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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.09.2010 - 10 C 10.2413   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69515
VGH Bayern, 29.09.2010 - 10 C 10.2413 (https://dejure.org/2010,69515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2010 - 10 C 10.2413 (https://dejure.org/2010,69515)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2010 - 10 C 10.2413 (https://dejure.org/2010,69515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zur Passhinterlegung bei der Ausländerbehörde; bestehende Ausreisepflicht; Ausnahmefall (hier: verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 10 CS 10.2097

    Hauptsacheerledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2010 - 10 C 10.2413
    Rn. 3 Neben der Sache liegt der Einwand, der Kläger sei nicht ausreisepflichtig gewesen, da noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren 10 CS 10.2097 vorgelegen und der Senat die Ausländerbehörde gebeten habe, bis zu seiner Entscheidung mit der Abschiebung des Klägers zuzuwarten.

    Die im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) durch den Senat im Verfahren 10 CS 10.2097 geäußerte Bitte bzw. Erwartung, die Beklagte solle mit der Vollstreckung der Ausreisepflicht (der Abschiebung des Klägers in die Türkei) bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Eilantrag zuwarten, ändert daran nichts.

  • VG München, 05.11.2010 - M 10 K 10.4190

    Anordnung der Aushändigung eines Reisepasses; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2010 - 10 C 10.2413
    Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren M 10 K 10.4190 sowie das Eilrechtsschutzverfahren M S 10.4192 zu Recht abgelehnt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2010 - 2 S 76.10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung der …

    Nach der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 6 AufenthG ist ein sogenanntes intendiertes Ermessen vorgesehen ("soll"), d.h. die Ausländerbehörde muss den Pass in der Regel in Verwahrung nehmen und kann bzw. muss nur in Ausnahmefällen dem Ausländer den Pass überlassen (vgl. OVG Mecklenb.-Vorpommern, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 2 M 101/10 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 10 C 10.2413 -, juris).
  • VG München, 05.11.2010 - M 10 K 10.4190

    Anordnung der Aushändigung eines Reisepasses; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine dagegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen (Az. 10 C 10.2413).
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