Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 10 B 368/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 2
Hahn Nutzungsuntersagung Nebenanlage Tierhaltung Eigenart Baugebiet allgemeines Wohngebiet Einzelfall - doev.de
Haltung eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 14 Abs. 1 S. 1, 2; BauGB § 30 Abs. 1
Widerspruch der Eigenart des Baugebiets durch Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung als Nebenanlagen (hier: Haltung eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf in einem allgemeinen Wohngebiet ein Hahn gehalten werden?
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Haltung von Hahn "Big Foot" im Wohngebiet zu Recht untersagt
- nrw.de (Pressemitteilung)
Haltung von Hahn "Bigfoot" im Wohngebiet zu Recht untersagt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Hahn im Wohngebiet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geflügelhaltung im Wohngebiet und Ordnungsverfügung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Haltung eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet ist einzelfallabhängig (IMR 2024, 481)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.04.2024 - 4 L 2878/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 10 B 368/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 10 A 2220/02
Baurechtliche Nutzungsuntersagung; Untersagung der Haltung von mehr als einem …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 10 B 368/24
Aus der von ihnen hierfür angeführten Senatsentscheidung (Beschluss vom 10. Juli 2002 - 10 A 2220/02 - juris) ergibt sich dies bereits deshalb nicht, weil die Haltung (nur) eines Hahns dort nicht streitgegenständlich war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2021 - 2 B 501/21
Auch in reinen Wohngebieten dürfen Hühner gehalten werden!
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 10 B 368/24
Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 2 B 501/21 -, juris Rn. 15, m. w. N.
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| OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - 10 B 368/24 |
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haltung von Hahn "Big Foot" im Wohngebiet zu Recht untersagt
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