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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13403
BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99 (https://dejure.org/1999,13403)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 10 B 3.99 (https://dejure.org/1999,13403)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 10 B 3.99 (https://dejure.org/1999,13403)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99
    Sie läßt lediglich erkennen, daß der Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. März 1996 - BVerwG 10 B 1.96 - und vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 10 B 3.95 -).
  • BVerwG, 12.03.1996 - 10 B 1.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99
    Sie läßt lediglich erkennen, daß der Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. März 1996 - BVerwG 10 B 1.96 - und vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 10 B 3.95 -).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99
    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdefrist mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Frage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (stRspr: vgl. u.a. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - NVwZ-RR 1993, 276).
  • BVerwG, 12.12.1997 - 10 B 6.97

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99
    Derartige Angriffe gegen die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1997 - BVerwG 10 B 6.97 -).
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