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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 30/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2511
OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 30/83 (https://dejure.org/1984,2511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.1984 - 10 C 30/83 (https://dejure.org/1984,2511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 1984 - 10 C 30/83 (https://dejure.org/1984,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 13

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzungen; Bebauungsplan; Privatgrundstück; Verlaufen; Ausweisung; Trassenführung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 57
  • BauR 1984, 608
  • BauR 1986, 608
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflicht; …

    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung".
  • OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung".
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