Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 21.04.2016 - 1 A 1632/14
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
- BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 17. Juli 2024 - 10 B 43.23 - juris Rn. 4). - BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12
Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht; …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen, die sich auf ausgelaufenes Recht beziehen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine richtungweisende Klärung für die Zukunft herbeiführen soll (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 47.12 - NVwZ-RR 2013, 97 Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 17.07.2024 - 10 B 43.23
Befreiung eines Wasser- und Abwasserverbands von der Aufgabe der Versorgung einer …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. Juli 2024 - 10 B 43.23 - juris Rn. 4). - BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung)
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 13.03.2024 - 10 B 5.24
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 7.24
Rn. 18 Eine den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. März 2024 - 10 B 5.24 - juris Rn. 4 m. w. N.).
- BVerwG, 04.04.2025 - 10 BN 2.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
- BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 3.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
- BVerwG, 10.04.2025 - 10 BN 4.25 Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser abrückt, so dass den Prozessbeteiligten kein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung mehr möglich ist (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2022 - 8 B 40.21 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 99 Rn. 3 und vom 11. Dezember 2024 - 10 B 7.24 - juris Rn. 17 f.).
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