Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70
Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1972 (BRS 25 Nr. 12) vertrete er daher die Auffassung, daß der angegriffene Bebauungsplan nichtig sei.Diese Auffassung hat in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1972 (BVerwGE 40, 258) ihren Niederschlag gefunden, in der ein Bebauungsplan für nichtig erklärt wurde, weil er Flächen für die Land- und Forstwirtschaft festgesetzt hatte, ohne die Land- und Forstwirtschaft fördern zu wollen, sondern um ein Bauverbot zu bewirken, mit dem außerhalb der Land- und Forstwirtschaft liegende Ziele gefördert werden sollten (…ebenso Schlichter, Berliner Kommentar, § 9 Rdnr. 42; Grauvogel in Kohlhammer-Kommentar, § 9 Anm. III 18 a;… Zuck, Das Recht des Bebauungsplanes, 1979, S. 155).
- BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89
Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
Das Erfordernis der Ausfertigung auch für Bebauungspläne folgt letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1989 - 4 NB 10.89 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
Dieses verlangt, daß das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. das Urteil des Senats vom 27. Juli 1988 - 10 C 6/87 -, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. August 1984, NVwZ 1985, 206;… Brügelmann/Grauvogel, BBauG-Kommentar, § 12 Rdnr. 36;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, § 12 Rdnr. 15; Ziegler, DVBl 1987, 280).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muß die Ausfertigung nach Abschluß aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (so noch ausdrücklich § 16 Abs. 2 Satz 2 GemO-DVO vom 03. Dezember 1964 - GVBl S. 251 - Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 09. August 1989 - 10 C 36/88 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1989 - 8 S 3128/88
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg durch Urteil vom 18. April 1989 (UPR 1989, 399) entschieden hat, daß es genüge, wenn die Ausfertigung am Ende des gemeindlichen Aufstellungsverfahrens erfolge, weil für das Genehmigungsverfahren die Beurkundungsfunktion durch Vermerk der Aufsichtsbehörde auf der Planurkunde erreicht werde, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.04.1979 - I A 181/77
Bauleitplanung: Festsetzung einer Fläche für Forstwirtschaft im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 2/89
Nicht zuletzt aufgrund der vorstehenden Überlegungen ist deshalb auch bereits in der Rechtsprechung ausgesprochen worden, daß bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen der Festsetzung einer Grünfläche und einer Fläche für die Forstwirtschaft sehr genau unterschieden werden müsse, wenn es darum gehe, durch eine mit Bäumen bewachsene Fläche ein Wohngebiet gegen ein Klärwerk abzuschirmen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1979, DVBl 1979, 629).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12
Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des …
Ordnungsgemäß ausgefertigt ist ein Bebauungsplan dann, wenn der Ausfertigungsvermerk von der zuständigen Person nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensschritte und unmittelbar vor der Verkündung angebracht worden ist (OVG RP, Urt. v. 29.11.1989 - 10 C 2/89; Beschl. v. 27.02.1991 - 10 C 56/89, jeweils veröffentlich in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19
Kommunaler Finanzausgleich: Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze; …
Demnach muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (vgl. OVG RP, Urteile vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380 [381f.] und vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Die damit einhergehende Abfolge von Ausfertigung und anschließender Bekanntmachung erfüllt sowohl die sich aus dem bundesrechtlichen Rechtsstaatsprinzip ergebende Authentizitätsfunktion, nämlich sicherzustellen, dass die Rechtsnorm nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber gewollten Inhalt erlassen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 23), als auch den landesrechtlich gebotenen Zweck, die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zu bezeugen (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22
Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch …
Der Ortsbürgermeister hat daher seine Unterschrift unter dem Ausfertigungsvermerk nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung zu leisten (vgl. OVG RP, Urteile vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380 [381 f.] und vom 29. September 1989 - 10 C 2/89 -, juris Rn. 11, m.w.N.).
- VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011
Baugenehmigung bei unwirksamer Veränderungssperre zur Sicherung des …
Die avisierte Ausweisung großflächiger Gebiete als landwirtschaftliche Fläche - in welcher Form auch immer - wäre mit Blick auf die als schützenswert angegebenen Interessen der Beigeladenen nur zulässig, wenn solche Festsetzungen mit weiteren Regelungen vor allem zu von Bebauung freizuhaltenden Flächen einhergingen, vorliegend insbesondere im hier nicht näher bestimmten "noch nicht zersiedelten Übergangsbereich" (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 - BayVGH, U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - U.v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - NdsOVG, U.v. 13.8.2013 - 1 KN 69/11 - OVG Rh-Pf, U.v. 20.1.2011 - 1 C 10801/10 - U.v. 29.11.1989 - 10 C 2/89 - OVG SH, U.v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -, jeweils zitiert nach juris und EZBK, BauGB, Stand: 126. EL August 2017, § 35 Rn. 13a). - OVG Niedersachsen, 04.05.2000 - 1 K 4196/98
Baugebiet; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Gliederung; Normenkontrollantrag; …
Die Festsetzung einer Fläche als Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB ist dann fehl am Platze, wenn die ausgewiesene Fläche für eine derartige Nutzung ungeeignet ist und nicht dem Zweck der Planung entspricht (BVerwG, Beschl. v. 16.11.1989 - 4 NB 30/89 - veröffentlicht in Juris; OVG Rheinland-Pfalz Urt. v. 29.11.1989 - 10 C 2/89 - BRS 49, 202). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 7 A 1235/09
Rechtmäßigkeit eines die Errichtung eines Wohnhauses ablehnenden Bescheids im …
Rn. 16 OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. November 1989 - 10 C 2/89 -, juris; OVG Saarl., Urteil vom 28. September 2003 - 2 R 50/92 -, juris,.
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