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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 C 17.213   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1929
VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 C 17.213 (https://dejure.org/2019,1929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2019 - 10 C 17.213 (https://dejure.org/2019,1929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 10 C 17.213 (https://dejure.org/2019,1929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren bzgl. einer Ausweisung; Ausweisung eines Ausländers aufgrund Verurteilung wegen Totschlags und mehrerer Fälle des Handeltreibens mit und der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren bzgl. einer Ausweisung; Ausweisung eines Ausländers aufgrund Verurteilung wegen Totschlags und mehrerer Fälle des Handeltreibens mit und der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1347

    Kein Vertrauensschutz bei erneuter Ausweisung eines straffälligen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 C 17.213
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 6. Juni 2016 (10 C 15.1347) zurückgewiesen.
  • VG München, 05.09.2022 - M 12 K 19.2460

    Verwirkung des Rechts auf Fortsetzung des Verfahrens; übereinstimmende …

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Januar 2019 wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 10 C 17.213).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass der Beklagte entgegen dem Wortlaut seiner Erklärung nicht der Erledigungserklärung der Klägerbevollmächtigten zustimmen, sondern ein Anerkenntnis i.S.v. § 307 ZPO abgeben wollte (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 10 C 17.213 - juris).

  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 10 AE 23.1029

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Rn. 15 "Im Übrigen hat der Senat bereits mehrfach in den Antragsteller betreffenden Verwaltungsstreitsachen entschieden, dass es sich bei der Ausweisungsverfügung vom 31. Juli 2014 um eine gegenüber dem aufgehobenen Bescheid vom 5. März 2009 völlig eigenständigen, erneuten Verwaltungsakt handle, an dessen Erlass der Antragsgegner weder aus Gründen des Vertrauensschutzes noch aus anderen Gründen gehindert gewesen sei; insbesondere sei der von Antragstellerseite vertretenen Auffassung, durch die Erledigterklärung im Anschluss an die Aufhebung der Ausweisungsverfügung in der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2010 habe der Antragsgegner ein prozessuales Anerkenntnis im Sinne von § 307 ZPO abgegeben und somit einen Verzicht auf eine künftige Ausweisung bei unveränderter Sach- und Rechtslage erklärt, nicht zu folgen (vgl. nur B.v. 6.6.2016 - 10 C 15.1347 -, B.v. 7.1.2019 - 10 C 17.213 -, B.v. 26.3.2019 - 10 ZB 19.129 - und zuletzt B.v. 20.2.2023 - 10 C 23.299 - jeweils juris).".
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 10 ZB 19.129

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag bzgl. der Ablehnung der Berufungszulassung

    Wie bereits in dem Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019 (10 C 17.213 - Rn. 11) dargestellt, kann der Ansicht des Klägers, durch die "Erledigterklärung" im Anschluss an die Aufhebung der Ausweisungsverfügung in der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2010 habe der Beklagte ein prozessuales Anerkenntnis im Sinn von § 307 ZPO abgegeben und somit einen Verzicht auf eine künftige Ausweisung bei unveränderter Sach- und Rechtslage erklärt, nicht gefolgt werden.
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