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Weitere Entscheidungen unten: OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 | BVerwG, 27.02.2009

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18970
OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124a Abs 4 VwGO, § 124a Abs 5 VwGO, § 124a Abs 6 VwGO, § 17 Abs 4 RaPrO BE 1999, § 17 Abs 7 RaPrO BE 1999, § 18 Abs 2 RaPrO BE 1999, § 18 Abs 6 RaPrO BE 1999, § 4 Abs 4 HRG
    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW - früher: FHTW); Studiengang Fahrzeugtechnik; Notenverbesserung; Berufung des Klägers nach (Teil-)Erfolg in 1. Instanz; Neubescheidung; Beschwer; Verbot der reformatio in peius; Thema der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Die von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 3. Dezember 1980 - 1 BvR 409/80 -, BVerfGE 55, 261 und Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34) tragen seine Argumentation jedenfalls nicht.

    Eine negative Bewertung, die einer weiteren Erläuterung bedürfte, enthält die Äußerung des Prüfers nicht, die reine Benotungsfrage gehört zum prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O., S. 57).

    Im Übrigen ist die Überprüfung durch eine andere neutrale Instanz im (prüfungsrechtlichen) Verwaltungsverfahren verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O., S. 47).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, DVBl. 1999, 1599, zitiert nach juris, Rn. 35).

    Dass er in einem Sinne "festgelegt" wäre, der eine Offenheit für eine ernsthafte Befassung mit weiteren Einwendungen und die Fähigkeit, eigene Fehler ggf. zu erkennen, von vornherein ausschließen könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O., Rn. 58), ist nicht ersichtlich.

    Ein Austausch des Zweitgutachters käme im Übrigen dann in Betracht, wenn er etwa gesundheitlich nicht mehr zur Prüfungsabnahme in der Lage wäre (…vgl. Reich, a.a.O., § 15 Rn. 7) oder z.B. jahrelang nicht mehr als Prüfer tätig gewesen sein sollte und sich daher möglicherweise der Vergleichsmaßstäbe nicht mehr sicher wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O., Rn. 58).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Auch wenn keine auf das Bestehen von Diplomarbeit und Diplomprüfung beschränkte Bestandskraft des Prüfungsbescheids eingetreten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 -, NVwZ 1993, 686, zitiert nach juris, Rn. 22), steht aufgrund des von der Beklagten nicht angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts fest, dass der Kläger die Diplomprüfung jedenfalls mit den Einzelnoten "ausreichend" für Diplomarbeit und Kolloquium und dem Gesamtprädikat "befriedigend" bestanden hat.

    Der Umstand, dass Prüfer eine Prüfungsleistung erneut beurteilen müssen, weil ihre Entscheidung durch ein Gericht als fehlerhaft beanstandet worden ist, rechtfertigt nicht den Schluss, sie seien nunmehr voreingenommen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 -, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Etwaige Ausbildungsmängel führen im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der - sie nicht beachtenden - Prüfungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, NVwZ-RR 1993, 188, zitiert nach juris, Rn. 2).

    Dabei muss der Prüfling zu erkennen geben, dass dieser Mangel ihn aus seiner Sicht in seinen Prüfungsleistungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 -, DVBl. 1994, 1364, zitiert nach juris, Rn 4;… Niehues, a.a.O., Rn. 513).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Dabei muss der Prüfling zu erkennen geben, dass dieser Mangel ihn aus seiner Sicht in seinen Prüfungsleistungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 -, DVBl. 1994, 1364, zitiert nach juris, Rn 4;… Niehues, a.a.O., Rn. 513).

    Einer Rüge des Prüflings bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um offensichtliche und unzweifelhafte Mängel im Prüfungsverfahren handelt, die ohne jeden Zweifel die Chancengleichheit der Prüflinge verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64, 72 f.; Beschluss vom 10. August 1994, a.a.O., Rn. 6 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Ihm war es vielmehr zuzumuten, die in § 18 Abs. 6 Satz 1 RPO 1999 ausdrücklich vorgesehene Betreuung durch den Erstprüfer in Anspruch zu nehmen und zumindest diesem gegenüber deutlich zu machen, dass er erst gegen Mitte der ihm gewährten Bearbeitungszeit überhaupt mit der Bearbeitung des Themas begonnen hat (vgl. zur Beachtlichkeit des Unterlassens solcher Rügen im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 18 U 124/91 -, NVwZ-RR 1992, 94, 95).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1991 - 18 U 124/91

