Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Duldung; Verlöbnis; Termin zur Eheschließung nicht absehbar; keine Verwurzelung; kein legaler Aufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.03.2012 - M 10 E 12.1515
- VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Die Behörden sind lediglich verpflichtet, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren private Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 26.10.2010 1 C 18/09 RdNr. 14). - VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731
Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Insbesondere kann sich der Antragsteller nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen, denn eine solche kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (…vgl. BVerwG a.a.O.; st.Rspr. d. Senats, z.B. Urteil vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746
Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Rn. 3 Das Verlöbnis des Antragstellers mit einer aufenthaltsberechtigten thailändischen Staatsangehörigen vermittelt keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG, da ein Eheschließungstermin wegen der noch nicht erfolgten Scheidung des Antragstellers von seiner ersten Ehefrau weder feststeht noch bestimmbar ist (st.Rspr. d. Senats; vgl. Az. 10 CE 11.2746 ).
- VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder …
Nur wenn die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 C 13.1629 - juris Rn. 11, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4, B.v. 13.5.2013 - 10 CE 13.658 - juris Rn. 5, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 8 jeweils m.N. der Rspr des EGMR und des BVerfG).Rn. 7 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sich ein Ausländer nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen kann, wenn er sich wie der Antragsteller illegal im Bundesgebiet aufhält; denn dies kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- VG München, 17.10.2022 - M 9 S 21.2766
Ohne Fortbestand der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet keine …
Schließlich setzt ein Berufen auf eine besondere Verwurzelung im Inland auch ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4). - VG München, 28.11.2013 - M 12 K 12.5657
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Eine Verwurzelung kommt jedoch grundsätzlich nur auf der Basis eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens in den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778, juris, Rn 4 m.w.N.).
- VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973
Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels - …
Das Berufen auf eine Verwurzelung in diesem Sinn setzt ferner einen rechtmäßigen Aufenthalt und ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4). - VG München, 19.05.2022 - M 2 S 21.3305
Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines …
Rn. 34 Das Berufen auf eine Verwurzelung in diesem Sinn setzt ferner einen rechtmäßigen Aufenthalt und ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts voraus (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; …
- VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem …
Damit konnte er nicht auf den Fortbestand seines Aufenthalts vertrauen, so dass Vieles dafür spricht, dass der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt nicht eröffnet ist (BayVGH, B. v. 23.05.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.). - VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.899
Titelerteilungssperre: Keine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu …
Rn. 44 Zunächst spricht bereits vieles dafür, dass sich der Kläger gar nicht auf diese völkervertraglichen Regelung berufen kann, weil er nach Abschluss seines Asylverfahrens im Bundesgebiet lediglich geduldet wurde und deshalb nicht auf den Fortbestand seines Aufenthaltes im Bundesgebiet vertrauen konnte (BayVGH, B.v. 23.05.2012 -10 CE 12.778 - juris Rn. 4; st. Rspr.).
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