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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14790
VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778 (https://dejure.org/2012,14790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2012 - 10 CE 12.778 (https://dejure.org/2012,14790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 10 CE 12.778 (https://dejure.org/2012,14790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Duldung; Verlöbnis; Termin zur Eheschließung nicht absehbar; keine Verwurzelung; kein legaler Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
    Die Behörden sind lediglich verpflichtet, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren private Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 26.10.2010 1 C 18/09 RdNr. 14).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
    Insbesondere kann sich der Antragsteller nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen, denn eine solche kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (…vgl. BVerwG a.a.O.; st.Rspr. d. Senats, z.B. Urteil vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
    Rn. 3 Das Verlöbnis des Antragstellers mit einer aufenthaltsberechtigten thailändischen Staatsangehörigen vermittelt keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG, da ein Eheschließungstermin wegen der noch nicht erfolgten Scheidung des Antragstellers von seiner ersten Ehefrau weder feststeht noch bestimmbar ist (st.Rspr. d. Senats; vgl. Az. 10 CE 11.2746 ).
  • VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder …

    Nur wenn die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 C 13.1629 - juris Rn. 11, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4, B.v. 13.5.2013 - 10 CE 13.658 - juris Rn. 5, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 8 jeweils m.N. der Rspr des EGMR und des BVerfG).

    Rn. 7 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sich ein Ausländer nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen kann, wenn er sich wie der Antragsteller illegal im Bundesgebiet aufhält; denn dies kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG München, 17.10.2022 - M 9 S 21.2766

    Ohne Fortbestand der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet keine …

    Schließlich setzt ein Berufen auf eine besondere Verwurzelung im Inland auch ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4).
  • VG München, 28.11.2013 - M 12 K 12.5657

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Eine Verwurzelung kommt jedoch grundsätzlich nur auf der Basis eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens in den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778, juris, Rn 4 m.w.N.).
  • VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973

    Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels - …

    Das Berufen auf eine Verwurzelung in diesem Sinn setzt ferner einen rechtmäßigen Aufenthalt und ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4).
  • VG München, 19.05.2022 - M 2 S 21.3305

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines …

    Rn. 34 Das Berufen auf eine Verwurzelung in diesem Sinn setzt ferner einen rechtmäßigen Aufenthalt und ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446

    Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; …

    Rn. 4 Das Verlöbnis des Klägers vermittelt keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG, da ein Eheschließungstermin weder feststeht noch bestimmbar ist (stRspr; vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 3;… B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.365 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem …

    Damit konnte er nicht auf den Fortbestand seines Aufenthalts vertrauen, so dass Vieles dafür spricht, dass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt nicht eröffnet ist (BayVGH, B. v. 23.05.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.).
  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899

    Titelerteilungssperre: Keine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu …

    Rn. 44 Zunächst spricht bereits vieles dafür, dass sich der Kläger gar nicht auf diese völkervertraglichen Regelung berufen kann, weil er nach Abschluss seines Asylverfahrens im Bundesgebiet lediglich geduldet wurde und deshalb nicht auf den Fortbestand seines Aufenthaltes im Bundesgebiet vertrauen konnte (BayVGH, B.v. 23.05.2012 -10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.).
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