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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8831
BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2005,8831)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2005,8831)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2005,8831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
    Beschluss vom 7. März 2003 - BVerwG 2 B 32.02 - juris Rn. 4; Beschluss vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26 jeweils m.w.N.).

    Denn eine Verpflichtung hierzu begründet diese Ankündigung nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
    Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 m.w.N.).

    Indem das Berufungsgericht dies fordert, lehnt es sich zu eng an die Rechtsprechung zur Berufungsbegründung im Zivilprozess und zur Revisionsbegründung im Verwaltungsprozess an und berücksichtigt dabei zu wenig die Unterschiede zwischen diesen Verfahren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 2001, a.a.O. S. 159).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die mit der dritten Grundsatzrüge wohl angesprochene Frage nach der Zuordnung von Leerstandszeiten bei der Mischnutzung von Zweitwohnungen durch Urteil des Senats vom 27. Oktober 2004 (BVerwG 10 C 2.04 , KStZ 2005, 50) geklärt ist.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen …

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
    Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 59.04 - juris Rn. 2;.
  • BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02

    Erfordernis eines hinreichend bestimmten Antrags in der Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
    Beschluss vom 7. März 2003 - BVerwG 2 B 32.02 - juris Rn. 4; Beschluss vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26 jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr; …

    § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO verlangt demgegenüber nicht, dass die Berufungsführerin hierzu auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils im Einzelnen eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4/05, juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10

    Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …

    Rn. 45 Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr des BVerwG; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris;… Beschl. v. 16.12.2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2;… Beschl. v. 07.03.2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26; jeweils zitiert nach juris).

    Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2001 - 1 C 33.00 -, BVerwGE 114, 155 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris).

    Eine darüber hinausgehende substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils verlangt § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO - anders als § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO - hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris; vgl. allerdings auch BVerwG, Beschl. v. 02.07.2008 - 10 B 3.08 -, juris; Beschl. v. 03.03.2005 - 5 B 58.04 -, juris).

    Würde dies gefordert, lehnte sich der Senat zu eng an die Rechtsprechung zur Berufungsbegründung im Zivilprozess und zur Revisionsbegründung im Verwaltungsprozess an und berücksichtigte dabei zu wenig die Unterschiede zwischen diesen Verfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes …

    Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschluss vom 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, Juris;… Senatsbeschluss vom 17.06.2010, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil weiterhin angefochten wird (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2003 - BVerwG 1 B 33.03 - DVBl 2004, 125 unter Hinweis auf Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11

    Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen …

    Insbesondere verlangt diese Norm nicht, dass der Berufungsführer im Einzelnen auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils eingeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

    Die Berufungsbegründung muss dabei substantiiert und konkret auf den einzelnen Fall bezogen sein und in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen anführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss, wobei sie sich jedoch nicht im Detail mit dem Gedankengang des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muss (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 10 B 4.05 - juris Rn. 3, 5 …und vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …

    Ein Berufungsführer genügt grundsätzlich seiner gesetzlichen Pflicht, in der Berufungsbegründung die Gründe der Anfechtung anzugeben, wenn er in der Berufungsbegründung an seiner in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend konkret erläuterten Auffassung festhält, durch den mit der Klage angegriffenen Bescheid verletzt zu sein, und dadurch zum Ausdruck bringt, dass er von den gegenteiligen Ausführungen des angefochtenen Urteils nicht überzeugt ist (wie Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 - juris Rn. 5).

    Auch dieser generalisierende Rechtssatz ist der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entnommen (Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 - juris Rn. 5).

    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 ; Beschluss vom 2. Juni 2005 a.a.O. Rn. 3).

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 900/11

    Recht eines thüringischen Gemeinderatsmitglieds auf Auskunft über …

    Dies erfordert, dass das Berufungsvorbringen hinreichend erkennen lässt, inwieweit und warum das angegriffene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtig ist (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 10 B 4.05 - juris).
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

    Rn. 16 Die Berufungsbegründung hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 67; vom 2.6.2005 Az. 10 B 4.05 RdNr. 3; vom 2.7.2008 Az. 10 B 3.08 RdNr. 3); sie muss substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein (BVerwG vom 9.12.2004 Az. 2 B 51.04 RdNr. 4;… vom 2.7.2008, a.a.O.).

