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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1993 - 10 B 3.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23689
BVerwG, 22.01.1993 - 10 B 3.92 (https://dejure.org/1993,23689)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1993 - 10 B 3.92 (https://dejure.org/1993,23689)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 10 B 3.92 (https://dejure.org/1993,23689)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 25.09.2024 - B 2 U 52/23 B

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Dieser verpflichtet das Gericht im Falle eines festgestellten Gehörsverstoßes zur Wiedereröffnung (vgl BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 11; § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und ist daher eine zumutbare Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, auch wenn noch ein Rechtsmittel gegeben ist (vgl BVerwG Beschluss vom 22.1.1993 - 10 B 3.92 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 27; O. Schmitt, NZS 2024, 121, 127).
  • BSG, 22.01.2026 - B 8 SO 7/25 B
    Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen - wie hier - ein unverschuldet verspätet erschienener Beteiligter noch nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor der Urteilsverkündung erscheint (…vgl bereits BSG vom 31.1.1974 - 4 RJ 183/73 - SozR 1500 § 121 Nr. 1 = juris RdNr 5; ebenso BVerwG vom 22.1.1993 - 10 B 3.92 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 27, juris RdNr 8 mwN; vgl auch Leopold in BeckOKG, SGG, § 121 RdNr 19, Stand 1.11.2025; Neumann in Hennig, SGG, § 62 RdNr 70, Stand 10/2024;… Stäbler in jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 121 RdNr 15;… Dolderer/Botta in Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl 2025, § 104 RdNr 54).
  • BSG, 25.09.2024 - B 2 U 52/23
    Dieser verpflichtet das Gericht im Falle eines festgestellten Gehörsverstoßes zur Wiedereröffnung (vgl BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 11; § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und ist daher eine zumutbare Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, auch wenn noch ein Rechtsmittel gegeben ist (vgl BVerwG Beschluss vom 22.1.1993 - 10 B 3.92 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 27; O. Schmitt, NZS 2024, 121, 127).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 8 B 230.93

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vereinbarkeit von …

    Angesichts der Versäumung der ihr zur Verfügung stehenden prozeßrechtlichen Möglichkeiten kann sich die Klägerin nicht durchgreifend auf die mit der unterbliebenen mündlichen Verhandlung angeblich verbundene mangelnde Sachaufklärung sowie - zugleich - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör berufen (vgl. zur Unterlassung eines Antrags auf Wiedereröffnung der bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 ; Beschluß vom 22. Januar 1993 - BVerwG 10 B 3.92 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 27 S. 13).
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