweiten Verfolgung der Hindus bei einer Rückkehr nach Afghanistan …
Rn. 8 Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 13 A 1303/12
Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage nach einer möglichen religiös …
Rn. 9 Zudem trifft es zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -). - VG Stuttgart, 07.12.2012 - A 6 K 2270/12
Hindus in Afghanistan
Voraussetzung ist wegen der nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie erforderlichen Verknüpfung zwischen den in Art. 10 genannten Verfolgungsgründen und den in Art. 9 Abs. 1 als Verfolgung eingestuften Handlungen jedoch stets, dass sich der Eingriff in die Religionsaus übung als mit der Wahrung der Menschenwürde unvereinbar darstellt" (…dazu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 28.03.2007 - A 2 B 38/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.04.2009 - 8 A 1132/07.A; vgl. aber auch BVerwG, Beschluss über die Zulassung der Revision vom 24.09.2009 - 10 B 2/09 (10 C 17/09)). - VG Kassel, 27.07.2010 - 3 K 103/09
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Hindu, religiöse Verfolgung, …
0 9 - d a s Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.08.2008 nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache für unwirksam erklärt hat, nachdem es durch Beschluss vom 24.09.2009 - 10 B 2/09 - die Revision zugelassen hatte.
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