Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rufbereitschaft - Fahrten zum Dienst - Wegstreckenentschädigung - Sanitätsoffizier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 08.12.1987 - 6 K 256/85
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.1988 - 2 A 8/88
- BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87
Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91
Mit dieser Entscheidung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht, das durch sein Urteil vom 16. Februar 1989 (6 AZR 289/87 - <AP Nr. 9 zu § 42 BAT>) ebenfalls entschieden hat, daß ein besonderer dienstlicher Anlaß im Sinne des § 23 Abs. 3 des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg, der der Regelung des § 23 Abs. 3 BRKG entspricht, bei Fahrten aus der Rufbereitschaft eines angestellten Arztes nicht gegeben ist. - BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79
Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung
Auszug aus BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91
Das Berufungsgericht hat dazu in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 62, 354 ) bereits auf folgendes zutreffend hingewiesen:.
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während …
Angesichts der Tatsache, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden überwiegend über seine Versicherung abgewickelt hat und er lediglich noch den Ersatz der Selbstbeteiligungskosten in Höhe von 500, 00 Euro verlangt, wäre ein Rückgriff auf die allgemeine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht bei Eröffnung deren Anwendungsbereichs angemessen und zwar auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf Grund von § 670 BGB analog Ersatz erhalten würde (vgl. Grabendorf Arend LBG RP Stand 11.1.11 § 99 LBG Erläuterungen zu 6 mwN). Darauf, ob die Fahrt des Klägers während der Arbeitszeit erfolgte oder ob ihm hierfür eine Wegstreckenentschädigung zustehen würde (verneinend zu § 6 BRKG: BVerwG 28. August 1991 - 10 C 4/91 - zitiert nach juris), kommt es nicht entscheidungserheblich an. - BVerwG, 11.03.2026 - 5 C 2.25
Fahrtkostenerstattung anlässlich einer ärztlichen Untersuchung der …
Ein solcher ist gegeben, wenn der Beamte über die von ihm ohnehin zu erbringende Dienstleistung hinaus zur Wahrnehmung zusätzlicher dienstlicher Aufgaben Fahrten durchführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 S. 1 zum wortlautgleichen § 23 Abs. 3 BRKG a. F.). - BVerwG, 11.03.2024 - 5 C 2.25 Ein solcher ist gegeben, wenn der Beamte über die von ihm ohnehin zu erbringende Dienstleistung hinaus zur Wahrnehmung zusätzlicher dienstlicher Aufgaben Fahrten durchführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 S. 1 zum wortlautgleichen § 23 Abs. 3 BRKG a. F.).
- VGH Hessen, 12.02.1997 - 2 UE 1644/96
Wegstreckenentschädigung für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort und am Dienstort, …
Im Hinblick auf die Fahrkosten zwischen Wohnung und Dienststelle kann deshalb nach ständiger Verwaltungsrechtsprechung ein reisekostenrechtlich relevanter Mehraufwand durch Dienstreisen oder Dienstgänge nur dann entstehen, wenn der nicht am Dienstort wohnende Beamte nicht grundsätzlich, um seiner Anwesenheitspflicht am Dienstort zu genügen, arbeitstäglich auf seine Kosten von seiner Wohnung zur Dienststelle und zurück fahren muß (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1980 - 6 C 108.78 -, BVerwGE 60, 56, 59; vom 26. Juni 1981 - 6 C 85.79 -, BVerwGE 62, 354, 358 f.; vom 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 -, BVerwGE 82, 148, 153 f., sowie vom 28. August 1991 - 10 C 4.91 -, ZBR 1992, 55 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 1 L 270/06
Zur Gewährung von Reisekostenvergütung bei Abordnung zu einer …
Dem Reisekostenrecht ebenso wie dem Umzugskostenrecht und den Vorschriften über die Gewährung von Trennungsentschädigung liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten - indes in bestimmten Grenzen - von finanziellen Belastungen freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruhen (siehe: BVerwG; Urteil vom 28. August 1991 - Az.: 10 C 4.91 -, Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1, vgl. auch Urteil vom 18. Februar 1980 - Az.: 6 C 108.78 -, BVerwGE 60, 56). - VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1398/04
Personalvertretung; Verlegung der Arbeitsstätte; Sozialplan; Fahrtkosten; …
In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.;… 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.). - VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
Unzulässigkeit eines Sozialplans, der Fahrtkostenerstattung und Freizeitausgleich …
In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.;… 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.).
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