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| VGH Bayern, 10.12.2013 - 10 C 13.1340 |
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- BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 10 C 13.1340
Ein (unmittelbarer) Rechtsanspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK -, BGBl 1953 II S. 560), einer Bestimmung, auf die sich der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmittelbar berufen kann (BVerwG, U.v. 17.3.2004 - 1 C 1.03 - juris Rn. 15), setzt den rechtmäßigen Aufenthalt des Flüchtlings in der Bundesrepublik Deutschland voraus.So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall bestandskräftig als Flüchtlinge anerkannter Klägerinnen, die alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG erfüllten, denen aber dieser Aufenthaltstitel gleichwohl rechtswidrig vorenthalten wurde, diese (schwierige) Rechtsfrage offengelassen (BVerwG, U.v. 17.3.2004 - 1 C 1.03 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 13.12.2005 - 1 C 36.04
Rechtmäßiger Aufenthalt; Ausweisung; Duldung; Flüchtling; Genfer …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 10 C 13.1340
Denn die Ausländerbehörde kann nach dieser Bestimmung einem anerkannten Flüchtling nach ihrem Ermessen einen Reiseausweis auch dann ausstellen, wenn sein Aufenthalt nach (bestandskräftiger) Ausweisung nur geduldet wird; § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG steht dem nicht von vornherein entgegen und verengt auch das behördliche Ermessen nicht dahingehend, dass die Ausstellung eines Flüchtlingsausweises ausscheidet (BVerwG, U.v. 13.12.2005 - 1 C 36.04 - juris Ls. und Rn. 14). - VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 10 C 13.1340
Denn ausnahmsweise kann für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten nicht der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag maßgeblich sein, wenn sich nach dem Eintritt der Bewilligungsreife die Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers geändert hat und die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung infolge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 23.10.2013 - 10 C 11.778
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2013 - 10 C 13.1340
Maßgeblich für die der Prozesskostenhilfeentscheidung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr des Senats; vgl. zuletzt B.v. 23.10.2013 - 10 C 11.778 - juris Rn. 3 m.w.N.), die hier nach dem Eingang des vollständigen Prozesskostenhilfeantrags des Klägers (einschließlich seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 8.2.2013) beim Verwaltungsgericht am 28. Mai 2013 und der Möglichkeit der Beklagten zur Stellungnahme am 11. Juni 2013 jedenfalls eingetreten war.
- VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19
Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende …
Rn. 58 Vgl. auch ähnlich zu den Voraufenthaltszeiten bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 C 6.01 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; ähnlich zu den Voraufenthaltszeiten bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris, Rn. 24; tendenziell auch zum "rechtmäßigen" Aufenthalt im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK: BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 -, juris, Rn. 22 und Bayerischer VGH (BayVGH), Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 10 C 13.1340 -, juris, Rn. 7.Rn. 88 Vgl. dazu erneut: BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 -, juris, Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 10 C 13.1340 -, juris, Rn. 7.
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