Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf europarechtlichen Abschiebungsschutz wegen Gefahren aufgrund eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts in Zentralirak; Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung wegen der veränderten politischen Verhältnisse im Irak; Berücksichtigung von Rechtsänderungen ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AsylVfG § 77 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 24
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, Revisionsverfahren, Beurteilungszeitpunkt, Streitgegenstand, ernsthafter Schaden, Aufenthaltserlaubnis, bewaffneter Konflikt, Völkerrecht, Genfer Konventionen, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2008)
Abschiebung in Krisenregionen // Streit um Asylrecht von Irakern geht durch die Instanzen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.02.2007 - 13a B 06.31013
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07
Die hierfür maßgeblichen Erwägungen hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) ausgeführt.Auch insoweit wird Bezug genommen auf das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07.
Wegen der hierbei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wird ebenfalls auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 verwiesen.
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (vgl. Urteil vom 11. September 2007 BVerwG 10 C 8.07 BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
- VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Rn. 9 Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Revisionsverfahren (BVerwG 10 C 42.07) am 24. Juni 2008 folgendes Urteil:.Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 -Parallelsache zu BVerwG 10 C 42.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).
- VG Karlsruhe, 26.02.2010 - A 10 K 764/08
Irak: In Bagdad keine Gefahrendichte im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG.
verdichtet haben ( B Verw G , Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und.Q R L erfüllt sind ( B Verw G , Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).
d e n Regelungsbereich der Vorschrift fallen (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 a.a.O.).
über d a s Maß von im Rahmen des § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG wohl nicht berücksichtigungsfähiger krimineller Gewalt (vgl. B Verw G , Urt. v. 24.06.2008, a.a.O., Juris-Rdnr. 24).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10
Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen …
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Juni 2008 (Az.: BVerwG 10 C 42.07 ) das Revisionsverfahren insoweit eingestellt.
- VG Karlsruhe, 26.08.2011 - A 3 K 2433/09
Gruppenverfolgung im Irak; Shabak
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -, juris).Abschiebestopperlasse sowie die Gewährung gleichwertigen Abschiebungsschutzes stehen der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG deshalb nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 Buchst. c) QRL erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).
Der völkerrechtliche Begriff des "bewaffneten Konflikts" wurde gewählt, um klarzustellen, dass nur Auseinandersetzungen von einer bestimmten Größenordnung in den Regelungsbereich der Vorschrift fallen (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 08.11.2010 - A 3 K 1152/10
Irak: Keine Gruppenverfolgung der Yeziden. Kein subsidiären Schutz nach § 60 Abs. …
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 - , juris).Abschiebestopperlasse sowie die Gewährung gleichwertigen Abschiebungsschutzes stehen der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG deshalb nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 Buchst, c) QRL erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).
Der völkerrechtliche Begriff des "bewaffneten Konflikts" wurde gewählt, um klarzustellen, dass nur Auseinandersetzungen von einer bestimmten Größenordnung in den Regelungsbereich der Vorschriftfallen (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2008 - 6 A 10751/07
Extreme allgemeine Gefahrenlage bezüglich Rückkehr eines Afghanen; …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 10 C 42.07) entschieden, dass der subsidiäre Abschiebungsschutz keinen landesweiten (innerstaatlichen) bewaffneten Konflikt voraussetzt.Zwar muss dieser bewaffnete Konflikt nicht landesweit bestehen (BVerwG, 10 C 42.07).
- VG Karlsruhe, 28.09.2011 - A 3 K 1706/11
Irak: In der Provinz Niniveh ist das besonders hohe Niveau allgemeiner Gefahren …
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 -, juris).Abschiebestopperlasse sowie die Gewährung gleichwertigen Abschiebungsschutzes stehen der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG deshalb nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 Buchst, c) QRL erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).
Der völkerrechtliche Begriff des "bewaffneten Konflikts" wurde gewählt, um klarzustellen, dass nur Auseinandersetzungen von einer bestimmten Größenordnung in den Regelungsbereich der Vorschrift fallen (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 16.04.2010 - A 10 K 523/08
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Mosul, Ninive, …
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 -, juris).Abschiebestopperlasse sowie die Gewährung gleichwertigen Abschiebungsschutzes stehen der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG deshalb nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 Buchstabe c) QRL erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008, a.a.O.).
