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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16803
BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05 (https://dejure.org/2006,16803)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2006 - 10 B 55.05 (https://dejure.org/2006,16803)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2006 - 10 B 55.05 (https://dejure.org/2006,16803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Anhörungsgebot; Sinn und Zweck einer Anhörung; Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 42.94

    Anhörungsmitteilung - Unterzeichnung der gesetzten Frist - Nichterfolgen einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Rn. 4 Ist demnach eine ordnungsgemäße Anhörung unterblieben, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. für eine Entscheidung vor Fristablauf BVerwG…, Beschluss vom 14. März 1994 a.a.O.; für andere Fallgestaltungen BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 76.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 10 S. 11; Beschluss vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 42.94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11 S. 1; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16).

    Denn ohne ordnungsgemäße vorherige Anhörung fehlt es an den Voraussetzungen, unter denen das Berufungsgericht ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung absehen und im Beschlussweg entscheiden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 1994 a.a.O. S. 2;… Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 138 Rn. 176).

  • BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Dieses Recht wird nachhaltig beeinträchtigt, wenn das Gericht den Beteiligten - wie hier - die Möglichkeit nimmt, die gesetzte Frist voll auszuschöpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 1994 - BVerwG 11 B 141.93 - juris Rn. 3).

    Rn. 4 Ist demnach eine ordnungsgemäße Anhörung unterblieben, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. für eine Entscheidung vor Fristablauf BVerwG, Beschluss vom 14. März 1994 a.a.O.; für andere Fallgestaltungen BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 76.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 10 S. 11; Beschluss vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 42.94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11 S. 1; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16).

  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Macht der Betroffene hierzu - wie der Beklagte des vorliegenden Verfahrens - in seiner Beschwerdebegründung keine Ausführungen, so stellt dies - jedenfalls wenn es um eine nicht ordnungsgemäße erste Anhörung geht (anders zum Sonderfall einer nach neuem Sachvortrag rechtswidrig unterbliebenen zweiten Anhörungsmitteilung BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16 S. 10) - keinen Verstoß gegen das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dar.
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Rn. 4 Ist demnach eine ordnungsgemäße Anhörung unterblieben, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. für eine Entscheidung vor Fristablauf BVerwG…, Beschluss vom 14. März 1994 a.a.O.; für andere Fallgestaltungen BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 76.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 10 S. 11; Beschluss vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 42.94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11 S. 1; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Die Anhörung soll den Beteiligten Gelegenheit bieten, ihre Sachargumente zu vertiefen und zu ergänzen und gegebenenfalls die Gründe darzulegen, aus denen sie eine mündliche Verhandlung für sachdienlich halten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Die Erwiderung enthielt nämlich jedenfalls keinen Hinweis, dass der Beklagte auf weiteren Vortrag verzichten wolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 238 S. 87).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 76.92
    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Rn. 4 Ist demnach eine ordnungsgemäße Anhörung unterblieben, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. für eine Entscheidung vor Fristablauf BVerwG…, Beschluss vom 14. März 1994 a.a.O.; für andere Fallgestaltungen BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 76.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 10 S. 11; Beschluss vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 42.94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11 S. 1; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92

    Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Macht der Betroffene hierzu - wie der Beklagte des vorliegenden Verfahrens - in seiner Beschwerdebegründung keine Ausführungen, so stellt dies - jedenfalls wenn es um eine nicht ordnungsgemäße erste Anhörung geht (anders zum Sonderfall einer nach neuem Sachvortrag rechtswidrig unterbliebenen zweiten Anhörungsmitteilung BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16 S. 10) - keinen Verstoß gegen das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dar.
  • BVerwG, 18.06.2001 - 8 B 38.01

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05
    Da sich ein solcher Mangel nicht nur auf einzelne Sachverhaltsumstände, sondern auf den Streitstoff insgesamt auswirkt, kommt es nicht darauf an, was der Betroffene bei Einhaltung der Äußerungsfrist durch das Gericht noch vorgetragen hätte und ob dieser Vortrag erheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2001 - BVerwG 8 B 38.01 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18

    Ablehnungsgesuch; Abweisung durch Beschluss; Anhörung; Berufungsgericht; …

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Anhörung, verstößt das Absehen von der mündlichen Verhandlung regelmäßig gegen das Gebot rechtlichen Gehörs, ohne dass es hierfür auf weitere Darlegungen des beschwerten Prozessbeteiligten ankommt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ; Beschluss vom 24. März 2006 - 10 B 55.05 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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