Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 39 Abs. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 2, § 68 Abs. 1, Abs. 3; AufenthG § 11 Abs. 4 S. 1
Bemessung des Streitwertes für den Fall der Abschiebung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde eines Prozessvertreters hinsichtlich der Heraufsetzung des Streitwerts
- rechtsportal.de
Beschwerde eines Prozessvertreters hinsichtlich der Heraufsetzung des Streitwerts
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bemessung des Streitwertes für den Fall der Abschiebung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.03.2023 - Au 6 K 22.2400
- VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.01.2023 - 10 CE 22.2618
Kein Anspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Ausländers
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523
Der mit dem Rückholungsantrag geltend gemachte Anspruch auf Folgenbeseitigung, um den es dem Kläger vordringlich geht, kann nur dann begründet sein, wenn durch die Abschiebung ein rechtswidriger Zustand unter Verletzung subjektiver Rechte des Betroffenen entstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2023 - 10 CE 22.2618 u. 10 CS 22.2630 - juris Rn. 24 m.w.N.).Der Senat hat allerdings insoweit mit Beschluss vom 5. Januar 2023 die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen, weil dieser den für die begehrte Rückholung in das Bundesgebiet erforderlichen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 1 und 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht hatte (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2023 - 10 CE 22.2618 u. 10 CS 22.2630 - juris Rn. 23 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18
Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523
Hat eine Abschiebung zu einem rechtswidrigen Zustand unter Verletzung subjektiver Rechte des Betroffenen geführt, steht das daraus folgende Einreise- und Aufenthaltsverbot einer Folgenbeseitigung nicht entgegen, da sonst die rechtswidrige Rechtsverletzung perpetuiert und vertieft würde (vgl. OVG NW, B.v. 15.8.2018 - 17 B 1029/18 - juris Rn. 33). - VGH Baden-Württemberg, 25.01.2021 - 12 S 2894/20
Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 10 C 23.523
Dies rechtfertigt es nach Auffassung des Senats, in dem hierauf gerichteten und behördlich gesondert verbeschiedenen Begehren einen eigenständigen Streitgegenstand zu sehen, der mit dem Auffangstreit nach § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,- Euro zu veranschlagen ist (vgl. zu einer nachträglichen Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots: VGH BW, B.v. 25.1.2021 - 12 S 2894/20 - juris Rn. 40).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2023 - 1 O 54/23
Unzulässige Streitwertbeschwerde des nicht kostenpflichtigen …
Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung ist regelmäßig nur der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert, der dann aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG Beschwerde führen kann (st. Senatsrechtsprechung, vgl. z. B. OVG LSA, Beschluss vom 9. März 2017 - 1 O 22/17 -, n. v.;… Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 O 2/14 -, juris Rn. 3 ; vgl. zudem BayVGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 C 12.2433 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 27. April 2023 - 10 C 23.523 -, juris Rn. 5 f.; s. auch BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - III ZB 40/09 -, juris Rn. 3).
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