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| VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; Fälligstellung eines Zwangsgeldes; keine zwingende vorherige Anhörung; Befangenheit des Sachbearbeiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 10 CE 10.2582
Denn die Fälligstellung eines Zwangsgeldes ist kein Verwaltungsakt i.S. von Art. 35 BayVwVfG (vgl. BayVerfGH vom 24.1.2007 Az. Vf. 50-VI-05 ‹juris› RdNr. 46), bei dem vor Erlass grundsätzlich eine Anhörung des Betroffenen zwingend vorzunehmen ist (vgl. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG).
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 10 ZB 22.1666
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
- VG Bayreuth, 20.12.2023 - B 8 K 21.781
Zwangsgeld, Fälligkeitsmitteilung, Außenbewirtung zur Nachtzeit, unzulässige …
Vor Fälligstellung des Zwangsgeldes war demnach keine (erneute) Anhörung des Klägers erforderlich (BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 CE 10.2582 - Rn. 4; VG München, B.v. 9.9.2008 - M 22 E 08.3093 - jeweils juris). - VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.788
Einwendungen gegen Beseitigungsanordnung bei rechtskräftigem Urteil …
Rn. 22 Bei der Fälligstellung des Zwangsgeldes mit Schreiben vom 24. April 2013 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt nach Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts (…BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 24.02.2011 - 10 CE 10.2582 - juris Rn. 4). - VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 4 K 11.1769
(Nichtigkeits-)Feststellungsklagen
Hinsichtlich der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fälligstellung des Zwangsgeldes ist eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft (…vgl. BayVerfGH vom 24.1.2007, Az. Vf. 50-VI-05, juris - Rdnr. 46), da es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um die bloße Mitteilung des Bedingungseintritts handelt (BayVGH vom 24.2.2011, Az. 10 CE 10.2582, juris - Rdnr. 4).
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