    Rn. 17 Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze an die Berufungsbegründung jeweils zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG vom 15.10.1999 NVwZ 2000, 315; vom 23.4.2001 BVerwGE 114, 155/158; vom 8.3.2004 Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26; vom 2.6.2005, a.a.O.).

    Es genügt, dass sich aus der Berufungsbegründung hinreichend deutlich ergibt, weshalb der Rechtsmittelführer abweichend vom Verwaltungsgericht den angefochtenen Hoheitsakt für rechtswidrig hält (BVerwG vom 2.6.2005, a.a.O., RdNr. 4).

    Eine darüber hinausgehende substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils verlangt § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO nicht (BVerwG vom 2.6.2005, a.a.O., RdNr. 5).

    § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO verlangt demgegenüber nicht, dass der Berufungsführer hierzu auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils im Einzelnen eingeht" (BVerwG vom 2.6.2005, a.a.O., RdNr. 5).

    Eine Auslegung der letztgenannten Bestimmung, die das fordert, lehnt sich zu eng an die Rechtsprechung zur Berufungsbegründung im Zivilprozess und zur Revisionsbegründung im Verwaltungsprozess an und berücksichtigt zu wenig die Unterschiede zwischen diesen Verfahren (…BVerwG vom 23.4.2001, a.a.O., S. 159; vom 2.6.2005, a.a.O., RdNr. 5).

  • OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche …

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt ein Berufungsführer grundsätzlich seiner durch die genannte Vorschrift vorgegebenen gesetzlichen Pflicht, in der Berufungsbegründung die Gründe der Anfechtung anzugeben, wenn er in der Berufungsbegründung an seiner in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend konkret erläuterten Auffassung festhält, durch den mit der Klage angegriffenen Bescheid verletzt zu sein, und dadurch zum Ausdruck bringt, dass er von den gegenteiligen Ausführungen des angefochtenen Urteils nicht überzeugt ist.(BVerwG, Beschlüsse vom 16.2.2012 - 9 B 71/11 -, juris Rdnrn. 2 f., und vom 2.6.2005 - 10 B 4/05 -, juris Rdnrn. 3 ff., jew. m.w.N.) Vorliegend enthält die Berufungsschrift den nach § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO erforderlichen bestimmten Antrag und die Bekundung, die Gründe des Gerichtsbescheids stünden der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Klägers als Gesamtschuldner nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2026 - 9 S 454/24

    Zum Anknüpfungspunkt der Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente nach der …

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05

    Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, …

  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04

    Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden …

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 LC 44/22

    Arzneimittel für neuartige Therapien; Eigenfetttransplantation; …

  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2025 - 1 LB 181/24

    § 3 FeV als Rechtsgrundlage der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - A 5 S 1251/06

    Rechtswidriger Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AusG 1990 im Falle …

  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 12 B 04.975

    Sozialhilfe, Überleitung eines Schadensersatzanspruches, Negativevidenz, …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08

    3 Meter breite Stichstraße ist keine selbständige Innerortsstraße

  • VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675

    Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte; analoge Anwendung der Stützrentenregelung; …

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 899/11

    Klärung abstrakter Rechtsfrage im Verwaltungsprozess - Auskunftsanspruch der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2011 - 4a B 2.11

    Geltendmachung von Prozesszinsen bei der Rückforderung von Trennungsgeld

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07

    Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - A 5 S 640/09

    Zur Zulässigkeit von - ggf. auch erstmaligen - Feststellungen zu § 60 Abs. 1 bis …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,82656
OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2006,82656)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2006,82656)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 10 B 4.05 (https://dejure.org/2006,82656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,82656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 5.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    {ABSCHNITT:Tatbestand} Die Klägerin ist türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit und verheiratet mit Herrn der Kläger in dem vom Senat mit Urteil vom 30. Mai 2006 zurückgewiesenen Berufungsverfahren OVG 10 B 5.05 war.

    In der mündlichen Verhandlung am 18. Mai 2004, in der dieses Verfahren gemeinsam mit dem Verfahren ihres Ehemanns 10 B 5.05) verhandelt wurde, ergänzte die Klägerin ihr Vorbringen.

