Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; Geltungsdauer der Duldung; auflösende Bedingung in einer Duldung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung einer Duldung mit dem Inhalt "Die Duldung erlischt nach Bekanntgabe des Abschiebetermins mit dem Zeitpunkt der Abschiebung"; Bestimmung der Geltungsdauer einer Duldung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung einer Duldung mit dem Inhalt "Die Duldung erlischt nach Bekanntgabe des Abschiebetermins mit dem Zeitpunkt der Abschiebung"; Bestimmung der Geltungsdauer einer Duldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10
Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Davon zu trennen ist die Frage, in welcher Form die Beklagte eine etwaige bevorstehende Abschiebung ankündigen muss, um gegebenenfalls den Anforderungen des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu genügen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 5). - OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung, …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Eine Nebenbestimmung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207
Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (…Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.06.1957 - I B 11.57
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Rn. 25 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine solche Nebenbestimmung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG beigefügt werden kann (…vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 91;… BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4; OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 11.57 - juris Rn. 10).
- VG Augsburg, 17.08.2023 - Au 6 K 23.1120
Nebenbestimmung zur Duldung (auflösende Bedingung)
Rn. 27 Nach § 61 Abs. 1f AufenthG (…vgl. zur Vorgängervorschrift § 61 Abs. 1e AufenthG a.F. OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.12.2015 - 12 S 77.15 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25) können zu einer Duldung nach § 60a AufenthG weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden; ihre Anordnung steht damit im Ermessen der Behörde.Genau diese vorgesehene Ankündigung aber ist mit der Mitteilung des Abschiebungstermins verbunden und hat nicht die Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmung zur Folge (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25).
Rn. 32 Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1f AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
Der betroffene Ausländer kann ohne weiteres erkennen, dass in dem Zeitpunkt, in dem ihm der Zeitpunkt seiner Abschiebung bekannt gegeben wird, die Duldung erlischt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
Rn. 36 Eine Nebenbestimmung, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
- VG Augsburg, 15.02.2023 - Au 6 K 22.1797
Erfolgreiche Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung
Rn. 32 Nach § 61 Abs. 1f AufenthG (…vgl. zur Vorgängervorschrift § 61 Abs. 1e AufenthG a.F. OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.12.2015 - 12 S 77.15 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25) können zu einer Duldung nach § 60a AufenthG weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden; ihre Anordnung steht damit im Ermessen der Behörde.Genau diese vorgesehene Ankündigung aber ist mit der Mitteilung des Abschiebungstermins verbunden und hat nicht die Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmung zur Folge (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25).
Rn. 34 Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1f AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
Der betroffene Ausländer kann ohne weiteres erkennen, dass in dem Zeitpunkt, in dem ihm der Zeitpunkt seiner Abschiebung bekannt gegeben wird, die Duldung erlischt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
Rn. 37 Eine Nebenbestimmung, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 26).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Besitz von Rückreisepapieren
Dem entsprechend hat der VGH München auch in einer Entscheidung jüngeren Datums an seiner Rechtsprechung festgehalten (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 u. a. -, juris Rn. 25 m.w.N.).Die so verstandene Bedingung genügt auch dem Bestimmtheitsgrundsatz (…vgl. OVG Hamburg, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 26).
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21
Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer …
Es spricht viel dafür, dass - worauf sich auch der Antragsgegner in seiner Antragserwiderung bei dem Verwaltungsgericht berufen hat - Rechtsgrundlage der auflösenden Bedingung "Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins" § 61 Abs. 1f AufenthG ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 07.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 25, Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11.01.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 10, jeweils zum gleichlautenden § 61 Abs. 1e AufenthG in der bis zum 20.08.2019 geltenden Fassung;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 61 Rn. 55 ;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 61 Rn. 28; siehe auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.02.2016 - 11 S 1626/15 -, juris Rn. 30 zu § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG ). - VG Schleswig, 29.03.2023 - 11 B 43/23 Die aus § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG folgende Pflicht der Ausländerbehörde, die durch Duldungswiderruf vorgesehene Abschiebung eines länger als ein Jahr geduldeten Ausländers mindestens einen Monat vor Durchführung anzukündigen, ist auf den Fall des Erlöschens der Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung nicht entsprechend anwendbar (VG Schleswig…, Beschluss vom 21.05.2021 - 11 B 39/21 -, juris, Rn. 23; umfassend OVG Lüneburg…, Beschluss vom 11.01.2019 - 13 ME 220/18 -, juris, Rn. 12 ff.;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 60a, Rn. 64;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand Februar 2021, AufenthG § 60a Rn. 115; a. A. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 17.08.2010 - 2 M 124/10 -, juris, Rn. 4; VG Schleswig…, Beschluss vom 07.05.2021 - 1 B 59/21 -, juris, Rn. 16; so wohl auch VGH München, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 C 14.1117 u. a. -, juris, Rn. 25).
Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen…, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 C 14.1117 -, juris, Rn. 26).
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535
Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung
Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass eine auflösende Bedingung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1f AufenthG (vorher § 61 Abs. 1e bzw. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) beigefügt werden kann (…BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4; B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 - juris Rn. 25;… B.v. 9.7.2019 - 10 C 18.1082 - juris Rn. 14;… OVG Berlin-Bdg, B.v. 7.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 7 <"Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments">;… OVG Hamburg, B.v. 16.11.2004 - 3 Bs 503/04 - juris Rn. 4 ;… VG Göttingen, B.v. 31.01.2023 - 1 B 240/22 - juris Rn. 7 <"Die Duldung erlischt mit dem Tage der Abschiebung">;… VG Bremen, B.v. 17.12.2018 - 4 K 1052/17 - juris Rn. 24 <"Sofern eine Rückführung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, erlischt die Duldung ab dem von der Ausländerbehörde bestimmten Ausreisetag">;… Hailbronner in Hailbronner, AuslR, AufenthG, § 60a Rn. 142;… vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, Stand März 2023, § 60a Rn. 114;… Dollinger in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 60a AufenthG Rn. 67;… a.A. Bruns/Hocks in Hofmann, AuslR, 3. Aufl. 2023, § 60a Rn. 76;… offenlassend OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - juris Rn. 10).Rn. 10 Eine Nebenbestimmung i.S.d. § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (zu den früheren Normen vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 - juris Rn. 26;… OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 - juris Rn. 10).
- VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19
Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift vorliegend anzuwenden ist, obwohl die dem Antragsteller zuletzt erteilte Duldung nicht durch einen Widerruf, sondern durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung ("Duldung erlischt mit Ankündigung der Abschiebung") erloschen ist (eine entsprechende Anwendung des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen bejahend: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 -, juris Rn. 25; VG Oldenburg…, Urteil vom 15. Mai 2013 - 11 A 3664/12 -, juris Rn. 17; VG Magdeburg…, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 B 220/12 -, juris Rn. 4;… Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 60a AufenthG Rn. 51;… a.A.: Bruns, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 42). - VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22 Die aus § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG folgende Pflicht der Ausländerbehörde, die durch Duldungswiderruf vorgesehene Abschiebung eines länger als ein Jahr geduldeten Ausländers mindestens einen Monat vor Durchführung anzukündigen, ist auf den Fall des Erlöschens der Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung nicht entsprechend anwendbar (VG Schleswig…, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 11 B 39/21 -, juris Rn. 23; umfassend OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 12ff.;… Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 60a, Rn. 64;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Februar 2021, AufenthG § 60a Rn. 115; a. A. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 M 124/10 -, juris Rn. 4; VG Schleswig…, Beschluss vom 7. Mai 2021 - 1 B 59/21 -, juris Rn. 16; so wohl auch BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 u. a. -, juris Rn. 25).
Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen…, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 26).
- VG München, 08.09.2022 - M 27 E 22.3079
Ausländerrecht, Einstweilige Anordnung (abgelehnt), Duldung, Sierra Leone, …
Die im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde stehende Befristungsentscheidung muss sich am Duldungsgrund und dessen voraussichtlicher Dauer orientieren (…vgl. VGH BW, B.v. 3.11.1995 - 13 S 2185/95 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 - juris Rn. 20).Diese Erwägung ist nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 - juris Rn. 20).
- VG Köln, 01.12.2023 - 12 K 5441/23
- VGH Bayern, 09.07.2019 - 10 C 18.1082
Gewährung von Prozesskostenhilfe soweit sich die Klage auf die Erlaubnis einer …
- VGH Bayern, 31.10.2023 - 10 C 23.1526
Nebenbestimmung zur Duldung
- VG Schleswig, 21.05.2021 - 11 B 39/21
Ausländerrecht
- VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 4757/13
Rechtswidrigkeit der Beifügung der auflösenden Bedingung "erlischt mit …
- VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 5256/13
Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer Duldung
- VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 59/21
Ausländerrecht
- VG Schleswig, 19.12.2023 - 11 B 151/23
Abschiebung; faktischer Inländer; Abschiebungsankündigung bei geduldeten Personen
- VG Regensburg, 30.09.2022 - RN 9 E 22.2308
Zum Anspruch auf Erteilung einer Duldung bei ungewissem Abschiebetermin
- VG Köln, 10.01.2023 - 12 K 4022/19
- VG Bremen, 17.07.2020 - 4 V 1453/20
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