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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07 (bisher: 1 B 218.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1936
BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07 (bisher: 1 B 218.06) (https://dejure.org/2007,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 (bisher: 1 B 218.06) (https://dejure.org/2007,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 10 B 47.07 (bisher: 1 B 218.06) (https://dejure.org/2007,1936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Abschiebung eines Ausländers bei hoher Wahrscheinlichkeit von extremen Gefahren im Falle der Abschiebung nach Afghanistan; Zustimmungserfordernis der Verfahrensbeteiligten zur Vewertung beigezogener und zum Gegenstand der Verhandlung gemachter Akten im Wege ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 86 Abs. 1
    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Verfahrensmangel, Zeugen, Zeugenaussage, Akten, Beiziehung, ...

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwGO, § 86 Abs 1; VwGO, § 96 Abs 1; VwGO, § 132 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (303)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51 …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. nur Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 S. 115 m.w.N.).

    Ein Verfahrensverstoß kann ausnahmsweise allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (so etwa Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 S. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 sowie zum Erfordernis einer Gesamtschau oder Gesamtbetrachtung der Gefahren Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 9 B 866.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Damit lag es grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es weitere Auskünfte sachverständiger Stellen einholt (vgl. Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 und vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Die hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts der allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer markiert die Grenze, ab der seine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich unzumutbar erscheint (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 ).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde vermag eine für die Entscheidung des Berufungsgerichts unter keinem Gesichtspunkt maßgebliche Rechtsfrage die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu rechtfertigen (Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 32 = NVwZ 2005, 709).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (so etwa Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 S. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 sowie zum Erfordernis einer Gesamtschau oder Gesamtbetrachtung der Gefahren Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 9 B 866.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach § …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (so etwa Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 S. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 sowie zum Erfordernis einer Gesamtschau oder Gesamtbetrachtung der Gefahren Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 9 B 866.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise ein anderes Vorgehen hätten gebieten können, lassen sich auch nicht aus dem Hinweis der Beschwerde auf die asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe herleiten: Dazu gehört in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers etwa durch dessen Befragung nachzugehen (Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 866.98

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (so etwa Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 S. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 sowie zum Erfordernis einer Gesamtschau oder Gesamtbetrachtung der Gefahren Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 9 B 866.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 B 77.05 - mit Verweis auf Beschluss vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer - …

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des …

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 77.05

    Entsprechende Anwendbarkeit der Kriterien zur nichtstaatlichen Verfolgung auf die …

  • BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der Echtheit einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen, …

    21 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den früheren Regelungen der §§ 53 Abs. 6, 54 des Ausländergesetzes - AuslG - über den Abschiebungsschutz bei sogenannten allgemeinen Gefahren (vgl. BVerwG, 1 C 2.01, BVerwGE 114, 349), an der das Bundesverwaltungsgericht festhält (BVerwG, 10 B 47.07, juris), ist die verfassungskonforme Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 AufenthG nur gerechtfertigt, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit (BVerwG, 1 B 291.03, juris) mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen allgemeinen Gefahr dergestalt begegnen würde, dass er gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG zur Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG, vgl. etwa 1 B 132.04, juris).

    In dieser Formulierung ist der hohe Wahrscheinlichkeitsgrad des Eintritts der allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer mit umschrieben, der dessen Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich unzumutbar erscheinen lässt (BVerwG, 1 C 5.01, BVerwGE 115, 1 ; 10 B 47.07, juris).

    Das Ermessen des Senats (vgl. BVerwG, 9 B 518.99, InfAuslR 2000, 412), auf weitere Auskünfte sachverständiger Stellen zu verzichten, war auch nicht etwa dadurch eingeschränkt, dass ein anderes Obergericht auf der Grundlage der vom Senat verwerteten Erkenntnismittel zu einer abweichenden Einschätzung der Lage gekommen ist (vgl. BVerwG, 10 B 47/07, juris).

  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in seinem Beschluss vom 14. November 2007 - 10 B 47.07 - (…juris Rdnr. 3) klargestellt, dass es an seiner oben zitierten Rechtsprechung festhalten will, auf die sich auch die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf für das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 23. April 2007 ausdrücklich bezogen hat (BT-Drs. 16/5065, vgl. die Begründung für die später Gesetz gewordene Neufassung des § 60 Abs. 7 AufenthG (S. 187): .

    Die Verwirklichung dieser Gefahren droht ihm jedoch nicht mit jenem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, den das Bundesverwaltungsgericht für eine verfassungskonforme Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 3 (früher: S. 2) AufenthG voraussetzt (Beschluss vom 14. November 2007, a.a.O.):.

    Insbesondere wirft die Rechtssache keine nicht geklärten Grundsatzfragen rechtlicher Art auf, nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in seinem Beschluss vom 14. November 2007 - 10 B 47.07- (juris Rdnr. 3) klargestellt hat, dass es an seiner oben zitierten Rechtsprechung zu §§ 53 Abs. 6, 54 AuslG festhalten will, auf die sich auch die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf für das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 23. April 2007 ausdrücklich bezogen hat (BT-Drs. 16/5065, vgl. die oben zitierte Begründung für die später Gesetz gewordene Neufassung des § 60 Abs. 7 AufenthG (S. 187).

  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    Das Verwaltungsgericht hat damit einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben, mit der der Kläger so nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Es handelt sich nicht nur um eine bloße Schlussfolgerung aus dem tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten und auch nicht um einen Schluss aus den vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismitteln (BVerwG, B.v. 14.11.2007 a.a.O.;… BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.), zumal das Verwaltungsgericht die im Schlussurteil angenommenen Verhaltensweisen anderer iranischer Asylbewerber in Deutschland und speziell im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts keinem der vom Verwaltungsgericht einbezogenen Erkenntnismittel entnommen und auch nicht auf sonstige Art und Weise in der mündlichen Verhandlung oder zuvor im vorbereitenden Verfahren den Beteiligten bekannt gegeben hat.

    Die Annahme einer "Überraschungsentscheidung" setzt voraus, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47.07 - juris Rn. 16).

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn ein Tatsachengericht - wie hier - Schlussfolgerungen aus dem tatsächlichen Vorbringen zieht, die nicht den Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen und von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 14.11.2007 a.a.O.).

    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (…BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 14.11.2007 a.a.O.).

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