Der völkerrechtliche Begriff des "bewaffneten Konflikts" wurde gewählt, um klarzustellen, dass nur Auseinandersetzungen von einer bestimmten Größenordnung an in den Regelungsbereich der Vorschrift fallen (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 …
Rn. 4 Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07 ; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2008 - 6 A 10750/07
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 10 C 42.07) entschieden, dass der subsidiäre Abschiebungsschutz keinen landesweiten (innerstaatlichen) bewaffneten Konflikt voraussetzt.Zwar muss dieser bewaffnete Konflikt nicht landesweit bestehen (BVerwG, 10 C 42.07).
- VG München, 10.12.2008 - M 8 K 07.51028
Gründe für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens rechtmäßig verneint; keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - 18 A 1489/08
Abschiebungsverbote Asylverfahren Abschiebestopp-Erlass Zuständigkeit Bundesamt …
- VG Köln, 19.01.2010 - 22 K 5276/09
Klageabweisung; rechtsmäßige Widerrufsentscheidung des Bundesamtes; Verfolgung …
- VG Koblenz, 12.11.2008 - 1 K 1013/08
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 18.07.2008 - M 16 K 08.50256
Folgeantrag nach Widerruf; irakischer Staatsangehöriger
- VG München, 04.11.2008 - M 16 K 08.50245
Folgeantrag; irakischer Staatsangehöriger; Sunnit
- VG Lüneburg, 10.12.2008 - 1 A 173/06
Asylfolgeantrag; Abschiebung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis nach § 60 …
- VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
Vorliegen eines Abschiebehindernisses für Frauen aus dem Irak
- VG München, 02.10.2008 - M 16 K 08.50146
Folgeantrag nach Widerruf; irakische Staatsangehörige; Sunnit
- VG München, 10.12.2008 - M 8 K 07.50058
Gründe für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens rechtmäßig verneint
- VG München, 04.11.2008 - M 16 K 08.50275
Wiederaufgreifensantrag; Irakischer Staatsangehöriger
- VG München, 04.11.2008 - M 16 K 08.50268
Folgeantrag; irakischer Staatsangehöriger; Sunnit
- VG München, 04.11.2008 - M 16 K 08.50250
Folgeantrag; irakischer Staatsangehöriger; Sunnit
- VG München, 02.10.2008 - M 16 K 08.50126
Folgeantrag; irakischer Staatsangehöriger; Sunnit
- VGH Bayern, 03.09.2008 - 19 ZB 08.2241
Versagung weiteren Aufenthalts; Bindung der Ausländerbehörde an …
- VGH Bayern, 08.08.2008 - 19 ZB 08.1861
Versagung weiteren Aufenthalts; Bindung der Ausländerbehörde an …
- VG Köln, 15.06.2010 - 22 K 961/08
Klageabweisung; rechtmäßige Widerrufsentscheidung
- VG Köln, 09.03.2010 - 22 K 7424/04
Klageabweisung; physische sowie psychische Erkrankungen sowie daraus …
- VG Neustadt, 06.04.2009 - 3 K 1370/08
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- VG München, 31.03.2009 - M 16 K 09.50004
Herkunftsland: Irak
- VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
Keine Gruppenverfolgung der Schiiten und Sunniten; Fortsetzung der …
- VG München, 18.07.2008 - M 16 K 08.50142
Wiederaufgreifensantrag nach Widerruf; irakischer Staatsangehöriger; …
- VG Hamburg, 14.07.2008 - 5 A 2/08
Afghanistan; kein Abschiebungsschutz wegen Bestehens einer extremen allgemeinen …
- VG München, 10.12.2008 - M 8 K 07.50017
Gründe für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens rechtmäßig verneint
- VG München, 12.11.2008 - M 16 K 08.50136
Widerruf; Herkunftsland: Irak
- VG Karlsruhe, 17.07.2008 - A 3 K 606/07
Irak, Turkmenen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsgrund, Abschiebungshindernis, …
- VG München, 31.10.2008 - M 16 K 08.50357
Folgeantrag; Jezide; Straftäter
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