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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.08.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30221
OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2012,30221)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2012 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2012,30221)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2012 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2012,30221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 GG, § 14 Abs 3 JAG BE 1993, § 6 Abs 1 JAG BE 1993, § 13 Abs 1 JAO BE 1998
    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; Bewertungsrügen; mehrere Klausuren; prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum; Fachfrage; Überdenken durch die Prüfer im Widerspruchsverfahren; Überdenkungsverfahren; Fortsetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.;… Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 35;… Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).

    Zur Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens bietet sich insbesondere das Widerspruchsverfahren im Sinne der §§ 68 ff. VwGO an, soweit dieses eine Kontrolle gerade auch der prüfungsspezifischen Wertungen unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer ermöglicht (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 141 f.).

  • BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08

    Befassung von Korrektoren mit der Berufungsbegründung als eine von Amts wegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Im Hinblick auf den Anspruch des Prüflings darauf, dass die Prüfer ihre Einschätzung gerade in Bezug auf ihre prüfungsspezifischen Bewertungen bei Geltendmachung substantiierter Einwände überdenken, sowie seinen Anspruch auf (volle gerichtliche) Überprüfung fachwissenschaftlicher Einwände (vgl. zu dieser Differenzierung etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 6 B 70.08 -, juris) ist es erforderlich, dass die Prüfer ihre Bewertung jedenfalls bei schriftlichen Prüfungsarbeiten schriftlich begründen.

    Zudem geht es - wie dargelegt - um eine Fachfrage, die der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und nicht notwendig der vorherigen Befassung durch die Prüfer bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Das Recht des Prüflings, gerade im Hinblick auf prüfungsspezifische Bewertungen durch das Vorbringen wirkungsvoller Hinweise ein "Überdenken" dieser Bewertungen durch die Prüfer unter Berücksichtigung seiner Einwände zu erreichen, stellt einen von Verfassungs wegen gebotenen (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG) Ausgleich für die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Prüfungsleistungen dar (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 ff.).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Die im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 -, NJW 2000, 3013 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 1 WS 15/03 -, NStZ 2003, 554, beide in juris) vermag seinen Ansatz ebenso wenig zu stützen wie die angegebenen Belegstellen aus einschlägigen Kommentaren (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 263 Rn. 29, jetzt Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 50;… Cramer/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 263 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Der Zweitkorrektor beschränkt sich hier in seinem schriftlichen Votum darauf, sich den Ausführungen des Erstkorrektors anzuschließen (vgl. zur Statthaftigkeit dieses Vorgehens BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334), der seinerseits nur beanstandet hat, dass eine einvernehmliche Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht geprüft werde, und auf die Ausführungen zum Vorliegen einer Kündigungserklärung nicht weiter eingegangen ist.
  • BVerwG, 09.08.2012 - 6 B 19.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Ist auf Antrag des Prüflings ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren abschließend durchgeführt worden, ist die zu seinen Gunsten bestehende Verfahrensgewährleistung erfüllt, selbst wenn den Prüfern bei Überdenken ihrer Prüfungsbewertung Korrekturfehler unterlaufen sein sollten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 B 19.12 -, juris Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Die im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 -, NJW 2000, 3013 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 1 WS 15/03 -, NStZ 2003, 554, beide in juris) vermag seinen Ansatz ebenso wenig zu stützen wie die angegebenen Belegstellen aus einschlägigen Kommentaren (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 263 Rn. 29, jetzt Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 50;… Cramer/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 263 Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Dies setzt in aller Regel voraus, dass das schriftliche Votum ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. April 2009 - 7 ZB 08.996 -, juris Rn. 27; VG Berlin…, Urteil vom 19. Januar 2005 - VG 12 A 413.02 -, juris Rn. 22; VG Münster…, Urteil vom 30. November 2004 - 10 K 830/01 -, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Soweit der Kläger dem entgegenhält, er habe ja gerade die Anwendung von § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG als Regeltatbestand bejaht und damit gezeigt, dass der Sachverhalt vom Zweck der Norm erfasst sei, weshalb sich eine Prüfung etwaiger atypischer Fälle verbiete, verkennt er, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ein Ausländer gerade nur "in der Regel" ausgewiesen wird, so dass grundsätzlich Raum für die Überlegung und Prüfung bleibt, inwieweit ein Ausnahmefall wegen eines atypischen Geschehensablaufs vorliegen könnte mit der Folge, dass die Ausweisung nur im Ermessen liegt und gegebenenfalls Ermessensfehler zu prüfen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103, juris).
  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02

    Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
    Die Korrektoren haben es auch - anders als der Kläger meint - nicht für unvertretbar erachtet, eine konkludente Auflösung der Versammlung anzunehmen, sondern eine nähere Begründung unter Auseinandersetzung mit dem Wortlaut und dem Zweck der Norm vermisst (vgl. hierzu OVG Bln, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - OVG 8 N 129.02 -, NVwZ-RR 2003, 896, juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2000 - 7 B 99.3753
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93

    Prüfungsentscheidung; Substantiierte Einwände eines Prüflings; Überdenken des …

  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 12 E 5183/02

    Erste Juristische Staatsprüfung; Überdenkensverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 10 N 58.08

