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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15722
BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04 (https://dejure.org/2005,15722)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 10 B 76.04 (https://dejure.org/2005,15722)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 10 B 76.04 (https://dejure.org/2005,15722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ArgeLandentwicklung

    Divergenzrevision; Einstellung; Grundsatzrevision; Revision; Voraussetzung; Voraussetzungen

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Rechtsansicht als ein nachträglich eingetretener Umstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens nur wegen eines nachträglich eingetretenen Umstandes faktischer Art; Verneinung eines ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Revision/Voraussetzungen; Revision/Grundsatzrevision; Revision/Divergenzrevision; Einstellung/Voraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits anerkannt, dass der Beschluss einer Gemeindevertretung, die Durchführung einer Flurbereinigung gegen den Willen der Mehrheit der Betroffenen abzulehnen und den mit ihr u.a. bezweckten Gewässerausbau im Flurbereinigungsgebiet außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens selbst vorzunehmen (so die Fallkonstellation im Urteil des BVerwG vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341 ), ein nachträglicher Umstand i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG sein kann.

    Die Beschwerde legt bereits nicht in der erforderlichen Weise den abstrakten Rechtssatz in der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 30.82 - BVerwGE 67, 341) dar, von dem das angegriffene Urteil angeblich abweicht.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
    Dieser ist somit eindeutig innerhalb der Jahresfrist nach Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen ergangen, die für diese neue (nunmehr für richtig gehaltene) Rechtsauffassung maßgeblich waren und die die Aufhebung des Tauschbeschlusses vom 27. August 1999 rechtfertigen sollten (vgl. zur Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG den Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
    Nicht ausreichend ist dagegen das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
    Ob dem in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann, ist vom Bundesverwaltungsgericht bislang noch nicht entschieden (offen gelassen im Beschluss vom 11. September 2002 - BVerwG 9 B 61.02 - juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.08.1970 - F A 6/70

    Zweckmäßigkeit/Flurbereinigung; Einstellung/Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 10 B 76.04
    Allerdings erscheint zweifelhaft, ob der in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich - einhellig vertretenen Ansicht uneingeschränkt zuzustimmen ist, nach der eine Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG oder hier - kraft der Verweisung in § 55 Abs. 3 LwAnpG, § 103d FlurbG - die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens nur wegen eines nachträglich eingetretenen Umstandes faktischer Art in Betracht kommt (so OVG Lüneburg, Urteil vom 28. August 1970 - F OVG A 6/70 - RdL 1971, 18 ;… Hegele, in: Seehusen/ Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 9 Rn. 1;… Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Stand: 12. Lfg. April 1989, § 9 Rn. 7;… Steuer, FlurbG, 2. Aufl. 1967, § 9 Anm. 2, S. 111;… Seehusen, RdL 1963, S. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 9 C 11880/17

    Einstellung eines Flurbereinigungsverfahrens wegen nachträglich eingetretener …

    Zur Einstellung können z. B. neue Gesichtspunkte faktischer Art führen, die - hätten sie bei der Einleitung des Verfahrens bereits vorgelegen - bewirkt hätten, dass das Verfahren nicht eingeleitet worden wäre (…vgl. Wingerter/Mayr, a.a.O., Rn. 1, m.w.N.); ob neben Änderungen faktischer Art auch nachträglich eingetretene rechtliche Umstände die Einstellung rechtfertigen können, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offengelassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 10 B 76/04 -, Buchholz 424.01 § 9 FlurbG Nr. 3 u. juris, Rn. 6;… bejahend Wingerter/Mayr, a.a.O.).

    Rn. 55 Etwas Anderes mag dann gelten, wenn etwa ein Beschluss einer Gemeindevertretung vorliegt, demzufolge diese die mit der Flurbereinigung bezweckten Maßnahmen - z. B. des Gewässerausbaus - außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens selbst vornehmen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 10 B 76/04 -, Buchholz 424.01 § 9 FlurbG Nr. 3 und juris, Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 15/18

    Erbengemeinschaft; Notgeschäftsführungsmaßnahme; Bestandskraft; Wirksamkeit; …

    Erforderlich sind vielmehr veränderte äußere Umstände bei ansonsten gleichbleibender Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juli. 2005 - 10 B 76.04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung; …

    Entsprechende Einwendungen sind also - wie hier zu Recht vom Kläger - mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss nach § 4 FlurbG zu richten und nicht mit der Verpflichtungsklage auf Einstellung zu verfolgen (…vgl. insoweit zutreffend Wingerter, a. a. O., § 9, Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.6.2012 - OVG 70 A 5.09 -, juris, Rn. 45 sowie ergänzend zum Unterschied zwischen der Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens und der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses: BVerwG, Beschl. v. 27.7.2005 - 10 B 76/04 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15

    Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe

    Bei einem rein inneren (Erkenntnis-)Vorgang ohne veränderte äußere Umstände und bei ansonsten gleich bleibender Sach- und Rechtslage liegen keine nachträglich eingetretenen Umstände i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG vor (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27. Juli 2005 - 10 B 76.04 -, RzF 8 zu § 9 Abs. 1 FlurbG).
  • OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 5/18

    Klagebefugnis; Bindungswirkung; Bodenordnungsverfahren; Einstellung

    Ob neben Änderungen faktischer Art auch nachträglich eingetretene rechtliche Umstände die Einstellung rechtfertigen können, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offengelassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 10 B 76.04 -, juris Rn. 38).
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