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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13445
BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2007,13445)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2007 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2007,13445)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2007,13445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung eines Flurbereinigungsplans und Zuweisung einer anderen Abfindung; Anspruch auf bestimmte Abfindungsgrundstücke; Ausnahme vom Ausschluss einer gesonderten gerichtlichen Abwägungskontrolle durch eine spezifische Verknüpfung der planerischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (wie Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05).

    Zwar ist eine Zusicherung grundsätzlich geeignet, dem Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens einen - ansonsten nicht bestehenden (Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen) - Anspruch auf bestimmte Abfindungsgrundstücke zu verschaffen, wie ihn die Kläger hier der Sache nach geltend machen.

    Wie der Senat jedoch in seinem - gerade diese Rechtsprechung desselben Oberverwaltungsgerichts betreffenden - Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - (…a.a.O. S. 16) näher dargelegt hat, lässt die spezifische Verknüpfung der planerischen Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG mit dem Gebot wertgleicher Abfindung des § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für eine gesonderte gerichtliche Abwägungskontrolle neben der Prüfung, ob ein Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abgefunden wurde, keinen Raum, soweit es nicht ausnahmsweise um Faktoren geht, denen ein über den Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehender Eigenwert zukommt und deren ordnungsgemäße Berücksichtigung deshalb durch eine wertgleiche Abfindung noch nicht gewährleistet ist.

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Nach ihrem eindeutigen Inhalt, den zu ermitteln der Senat schon mangels entsprechender tatsächlicher Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht gehindert ist (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 = Buchholz 406.27 § 31 BBergG Nr. 2 S. 11 f.), bezieht sich die den Klägern im Jahr 1994 gegebene Zusicherung aber ausschließlich auf die an anderer Stelle des Flurbereinigungsgebiets gelegenen Flurstücke 1... Nrn. 6 und 11, die Gegenstand des erwähnten Parallelverfahrens sind.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage in dem zwischen denselben Beteiligten geführten Parallelverfahren (BVerwG 10 C 1.06 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) entschieden und näher ausgeführt.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Zwar genügt sie den formellen Begründungsanforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, weil die Kläger in ihrer Revisionsschrift auf genau bezeichnete Teile ihrer Nichtzulassungsbeschwerde Bezug nehmen, so dass keine Zweifel über die Art der erhobenen Rüge und den Umfang der Bezugnahme verbleiben (vgl. zu diesen Voraussetzungen Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 4 S. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Nach ständiger Rechtsprechung bietet der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 S. 34 f.).
  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde - …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Denn die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens sind nach den insoweit von den Klägern nicht mit einer Verfahrensrüge angegriffenen Feststellungen der Vorinstanz bestandskräftig geworden, so dass Einwände hiergegen - abgesehen vom hier nicht geltend gemachten Fall der nachträglichen Änderung von für die Wertermittlung maßgebenden Umständen - nicht mehr erhoben werden können (vgl. hierzu Urteil vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 = Buchholz 424.01 § 60 FlurbG Nr. 8 S. 5 f.).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
    Aus diesem Grund wird einem Teilnehmer zugemutet, sich bereits im Wertermittlungsverfahren über die Bewertung der seinem Altbesitz benachbarten Grundstücke zu vergewissern und Einwendungen hiergegen rechtzeitig vorzubringen (Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 S. 27).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung; …

    Die Annahme, der Kläger hätte sich gegen die Ergebnisse der Wertfeststellung wenden müssen, in deren Rahmen Abschläge für eine betriebswirtschaftliche Wertminderung hängiger Grundstücke angebracht worden seien, dürfte kaum mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang stehen, derzufolge ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens in der Regel nicht verpflichtet ist, die Wertfeststellung im gesamten Flurbereinigungsgebiet nachzuprüfen, sondern lediglich die der seinem Altbesitz benachbarten Grundstücke (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 S. 27 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85 Rn. 20; siehe hierzu auch noch unter 2.).
  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 55.16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Einwendungen im Wege der Nachsicht nach § 134 Abs. …