    Schadenersatz; Mangel; Prüfungsverfahren; Frist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Ihm war es vielmehr zuzumuten, die in § 18 Abs. 6 Satz 1 RPO 1999 ausdrücklich vorgesehene Betreuung durch den Erstprüfer in Anspruch zu nehmen und zumindest diesem gegenüber deutlich zu machen, dass er erst gegen Mitte der ihm gewährten Bearbeitungszeit überhaupt mit der Bearbeitung des Themas begonnen hat (vgl. zur Beachtlichkeit des Unterlassens solcher Rügen im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 18 U 124/91 -, NVwZ-RR 1992, 94, 95).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, DVBl. 1999, 1599, zitiert nach juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Die Pflicht zur unverzüglichen Rüge von Mängeln und Störungen im Prüfungsablauf soll zudem verhindern, dass der betroffene Prüfling zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet und sich dann durch eine nachträgliche Geltendmachung des Fehlers eine ihm an sich nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Einer Rüge des Prüflings bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um offensichtliche und unzweifelhafte Mängel im Prüfungsverfahren handelt, die ohne jeden Zweifel die Chancengleichheit der Prüflinge verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64, 72 f.;… Beschluss vom 10. August 1994, a.a.O., Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an …

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - 22 B 398/93

    Vergabe eines Themas einer Diplomarbeit

  • BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15

    Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe

    Der Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen, wird abgelehnt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Antragstellers durch das angegriffene Urteil vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - zurückgewiesen.

    Rn. 3 Der Antragsteller beantragt, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen.

  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser …

    Denn der Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmt sich nach den die Rechtsauffassung des Gerichts tragenden Entscheidungsgründen, so dass auch ein stattgebendes prüfungsrechtliches Bescheidungsurteil einen Kläger beschwert, wenn die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung hinter seinem Begehren zurückbleibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1981, 7 C 30.80 u.a., DVBl. 1982, 447, juris Rn. 14;… Beschl. v. 22.4.1987, 7 B 76.87, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.6.2010, OVG 10 B 4.09, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten …

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 35; Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Auch der konkrete Inhalt der Lehrveranstaltungen ist insoweit nicht von Bedeutung (vgl. OVG BE-BB, U.v. 8.6.2010 - OVG 10 B 4.09 - juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 15.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; Quorum bestandener Klausuren; Nichtzulassung …

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und gegebenenfalls entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, S. 915, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Zweite Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; endgültiges Nichtbestehen; …

    Insofern müssten objektiv aus der Sicht eines "verständigen Prüflings" Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der konkrete Prüfer speziell gegenüber dem konkreten Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. in der Prüfung aufgebracht hat (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 76) und ungeachtet der tatsächlich erbrachten Prüfungsleistungen von vornherein auf eine bestimmte (negative) Bewertung festgelegt ist (…vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 339).

    Denn den Prüfling trifft im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung eine Mitwirkungspflicht, die darin besteht, die geltend gemachten Fehler der Prüfungsentscheidung mit "wirkungsvollen Hinweisen" aufzuzeigen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; Wiederholungsprüfung; endgültiges …

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und gegebenenfalls entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, S. 915, Rn. 35 bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, Rn. 56 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH für PKH-Beschwerde; Rechtsnatur eines Ladungsschreibens; Anfechtbarkeit der …

    Über diese Klage ist rechtskräftig mit Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - VG 12 A 526.03 - entschieden worden (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10) -, NJW 2011, 1894).
  • VG Berlin, 06.03.2019 - 3 K 1371.17

    Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung; Anfechtung der …

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und gegebenenfalls entsprechende Fundstellen nachweisen (…BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - juris Rn. 27 …und vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 - juris Rn. 56).
  • VG Regensburg, 17.11.2023 - RN 3 K 23.0124

    Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, Abschlussprüfung, Praktische …

  • VG Berlin, 05.09.2022 - 3 K 228.20
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25131
OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2009,25131)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2009,25131)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2009,25131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 954
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.08.2001 - 8 PKH 10.00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
    Zwar ist auch eine Prozesskostenhilfe-Partei grundsätzlich berechtigt, einen Antrag auf Entpflichtung des bisher beigeordneten Anwalts zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - BVerwG 8 PKH 10.00, 8 C 20.00 -, zitiert nach juris, Rn. 1).
  • BVerwG, 15.06.2007 - 5 B 145.07

