Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 BV 11.2045 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fristversäumnis; Berufungsschriftsatz nicht unterschrieben; keine Wiedereinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 BV 11.2045
Nach der Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelschriften muss auch das per Fax dem Gericht übermittelte Berufungsschreiben vom Prozessbevollmächtigten persönlich unterschrieben sein (vgl. BGH vom 10.5.2005 NJW 2005, 2086). - BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10
Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 BV 11.2045
Das letztgenannte Erfordernis soll sicherstellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. BGH vom 9.12.2010 Az. IX ZB 60/10 ). - BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 BV 11.2045
Die Urheberschaft des Bevollmächtigten und sein Erhebungswillen kann sich auch daraus ergeben, dass dem Gericht innerhalb der Frist Schriftstücke zugehen, aus denen ohne jeden Zweifel zu erkennen ist, dass sie vom Bevollmächtigten stammen, z.B. wenn ein nicht unterschriebener Schriftsatz fest mit einem unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (…vgl. BGH a.a.O.) oder wenn innerhalb der Frist mehrere Schreiben gewechselt werden, die unmissverständlich die Absicht, ein Verfahren durchzuführen, zeigen (vgl. BVerwG vom 19.12.2001 Az. 3 B 33.01 ).
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485
Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien
Die Unterschrift unter dem Schriftsatz belegt insofern den unbedingten Willen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes und seine Einreichung bei Gericht zu übernehmen (…BVerfG, B.v. 18.4.2007 - 1 BvR 110/07 - NJW 2007, 3117 = juris Rn. 13; für Rechtsmittelschriften vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 10 BV 11.2045 - juris Rn. 8;… B.v. 28.11.2019 - 11 BV 19.1848 - juris Rn. 2;… vgl. auch SächsOVG, B.v. 6.11.2019 - 3 A 866/19 - juris Rn. 3 ff.).Erforderlich ist in einem solchen Fall aber grundsätzlich, dass die Kopiervorlage unterschrieben ist und dass diese Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben wird (…BGH, B.v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097 = juris Rn. 9, m. w. N.; BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 10 BV 11.2045 - juris Rn. 8;… SächsOVG, B.v. 18.12.2017 - 5 A 955/17.A - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Denn auch die Originalantragsschrift, die am 7. Februar 2019 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, trägt keine Unterschrift des Bevollmächtigten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 10 BV 11.2045 -, juris Rn. 10).Im Übrigen setzt eine wirksame Ausgangskontrolle, welche ein schuldhaftes Fristversäumnis des Anwalts im Sinne von § 60 VwGO ausschließt, u. a. voraus, dass die Organisation des Betriebsablaufes so gestaltet ist, dass eine Fristversäumung infolge Absendung nicht unterschriebener Schriftsätze in allen - auch in außergewöhnlichen, aber voraussehbaren - Fällen vermieden wird (vgl. OVG MP…, Beschluss vom 17. April 2001 - 1 L 218/00 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O., Rn. 10 [m. w. N.]).
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