    Zulassung der Berufung auf Antrag des Beklagten; Verfahrensmangel; Verletzung …

  • OVG Berlin, 17.05.2002 - 4 N 48.01
  • VG Münster, 30.11.2004 - 10 K 830/01

    Vollständige gerichtliche Überprüfbarkeit von berufsbezogenen …

  • VG Berlin, 19.01.2005 - 12 A 413.02
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …

  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen …

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09

    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08

    Zulassungsantrag; (keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; zweite …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 1326/94

    Lösungsaufbau; Gerichliche Überprüfung; Rüge der Prüfer; Rechnerisch ermittelte …

  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung; …

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Prozess- oder das materielle Recht Vorgaben für den Aufbau enthalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 06.01.2014 - 2 LA 255/13 -, n.v.) oder wenn die Prüfer den gewählten Aufbau für methodisch fehlerhaft gehalten haben (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 18.12.2017 - OVG 6 B 15.16 -, juris Rn. 30; U. v. 13.12.2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 20 m.w.N.; VG Braunschweig, U. v. 03.05.2017 - 6 A 247/16 -, n.v.).

    Eine ausschließlich prüfungsspezifische Wertung liegt immer dann vor, wenn die Aufbaufrage insgesamt keiner fachwissenschaftlichen Diskussion zugänglich ist, weil die Kritik am Aufbau nicht auf rechtlichen Vorgaben beruht, sondern geäußert wurde, weil der Gutachter einen anderen Aufbau - beispielsweise - als zweckmäßiger, übersichtlicher, geordneter oder klarer ansieht (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 18.12.2017, a.a.O.; U. v. 13.12.2012, a.a.O.).

    Ein Folgefehler ist dann gegeben, wenn unzutreffende oder jedenfalls kritikwürdige Ausführungen des Prüflings allein darauf beruhen, dass er sich bei der Lösung seiner Klausur schon früher für einen bestimmten Lösungsweg entschieden hat und die späteren Ausführungen des Prüflings folgerichtig sind, weil sie eine logische Konsequenz aus dem bereits zuvor gefundenen Lösungsansatz sind (…"falsche Weichenstellung", vgl. BVerwG, B. v. 08.08.1994 - 6 B 87/93 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 13.09.2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 50;… BayVGH, B. v. 01.06.2010 - 7 ZB 09.3014 -, juris Rn. 10;… vgl. VG Ansbach, U. v. 12.11.2014 - AN 2 K 13.01047 -, juris Rn. 47).

    Deswegen ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der von dem Prüfer zum Ausdruck gebrachte Gedanke später tatsächlich in die Gesamtbewertung eingeflossen ist; dies setzt in der Regel voraus, dass das schriftliche Votum ausdrücklich oder jedenfalls konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 708; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 13.09.2012 - 10 B 5.11 -, juris Rn. 78 m. w. N.;… VG Braunschweig, U. v. 11.02.2014 - 6 A 50/13 -, juris Rn. 45).

    Der Erstgutachter hat in seinem Votum weder ausdrücklich noch konkludent auf diese Randbemerkung Bezug genommen oder ist inhaltlich auf sie eingegangen (…vgl. Niehues, a.a.O., Rn. 708; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 78 m. w. N.).

  • VG Würzburg, 18.12.2020 - W 2 K 20.2081

    Umfang und Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (1. …

    Zum anderen wäre für die Annahme, dass der in der Randbemerkung zum Ausdruck gekommene Gedanke des Prüfers später tatsächlich in die zusammenfassende Bewertung eingeflossen ist, Voraussetzung, dass die schriftliche Begründung ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.9.2012 - 10 B 5.11 - juris Rn. 78 m. w. N).

    Wie bereits dargestellt, wäre für die Annahme, dass der in der Randbemerkung zum Ausdruck gekommene Gedanke des Prüfers später tatsächlich in die zusammenfassende Bewertung eingeflossen ist, Voraussetzung, dass die schriftliche Begründung ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.9.2012 - 10 B 5.11 - juris Rn. 78 m. w. N).

    Wie bereits ausgeführt, wäre zudem für die Annahme, dass der in der Randbemerkung zum Ausdruck gekommene Gedanke des Prüfers später tatsächlich in die zusammenfassende Bewertung eingeflossen ist, Voraussetzung, dass die schriftliche Begründung ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.9.2012 - 10 B 5.11 - juris Rn. 78 m. w. N).

    Hinzu kommt, dass für die Annahme, dass der in der Randbemerkung zum Ausdruck gekommene Gedanke des Prüfers später tatsächlich in die zusammenfassende Bewertung eingeflossen ist, Voraussetzung ist, dass die schriftliche Begründung ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.9.2012 - 10 B 5.11 - juris Rn. 78 m. w. N).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich insoweit darauf zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraums überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 -, juris Rn. 36).

    Daher müssen die maßgeblichen Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein; aus der Begründung muss sich konkret der Kern der Kritik ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582, juris Rn. 30, 42;… Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, juris Rn. 7;… Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11 -, NJW 2012, 2054, juris Rn. 8, m.w.N.; Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 22).

    Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29).".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; Wiederholungsprüfung; endgültiges …

    Randbemerkungen eines Korrektors sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Votums und damit auch nicht bewertungsrelevant (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2002 - OVG 10 B 5.11 -).

    Dementsprechend ist abzugrenzen, ob der gerügte Aspekt eine Fachfrage oder den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum betrifft, ob es also darum geht, inwieweit die Prüfung eines bestimmten gesetzlichen Tatbestands geboten oder noch vertretbar ist (dann Fachfrage) oder die Qualität der Darstellung betroffen ist (dann prüfungsspezifische Bewertung) (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, Rn. 30 bei juris).

    Die setzt in aller Regel voraus, dass das schriftliche Votum ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkungen Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2002 - OVG 10 B 5.11 -, Rn. 78 bei juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 9 S 982/22

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; unzulässige Doppelverwertung …

    Rn. 29 Bei einem Folgefehler handelt es sich um in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes des Prüflings (BVerwG…, Beschluss vom 14.11.1986 - 2 CB 37.86 -, juris Rn. 5;… Senatsbeschluss vom 07.04.1997 - 9 S 1955/96 -, juris Rn. 7) bzw. um einen Fehler, der zwangsläufig einen anderen bedingt (vgl. BayVGH…, Urteil vom 05.12.2006 - 7 B 05.2683 -, juris Rn. 19; OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 13.09.2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 50;… Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 663).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 15.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; Quorum bestandener Klausuren; Nichtzulassung …

    Dementsprechend ist abzugrenzen, ob der gerügte Aspekt eine Fachfrage oder den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum betrifft, ob es also darum geht, inwieweit die Prüfung eines bestimmten gesetzlichen Tatbestands geboten oder noch vertretbar ist (dann Fachfrage) oder die Qualität der Darstellung betroffen ist (dann prüfungsspezifische Bewertung) (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 30).

    Ist die Kritik jedoch lediglich auf die Lesbarkeit und Zweckmäßigkeit des Aufbaus und damit letztlich die Qualität der Darstellung bezogen, handelt es sich um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare prüfungsspezifische Bewertung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Zweite Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; endgültiges Nichtbestehen; …

    Daher müssen die maßgeblichen Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein; aus der Begründung muss sich konkret der Kern der Kritik ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582, juris Rn. 30, 42;… Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, juris Rn. 7;… Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11 -, NJW 2012, 2054, juris Rn. 8, m.w.N.; Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 22).

    Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29).

  • VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425

    Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung

    Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn (1.) bereits zuvor ein aufgrund substantiierter Bewertungsrügen eingeleitetes Überdenkungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist oder (2.) substantiierte Bewertungsrügen erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens erhoben werden (vgl. OVG BE-BB, U. v. 13.9.2012 - OVG 10 B 5.11 - juris Rn. 69 m. w. N.;… OVG NW, B. v. 4.4.2014 - 14 A 968/12 - juris Rn. 67;… Niehues, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 799).
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18

    Einstweilige Anordnung auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten; Bewachungsgewerbe

    In einem späteren gerichtlichen Verfahren könnte er durch weitere Rügen eine Fortsetzung des Überdenkungsverfahrens nicht mehr verlangen (OVG Berlin - Brandenburg, Beschlüsse vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - und vom 4. April 2014 - 10 N 84.11 - jeweils juris).
  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89

    Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter

    Dies setzt in aller Regel voraus, dass das schriftliche Votum ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Randbemerkung Bezug nimmt oder inhaltlich auf sie eingeht (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 13.9.2012 - 10 B 5.11 - juris;… Niehues, a.a.O., Rn. 708).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2025 - 2 LA 74/23

    Zweite juristische Staatsprüfung; ernstliche Zweifel; Bewertungsrügen; …

  • VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19

    Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen: Nichtbestehen und Nichtzulassung …

  • VG Minden, 07.12.2018 - 8 K 4453/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 6 N 33.17

    Anspruch eines Prüflings auf vollständige gerichtliche Nachprüfung der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH für PKH-Beschwerde; Rechtsnatur eines Ladungsschreibens; Anfechtbarkeit der …

  • VGH Hessen, 30.04.2014 - 9 A 40/14

    Anspruch auf Überdenkensverfahren im gerichtlichen Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19

    Berufungszulassungsverfahren; zweite juristische Staatsprüfung; erster …

  • VG Berlin, 26.11.2025 - 12 K 295.24
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.2011 - 10 B 5.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15798
BVerwG, 05.08.2011 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2011,15798)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2011 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2011,15798)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2011 - 10 B 5.11 (https://dejure.org/2011,15798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei ungenügender Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei ungenügender Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2011 - 10 B 5.11
    Rn. 3 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verletzt die Ablehnung eines Beweisantrags nur dann das rechtliche Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 05.08.2011 - 10 B 5.11
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb unzulässig ist, weil sich ihrer Begründung nicht entnehmen lässt, worauf die fraglichen Beweisanträge im Einzelnen gezielt haben (vgl. hierzu Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
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