    Vertretungszwang bei einem Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
    Wegen der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs konnte das Gericht hierüber auch ohne dienstliche Äußerungen und unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - BVerwG 5 B 145.07 u.a. -, zitiert nach juris, Rn. 1).
  • VGH Hessen, 01.07.1986 - 10 D 2654/85

    Prozeßkostenhilfe: Kostenübernahme bei Anwaltswechsel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
    Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1991 - 16 A 1233/91

    Beiordnung eines Rechtsanwalts; Prozeßkostenhilfe; Wechsel des Anwalts; Asylklage …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
    Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26).
  • KG, 09.01.1995 - 20 W 7486/94
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
    Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2026 - 19 A 1192/22
    Rn. 7 Vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 - juris Rn. 9, vom 30. November 2011 - 4 PA 315/11 - juris Rn. 2; OVG Bdbg., Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 - OVG 10 B 4.09 - juris Rn. 3; vom 13. März 2003 - 11 K 1622/02 - juris Rn. 2; vgl. zum wichtigen Grund für den Anwalts­wechsel auch OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - juris Rn. 1.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2025 - 2 LB 63/24

    Antragsrecht; Anwaltswechsel; Aufhebung; Aufhebung der Beiordnung; Beiordnung; …

    Neben dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 48 Abs. 2 BRAO) kann auch der Kläger selbst beantragen, die Beiordnung aufzuheben (…BVerwG, Beschl. v. 9.8.2001 - 8 PKH 10.00 -, juris Rn. 1;… Senatsbeschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 -, juris Rn. 6;… HessVGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG Berl.Brb., Beschl. v. 22.12.2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 2;… Dunkhase, in: Anders/Gehle, 83. Aufl. 2025, ZPO, § 121 Rn. 26).

    Allerdings kommt die Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten ausnahmsweise in Betracht, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (…Senatsbeschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 -, juris Rn. 9;… HessVGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris Rn. 14; OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 22.12.2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 3;… vgl. auch Dunkhase, in: Anders/Gehle, 83. Aufl. 2025, ZPO, § 121 Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 17 E 512/11

    Anhörungsrüge ist mangels Postulationsfähigkeit bei Stellung der …

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 5 B 145.07 -, juris Rdnr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 447/08 -, NordÖR 2009, 26 = juris Rdnr. 3; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 10 B 4.09 -, NJW 2010, 954 f. = juris Rdnr. 1; BayVGH, Beschluss vom 24. April 2006 - 26 B 02.2372 -, juris Rdnr. 1; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 67 Rdnr. 27; Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 67 Rdnr. 30; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Bd. I, Stand: Mai 2010, § 67 Rdnr. 67.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2010 - L 4 P 2166/10
    Ungeachtet dessen, dass im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit in der Regel alleiniges Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist, muss demgemäß bei gewollter Entpflichtung des bisherigen Rechtsanwalts die Bewilligung als solche bestehen bleiben können; da Vertretungszwang nicht vorliegt, ist eine Verknüpfung der Entscheidung über Fortbestehen der Bewilligung mit derjenigen über die Beiordnung nicht erforderlich (vgl. neuerdings Oberverwaltungsgericht - OVG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 10 B 4/09 - NJW 2010, 954).
  • VG Potsdam, 23.06.2022 - 8 K 6329/17
    Zwar hat der Kläger einen triftigen Grund für den Anwaltswechsel, dessen es im Grundsatz bedarf, um die im Fall der Beiordnung eines weiteren Prozessbevollmächtigten etwaig entstehende Mehrkosten zu rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 3;… Musielak/Voit/Fischer, 19. Aufl. 2022, ZPO § 121 Rn. 25; jeweils m. w. N.), nicht geltend gemacht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2009 - 10 B 4.09 (10 C 3.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34906
BVerwG, 27.02.2009 - 10 B 4.09 (10 C 3.09) (https://dejure.org/2009,34906)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2009 - 10 B 4.09 (10 C 3.09) (https://dejure.org/2009,34906)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 10 B 4.09 (10 C 3.09) (https://dejure.org/2009,34906)
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