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| VGH Bayern, 27.01.2003 - 10 CE 03.155 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15
Duldung
24 a. Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil. - VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 265/16
Duldung
22 Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil. - VG Wiesbaden, 10.08.2022 - 3 L 732/22
Widerruf einer Einstellungszusage zur Zulassung zur Ausbildung in den …
Auch verbietet sich bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag grundsätzlich dessen Umdeutung (vgl. BayVGH vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 27. Februar 2004 - B 5 S 04.182 -, juris).
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