    Denn selbst wenn dies der Fall gewesen wäre - wofür nach Auffassung der Berichterstatterin nicht viel spricht - hätte die Klägerin die Möglichkeit gehabt, in der Westtürkei, namentlich den dortigen Großstädten, verfolgungsfrei zu leben, zumal sich auch ihr Ehemann - wie im rechtskräftigen Verfahren OVG 10 B 5.05 festgestellt - über drei Jahre bei seinem Bruder in Istanbul aufgehalten hat.

    Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin zur inländischen Fluchtalternative zu Beginn der 1990er Jahre verwiesen (OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2003 - OVG 6 B 7.03 -), der sich der nunmehr nach der Fusion zuständige 10. Senat angeschlossen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10B3.05-).

    Dies gilt uneingeschränkt auch für Kurden aus den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten (vgl. dazu die Senatsurteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 6. Senats des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - OVG 6 B 18.03).

    Dass der Klägerin mit Blick auf den Strafnachrichtenaustausch wie auch angesichts der insgesamt vorgetragenen exilpolitischen Aktivitäten keine abschiebungsschutzrechtlich relevante Verfolgungsmaßnahmen drohen, hat der Senat bereits in dem Verfahren des Ehemanns - OVG 10 B 5.05 - im Zusammenhang mit der Frage, ob die Klägerin im Verhältnis zu ihrem Ehemann als so genannte "Sippenhaftvermittlerin" in Betracht kommt, festgestellt (UA S. 30f).

    Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats im Verfahren des Ehemanns der Klägerin - OVG 10 B 5.05 - verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch insoweit auf das Urteil des Senats im Verfahren des Ehemanns der Klägerin - OVG 10 B 5.05 -, verwiesen, da die Fälle auch insoweit ersichtlich gleich gelagert sind.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343f).

    Asylsuchende, die ihr Heimatland unverfolgt verlassen haben, können sich auf Art. 16 a GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG nur beruien, wenn ihnen bei Zugrundelegung des gewöhnlichen Prognosemaßstabs mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auf Grund von Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989-2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 345f).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers kann sich allerdings auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungswahrscheinlichkeit vergleichbaren Lage befindet (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216, 231ff; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200, 202, 206f).

    Hierfür ist eine so große Zahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, dass es sich dabei nicht mehr um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine bloße Vielzahl solcher Übergriffe handelt (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 142f; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Die Ausreise muss sich als eine unter dem Druck politischer Verfolgung stattfindende Flucht darstellen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 140).

    Hierfür ist eine so große Zahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, dass es sich dabei nicht mehr um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine bloße Vielzahl solcher Übergriffe handelt (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 142f; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).

  • OVG Berlin, 14.10.2003 - 6 B 7.03

    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin zur inländischen Fluchtalternative zu Beginn der 1990er Jahre verwiesen (OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2003 - OVG 6 B 7.03 -), der sich der nunmehr nach der Fusion zuständige 10. Senat angeschlossen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10B3.05-).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Dies gilt uneingeschränkt auch für Kurden aus den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten (vgl. dazu die Senatsurteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 6. Senats des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - OVG 6 B 18.03).
  • OVG Berlin, 25.09.2003 - 6 B 8.03

    Türkei, Kurden, Familienangehörige, Vater, KDP, Mitglieder, Hausdurchsuchung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Die Behauptung angeblicher politischer Verfolgung ist ebenfalls bekannt und grenzt den Betroffenen noch nicht als illoyal aus (OVG Berlin, Urteil vom 25. September 2003 - OVG 6 B 8.03 -, UA S. 19).
  • OVG Berlin, 23.10.2003 - 6 B 18.03

    Türkei, Kurden, Haft, Misshandlungen, Schikanen im Wehrdienst, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Dies gilt uneingeschränkt auch für Kurden aus den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten (vgl. dazu die Senatsurteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 6. Senats des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - OVG 6 B 18.03).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343f).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 4.05
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers kann sich allerdings auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungswahrscheinlichkeit vergleichbaren Lage befindet (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216, 231ff; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200, 202, 206f).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

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