Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines eigenständigen Aufenthaltsrechts; Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 15.05.2018 - Au 1 K 18.113
- VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17
Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.;… BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13;… BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.). - BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10
Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Denn eine solche auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis kommt nur als Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis in Betracht und entsteht erst mit deren Ablauf (…BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 13 f.). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13;… BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.).
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97
Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Allerdings ist die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.;… BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.). - BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Denn eine solche auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis kommt nur als Verlängerung einer bereits erteilten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis in Betracht und entsteht erst mit deren Ablauf (BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 14;… BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 13 f.). - VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351
Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe
- VGH Bayern, 12.10.2017 - 10 C 16.1584
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179
Insoweit stellt sich die Sachlage mittlerweile anders dar als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Senats vom 12. Oktober 2017 (10 C 16.1584) im vorangegangenen Verfahren.
- VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der …
Rn. 46 Die (rückwirkende) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist grundsätzlich möglich, wenn der Antragsteller hieran ein schutzwürdiges Interesse hat; ein solches liegt vor, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris Rn. 10 f.;… U.v. 26.10.2010 - 1 C 19/09 - juris Rn. 13;… U.v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 - juris Rn. 13;… U.v. 29.9.1998 - 1 C 14.97 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4). - VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834
Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender …
Ein ausreichendes schutzwürdiges Interesse für eine rückwirkende Erteilung kann auch an der generellen Schaffung eines aufenthaltsrechtlichen Anknüpfungspunktes für eine Verlängerung nach § 31 AufenthG bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 4 für die rückwirkende Erteilung der ersten Verlängerung nach § 31 AufenthG zum Zwecke einer weiteren Verlängerung). - VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Rn. 6 Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 21. Januar 2020 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.2402 ausgeführt hat, kann sich die Antragstellerin für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (…vgl. auch BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38). - VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CS 19.2402
Erfolglose Beschwerde in einem aufenthaltsrechtlichem Eilverfahren
Denn die Antragstellerin kann sich für die der Sache nach nur noch in Betracht kommende weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels (§ 31 Abs. 4 AufenthG) nach Ablauf des Verlängerungsjahres (§ 31 Abs. 1 AufenthG) weder auf die Erleichterung des § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII berufen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2019 - 10 C 18.1179 - juris Rn. 10 m.w.N.;… NdsOVG, B.v. 8.2.2007 - 4 ME 49/07 - juris Rn. 3 f.;… Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 Rn. 26), noch ist sie von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) befreit (…BayVGH, B.v. 7.8.2019 - 10 C 19.1351 - juris Rn. 4;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2019, § 31 Rn. 38).
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