Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1995 - 10 B 8.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 12.08.1994 - 1 UE 460/94
- BVerwG, 31.01.1995 - 10 B 8.94
- BVerwG, 30.11.1995 - 10 B 2.95
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.11.1995 - 10 B 2.95
Rechtsmittel
Der Beschluß des Berufungsgerichts vom 12. August 1994 ist dem Kläger am 16. August 1994 zugestellt und eine gegen diese Entscheidung am 15. September 1994 eingelegte Beschwerde mit Beschluß des Senatsvom 31. Januar 1995 (BVerwG 10 B 8.94) verworfen worden.Ist die erneute Beschwerde somit unzulässig, weil die mit Zustellung des angegriffenen Beschlusses am 16. August 1994 beginnende zweimonatige Beschwerdebegründungsfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) versäumt worden ist (vgl. hierzu bereits den Beschluß des Senatsvom 31. Januar 1995 - BVerwG 10 B 8.94 -), kann dahinstehen, ob sich ihre Unzulässigkeit auch daraus ergibt, daß sie nicht innerhalb der nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO für den Fall einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ab Zustellung der Entscheidung laufenden Jahresfrist begründet worden ist (siehe dazu BVerwG, Beschluß vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 20.67 - NJW 1968, 1153).
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