Rechtsprechung
| BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger Beitragsbescheid; Entfall des Rechtsschutzinteresses für eine Klage gegen einen Vorausleistungsbescheid bei Ersetzung dessen Regelungsteile durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid; Pflicht zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2004 - 1 L 264/02
- BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97
Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid; …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Klägerin selbst herangezogenen Beschluss vom 19. Dezember 1997 (BVerwG 8 B 244.97 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251) entschieden, das Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen einen Vorausleistungsbescheid entfalle, soweit dessen Regelungsteile durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid ersetzt würden, in gleicher Weise, als wenn ein ursprünglicher Bescheid in seinen Regelungsteilen durch einen nachfolgenden Änderungsbescheid ersetzt werde.b) Sofern die Klägerin im Zusammenhang mit ihrer die Zustellung des endgültigen Heranziehungsbescheides betreffenden Grundsatzrüge zugleich rügen will, das Oberverwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1997 (BVerwG 8 B 244.97 - a.a.O., S. 44) abgewichen, fehlt es gleichfalls an einer ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist nur Genüge getan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder anderer oberster Bundesgerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieser Gerichte tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -. - BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78
Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Auf diese Weise wird die Zustellungsregelung als Landesrecht übernommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 ; Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ). - BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
a) Dem wird die Rüge, das Berufungsgericht sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 1991 (BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235) abgewichen, nicht gerecht. - BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89
Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift
Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04
Auf diese Weise wird die Zustellungsregelung als Landesrecht übernommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 ; Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (…BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris, Rn. 8 f. und vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 -, juris, Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (…BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 - juris, Rn. 8f. und vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 - juris, Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251).In den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1978 - 7 B 118-124.78 - Leitsatz 2; vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Leitsatz 1 und vom 31. Mai 2005, aaO.) ging es um die Frage, ob ein bestandskräftiger (hervorgehoben durch den Senat) endgültiger Vorausleistungsbescheid einen vorausgegangenen vorläufigen Heranziehungsbescheid gegenstandslos macht, ihn also als Rechtsgrund verbunden mit dem dann einhergehenden Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses ablöst.
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23
Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen …
Ob und in welchem Umfang ein - nicht selbst zu einem endgültigen Beitragsbescheid gewordener - Vorausleistungsbescheid in seinen Rechtswirkungen durch den endgültigen Beitragsbescheid abgelöst wird, richtet sich danach, welchen konkreten Regelungsgehalt die beiden Bescheide jeweils haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 -, juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723
Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen, …
Für die maßgeblich nach landesrechtlichem Fachrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG vom 31.5.2005 10 B 65.04 - Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14
Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt …
- VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
Zweitwohnungssteuer 2017 - 2020 - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabebescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (…BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 - juris, Rn. 8 f. und vom 31.05.2005 - 10 B 65.04 - juris, Rn. 5). - VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid
Rn. 3 a) Ob und in welchem Umfang ein Vorausleistungsbescheid in seinen Rechtswirkungen durch den endgültigen Beitragsbescheid abgelöst wird, richtet sich danach, welchen konkreten Regelungsgehalt die beiden Bescheide jeweils haben (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.2005 - 10 B 65.04 - juris Rn. 5). - VG Schleswig, 13.08.2021 - 4 B 25/21
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Beginn der Untätigkeitsfrist
Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabebescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung (…BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 - juris, Rn. 8 f. und vom 31.05.2005 - 10 B 65.04 - juris, Rn. 5). - VG Regensburg, 17.08.2021 - RN 11 K 20.2441
Bescheid, Widerspruchsbescheid, Gerichtsbescheid, Widerspruch, Festsetzung, …
Für die maßgeblich nach landesrechtlichem Fachrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG vom 31.5.2005 10 B 65.04 - Juris). - VG Hannover, 31.05.2018 - 11 A 4440/16
Änderung des Kostenvorschussbescheides; Ermessen; Gebühr für Erlaubnis nach § 24 …
Die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG vom 31. Mai 2005, 10 B 65.04 - juris). - VG Köln, 03.04.2007 - 14 K 8327/04
Entgeltpflicht für die Entnahme von Wasser aus Gewässern; Vorauszahlungen auf das …
- VG München, 24.09.2024 - M 10 K 22.3392
Vorauszahlung Verbesserungsbeitrag, Ersetzung eines Vorausleistungsbescheids …
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