Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Europarechtlicher Abschiebungsschutz wegen Gefahren aufgrund eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts; Aufenthaltsrechtliche Anerkennung als Flüchtling aus dem Irak nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AsylVfG § 77 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 24
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, Revisionsverfahren, Beurteilungszeitpunkt, Streitgegenstand, ernsthafter Schaden, Aufenthaltserlaubnis, bewaffneter Konflikt, Völkerrecht, Genfer Konventionen, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige
Verfahrensgang
- VGH Bayern - 6.30979
- VGH Bayern, 01.02.2007 - 13a B 06.30979
- VGH Bayern, 13.02.2007 - 13a B 06.30979
- BVerwG, 20.06.2008 - 10 PKH 8.08
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07
- BVerwG, 19.08.2009 - 10 PKH 8.08
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07
Die hierfür maßgeblichen Erwägungen hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) ausgeführt.Auch insoweit wird Bezug genommen auf das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 .
Wegen der hierbei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wird ebenfalls auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 43.07 verwiesen.
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
- VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Rn. 8 Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Revisionsverfahren (BVerwG 10 C 45.07) am 24. Juni 2008 folgendes Urteil:.Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 -Parallelsache zu BVerwG 10 C 45.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).
- BVerwG, 02.09.2010 - 10 C 12.10 Rn. 3 Soweit das Verfahren - bezüglich des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung - nach teilweiser Rücknahme der Revision in dem ersten Revisionsverfahren BVerwG 10 C 45.07 bereits rechtskräftig abgeschlossen war, verbleibt es bei den bisherigen Kostenentscheidungen.
Dies bedeutet, dass der Kläger die Hälfte der Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Berufungsverfahrens 13a B 06.30979 sowie die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens BVerwG 10 C 45.07 zu tragen hat (vgl. die Kostenentscheidung im Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 45.07 ).
- BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 …
Rn. 4 Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07 ; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -).
- VG München, 25.08.2009 - M 4 K 09.50128
Asyl Irak; Wiederaufgreifensantrag; Sunnit kurdischer Volkszugehörigkeit aus ...
Zur Begründung nahm die Bevollmächtigte auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (Az.: 10 C 45.07) zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG Bezug.Das BVerwG geht in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) jedoch davon aus, dass ein innerstaatlicher Konflikt normalerweise nicht eine solche Gefahrendichte hat, dass alle Bewohner des betroffenen Gebiets ernsthaft persönlich betroffen sein werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - 18 A 1489/08
Abschiebungsverbote Asylverfahren Abschiebestopp-Erlass Zuständigkeit Bundesamt …
Dem Vorstehenden entsprechend ist inzwischen auch in der neuesten Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Urteile vom 24.6.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, zitiert nach Pressemitteilung des BVerwG vom 8.7.2008, www.bverwg.de - geklärt, dass bei Vorliegen eines Abschiebestopp-Erlasses nicht von der Prüfung abgesehen werden darf, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung im Sinne von Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sogenannte Qualifikationsrichtlinie), der in § 60 Abs. 7 AufenthG umgesetzt worden ist, verdichtet haben. - VG Karlsruhe, 26.08.2011 - A 3 K 2433/09
Gruppenverfolgung im Irak; Shabak
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -, juris). - VG Karlsruhe, 08.11.2010 - A 3 K 1152/10
Irak: Keine Gruppenverfolgung der Yeziden. Kein subsidiären Schutz nach § 60 Abs. …
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 - , juris). - VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
Vorliegen eines Abschiebehindernisses für Frauen aus dem Irak
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, NVwZ 2008, 1241). - VG Karlsruhe, 28.09.2011 - A 3 K 1706/11
Irak: In der Provinz Niniveh ist das besonders hohe Niveau allgemeiner Gefahren …
Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. Art. 24 Abs. 2 QRL) führt, die Abschiebestopperlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 10 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 -, juris). - VG Karlsruhe, 15.10.2010 - A 3 K 1420/10
Irak: In der Provinz Dyala ist das besonders hohe Niveau allgemeiner Gefahren im …
haben (BVerwG, Urt. v. 24.06.2008 - 1 0 C 42/07, 10 C 43/07, 10 C 44/07 und 10 C 45/07 - , juris). - VG Karlsruhe, 26.02.2010 - A 10 K 764/08
Irak: In Bagdad keine Gefahrendichte im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG.
- VG Karlsruhe, 28.08.2008 - A 3 K 2913/07
Irak, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Sunniten, Sicherheitslage, Verfolgung …
- VG Hamburg, 14.07.2008 - 5 A 2/08
Afghanistan; kein Abschiebungsschutz wegen Bestehens einer extremen allgemeinen …
- VG Karlsruhe, 17.07.2008 - A 3 K 606/07
Irak, Turkmenen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsgrund, Abschiebungshindernis, …
- VG München, 19.04.2011 - M 16 K 10.30633
Asylrecht Irak; Folgeantrag; sunnitischer Kurde aus Kirkuk
- VG Karlsruhe, 16.04.2010 - A 10 K 523/08
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Mosul, Ninive, …
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