Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 42/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 126
- DÖV 1990, 213
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11
Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von …
Rn. 121 Vgl. zu den DVGW-Arbeitsblättern allgemein: BVerwG, Beschluss vom 2. November 2007 - 7 BN 3.07 -, juris, Rn. 10, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 -, Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 1, S. 8, und Beschluss vom 20. Januar 2015 - 7 BN 2.14 -, juris, Rn. 16; OVG Rh.-Pf.-, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88 -, NVwZ-RR 1990, 126 (127); Salzwedel, ZfW 1992, 397 (401). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …
Sie stellen lediglich technische Regeln dar, die jedoch kraft eines qualifizierten Erfahrungsschatzes als "antizipierte Sachverständigengutachten" bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zugrunde gelegt werden können (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88.OVG -, NVwZ-RR 1990, 126 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 1 C 10512/15
Wasserschutzgebietsverordnung "Im Bruch" unwirksam
Die Festsetzung seiner räumlichen Grenzen hat sich im Allgemeinen an der Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit des Grundwassers sowie an der geologischen und morphologischen Zusammensetzung der Boden- und Deckschichten zu orientieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88.OVG -, NVwZ-RR 1990, 126).Sie stellen lediglich technische Regeln dar, die jedoch kraft eines qualifizierten Erfahrungsschatzes als "antizipierte Sachverständigengutachten" bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zugrunde gelegt werden können (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 1 C 10843/13
Normenkontrollverfahren gegen Wasserschutzgebietsverordnung "Goldene Meile" …
Sie stellen lediglich technische Regeln dar, die jedoch kraft eines qualifizierten Erfahrungsschatzes als "antizipierte Sachverständigengutachten" bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zugrunde gelegt werden können (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88.OVG -, NVwZ-RR 1990, 126 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2026 - 1 C 10220/25
Öffentliche Auslegung von Planunterlagen zur Festsetzung eines …
Rn. 84 Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit werden im Bereich des Wasserrechts durch die anerkannten Regeln der Technik konkretisiert, namentlich durch die Technische Regel DVGW W 101 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V., der die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (OVG RP, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88 -, NVwZ-RR 1990, S. 126;… Urteil vom 5. November 2020, a.a.O., Rn. 104) und die vom Senat zugrunde gelegt wird. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2000 - 1 C 12087/98 Durch § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG wird die für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zuständige Behörde beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen ermächtigt und verpflichtet, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, ob sie ein Wasserschutzgebiet festsetzt oder dies im Hinblick auf etwaige anderweitige Möglichkeiten eines wirksamen Grundwasserschutzes unterlässt (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996, NVwZ 1997, 887 - 1. Leitsatz - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989, NVwZ-RR 1990, 126; BayVGH, Urteil vom 13. Juni 1996, BayVBl 1997, 111, 112).
Mit ihr geht es nämlich nicht um die planende, potentiell eine Vielzahl von Lösungen zulassende Einordnung eines Vorhabens in die Umwelt, sondern um die Sicherung der an einem bestimmten Ort vorhandenen natürlichen Gewässerressourcen im Rahmen des Wohls der Allgemeinheit (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 27. September 1989, a.a.O. und Urteil des Senats vom 5. Dezember 1996 - 1 A 10036/94.OVG - Umdruck S. 7 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09
Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
Normenkontrollanträge gegen vorläufige Unterschutzstellung von drei Brunnen im …
Sie stellen lediglich technische Regeln dar, die jedoch kraft eines qualifizierten Erfahrungsschatzes als "antizipierte Sachverständigengutachten" bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zugrunde gelegt werden können (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88.OVG -, NVwZ-RR 1990, 126 m.w.N.). - BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93
Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur …
An die Trinkwasserrichtlinien, die in Rheinland-Pfalz durch Runderlaß des zuständigen Ministeriums für verbindlich erklärt worden sind (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 27. September 1989 - 10 C 42/88 - ZfW 1990, 480), war der Verordnunggeber jedenfalls nicht in der Weise gebunden, daß er sie schematisch und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten im jeweiligen Schutzgebiet anwenden mußte. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11067/91 Zwar sind die Trinkwasserrichtlinien nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 27. März 1989 - 10 C 42/88 -) als "antizipiertes Sachverständigengutachten" bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe heranzuziehen.
- VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 13/21
Asylrecht (Syrien)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1992 - 10 C 10084/88
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