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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7858
BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10 (https://dejure.org/2011,7858)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2011 - 10 C 15.10 (https://dejure.org/2011,7858)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2011 - 10 C 15.10 (https://dejure.org/2011,7858)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de
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  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Abschiebungsschutz wegen ihm in Afghanistan drohender Gefahren (hier: Fehlen jeglicher Lebensgrundlage und daraus resultierender Möglichkeit eines Hungertodes)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3
    Abschiebungsverbot, Afghanistan, Versorgungslage, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, subsidiärer Schutz, Rückkehrgefährdung, Existenzgrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, 2, 3
    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Abschiebungsschutz wegen ihm in Afghanistan drohender Gefahren (hier: Fehlen jeglicher Lebensgrundlage und daraus resultierender Möglichkeit eines Hungertodes)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).

    Rn. 11 Verfahrensrechtlich hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die dem Asylverfahrensgesetz zugrunde liegende Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime betont, die dafür streitet, möglichst alle Fragen, die sich typischerweise in einem Asylverfahren stellen, in einem Prozess abschließend zu klären und nicht weiteren Verfahren vorzubehalten (vgl. etwa Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Dies bedeutet im Verhältnis von unionsrechtlichem und nationalem Abschiebungsschutz, dass bei allgemeinen Gefahren ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nicht in Betracht kommt, solange die Zuerkennung von subsidiärem unionsrechtlichen Schutz nicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehung des neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsschutzes in das anhängige gerichtliche Verfahren durch einen der Verfahrensbeteiligten (so Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht hierfür an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 6. Mai 2008 anknüpft, verweist der Senat auf seine dieses Urteil aufhebende Entscheidung vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (…a.a.O.).

    Rn. 29 4. Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Damit hat es sowohl den Vorrang des unionsrechtlichen gegenüber dem nationalen Abschiebungsschutz (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 11) als auch die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Voraussetzungen für die verfassungskonforme Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in Fällen einer allgemeinen Gefahr verfehlt.

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Senat auf Folgendes hin: Falls eine gerichtliche Entscheidung, in der das Anwachsen des unionsrechtlich begründeten Abschiebungsschutzes in Übergangsfällen nicht berücksichtigt worden ist, rechtskräftig geworden ist, ist damit die Rechtshängigkeit dieses Teils des Streitgegenstandes entfallen (vgl. Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 ).

    Der Betroffene kann dieses unbeschieden gebliebene Begehren daher beim Bundesamt geltend machen (Urteil vom 22. März 1994 a.a.O. S. 275).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Rn. 29 4. Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt;… vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Das Berufungsgericht hat ebenfalls im Wesentlichen einzelne Risiken festgestellt und bewertet, sie aber nicht im Rahmen einer umfassenden Gesamtgefahrenprognose gewürdigt (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Februar 2000 - BVerwG 9 B 77.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 31).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (…BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 …und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 15.10
    Dies leitet der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur gesetzlichen Erweiterung des Streitgegenstands der Asylklage um die Prüfung der Voraussetzungen des flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 (vgl. u.a. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 = DVBl 1992, 843) - aus folgenden verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Gründen her:.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der …

    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 - jew. juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 -, jeweils Juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes …

    Rn. 67 3. Gründe dafür, dass dem Kläger hilfsweise ein im Berufungs- und Revisionsverfahren etwa zu beachtender (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 15.10 - juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris), gegenüber dem dort begehrten subsidiären Schutz nachrangiger Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zustehen könnte, sind im Revisionsverfahren nicht - auch nicht hilfsweise - geltend gemacht worden.
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 27.20

    Zuerkennung des subsidiären Schutzes eines afghanischen Staatsangehörigen wegen …

    Rn. 26 5. Gründe dafür, dass dem Kläger hilfsweise ein im Berufungs- und Revisionsverfahren etwa zu beachtender (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 15.10 - juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris), gegenüber dem dort begehrten subsidiären Schutz nachrangiger Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zustehen könnte, sind im Revisionsverfahren nicht - auch nicht hilfsweise - geltend gemacht worden.
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 2.18

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr im Verfahren …

    Zwar findet nach herrschender Meinung Nr. 1002 RVG-VV auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Anwendung, wobei die (Teil-)Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts seiner Aufhebung oder Änderung gleichgestellt wird (vgl. VGH München…, Beschluss vom 23. Januar 2009 - 10 C 08.20 37 - juris Rn. 15; FG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 3 KO 197/10 - NVwZ-RR 2011, 463 ;… Schafhausen, in: Gebauer/Schneider, RVG, 8. Aufl. 2017, Nr. 1002 VV Rn. 8;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, Nr. 1002 VV Rn. 18; offengelassen von VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 10 C 15.10 74 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 21.10

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Abschiebungsschutz wegen ihm in …

    Rn. 7 Anders als in den Parallelverfahren, über die der Senat heute entscheiden hat (Az.: BVerwG 10 C 14.10 , BVerwG 10 C 15.10 , BVerwG 10 C 16.10 , BVerwG 10 C 18.10 und BVerwG 10 C 20.10 ), ist nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens das Verpflichtungsbegehren des Klägers auf Gewährung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes.
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 3.18

    Entstehen einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung

    Zwar findet nach herrschender Meinung Nr. 1002 RVG-VV auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Anwendung, wobei die (Teil-)Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts seiner Aufhebung oder Änderung gleichgestellt wird (vgl. VGH München…, Beschluss vom 23. Januar 2009 - 10 C 08.20 37 - juris Rn. 15; FG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 3 KO 197/10 - NVwZ-RR 2011, 463 ;… Schafhausen, in: Gebauer/Schneider, RVG, 8. Aufl. 2017, Nr. 1002 VV Rn. 8;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, Nr. 1002 VV Rn. 18; offengelassen von VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 10 C 15.10 74 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2009 - A 11 S 1140/06

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Die Entscheidung wurde durch Urteil des BVerwG vom 8.9.2011 (10 C 15.10) aufgehoben zur zurückverwiesen.
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