    Von einem Beteiligten kann zwar nicht erwartet werden, dass er die Schätzwerte aller Grundstücke des Verfahrensgebiets überprüft; in Bezug auf seine eigenen Grundstücke und für benachbarte Parzellen ist er jedoch zur Nachprüfung im Rahmen der gesondert anfechtbaren Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung verpflichtet und deshalb ist insoweit eine Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 FlurbG im späteren Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan regelmäßig ausgeschlossen (BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 1974 - 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 und vom 17. Januar 2007 - 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20

    Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage; …

    Unterlässt der Teilnehmer dies, kommt eine nachträgliche Zulassung von Einwendungen gegen die Wertermittlung im Wege der Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.6.2017 - 9 B 55.16 - juris Rn. 2; Urteil vom 17.1.2007 - 10 C 2.06 - juris Rn. 20 m. w. N.;… Senatsurteile vom 16.2.2016 - 15 KF 32/11 - juris Rn. 38 und vom 18.8.2015 - 15 KF 3/12 - n. v.;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 32 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2018 - 15 KF 27/17

    Abfindung; Abfindungszusicherung; Abwägungskontrolle; Auszug; öffentliche …

    Die Abwägungskontrolle richtet sich deshalb darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungstendenzen, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage wertgleicher Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (BVerwG…, Beschluss vom 8.3.2017, a. a. O., Rn. 9; Urteile vom 17.1.2007 - 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85 = juris Rn. 16;… vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 = juris Rn. 17, 25, 29 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 32/11

    Bestandskraft; Beweidung; Eingriff in Betriebsstruktur; Ertrag; Flurbereinigung; …

    Unterlässt er dies, kommt eine nachträgliche Zulassung von Einwendungen gegen die Wertermittlung im Wege der Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 FlurbG regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1974 - V C 56.73 -, BVerwGE 47, 96; Beschluss vom 4.2.1987 - 5 B 4.87 -, Buchholz 424.01 § 32 FlurbG Nr. 5; Urteil vom 17.1.2007 - 10 C 2.06 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85; ergänzend die Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 18.8.2015 - 15 KF 3/12 - S. 14, 15 UA).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2026 - 15 KF 8/21

    Vereinfachte Flurbereinigung; Abfindung; Erschließung; Weg; …

    Unterlässt der Teilnehmer dies, kommt eine nachträgliche Zulassung von Einwendungen gegen die Wertermittlung im Wege der Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.6.2017 - 9 B 55.16 - juris Rn. 2; Urteil vom 17.1.2007 - 10 C 2.06 - juris Rn. 20 m. w. N.;… Senatsurteile vom 16.2.2016 - 15 KF 32/11 - juris Rn. 38 und vom 18.8.2015 - 15 KF 3/12 - n. v.;… Wingerter/Köhler-Rott/Zöllner, a. a. O., § 32 Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15

    Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von …

    Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (…Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 - juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind - wie oben dargestellt - im Fall der Klägerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16

    Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren

    Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 -, juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind im Fall der Klägerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 2.17

    Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren

    Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 -, juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind im Fall des Klägers weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2024 - 8 K 2/24

    Zur Frage des Vorliegens eines unzumutbaren Bewirtschaftungshindernisses - hier: …

    Die spezifische Verknüpfung der planerischen Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG mit dem Gebot wertgleicher Abfindung des § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG lässt für eine gesonderte gerichtliche Abwägungskontrolle neben der Prüfung, ob ein Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abgefunden wurde, keinen Raum, soweit es nicht ausnahmsweise um Faktoren geht, denen ein über den Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehender Eigenwert zukommt und deren ordnungsgemäße Berücksichtigung deshalb durch eine wertgleiche Abfindung noch nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 - juris Rn. 16).
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   BVerwG, 06.02.2007 - 10 C 2.06   

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BVerwG, 06.02.2007 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2007,73894)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2007,73894)
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   BVerwG, 01.02.2006 - 10 C 2.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 10 C 2.06 (https://dejure.org/2006,73959)
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