Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber einem iranischen Staatsangehörigen hinsichtlich Abschiebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber einem iranischen Staatsangehörigen hinsichtlich Abschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 1 E 15.1649
- VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 10 CE 10.462
Duldung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen des Antragstellers
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt von den Gegebenheiten, die der Entscheidung des Senats im Beschluss vom 22. Januar 2016 (10 CE 15.2799) zugrunde lagen, und der darin zitierten ständigen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris; B.v. 24.2.3.2010 - 10 CE 10.462 - juris Rn. 8), wonach ein untergetauchter ausreisepflichtiger Ausländer kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung geltend machen kann.Rn. 21 2. Bezüglich des Anordnungsgrundes ist das Verwaltungsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass grundsätzlich ein Anordnungsgrund nicht besteht, wenn der betreffende Antragsteller tatsächlich auf unabsehbare Zeit untergetaucht ist und für die Behörde, die die Abschiebung vornimmt, somit nicht erreichbar ist (BayVGH, B.v. 24.3.2010 - 10 CE 10.462 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523
Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt von den Gegebenheiten, die der Entscheidung des Senats im Beschluss vom 22. Januar 2016 (10 CE 15.2799) zugrunde lagen, und der darin zitierten ständigen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris;… B.v. 24.2.3.2010 - 10 CE 10.462 - juris Rn. 8), wonach ein untergetauchter ausreisepflichtiger Ausländer kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung geltend machen kann. - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Ein hohes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist (vgl. BVerfG, B. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung kann in diesen Fällen in der Regel in Anspruch genommen werden, sobald der Antragsteller wieder auftaucht und der zuständigen Behörde den tatsächlichen Aufenthalts- und Wohnort mitteilt (…BVerfG, B. v. 25.7.2001 - 2 BvR 1043/01 - juris Rn. 1; B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris LS. 2). - BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Fehlt es daran, so ist das prozessuale Begehren als unzulässig abzuweisen (BVerfG, B.v. 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - juris Rn. 16 m. w. N.). - VGH Bayern, 01.09.2015 - 21 C 15.30131
Beschwerde; Prozesskostenhilfe; länderübergreifende Umverteilung; hilfsweise …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Der Wortlaut der Vorschrift (§ 61 Abs. 1d Satz 2AufenthG) und der Gesetzeszweck der gerechten Verteilung der Sozialkosten deuten zudem daraufhin, dass dem betreffenden Ausländer tatsächlich eine Aussetzung der Abschiebung gewährt worden sein muss und nicht nur, wie das Landratsamt A.-F. meint, negativ über den Antrag auf Aussetzung der Abschiebung entschieden worden ist (offen gelassen: BayVGH, B.v. 1.9.2015 - 21 C 15.30131 - juris Rn. 8). - BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640
Gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung kann in diesen Fällen in der Regel in Anspruch genommen werden, sobald der Antragsteller wieder auftaucht und der zuständigen Behörde den tatsächlichen Aufenthalts- und Wohnort mitteilt (BVerfG, B. v. 25.7.2001 - 2 BvR 1043/01 - juris Rn. 1; B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris LS. 2).
- VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641
Erfolgreiche Beschwerde in Asylverfahren
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagte unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. November 2015 der Beklagten mit Beschluss vom 26. Januar 2016 (10 CE 15.2640), bis zu einer Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde über die Anträge auf Erteilung einer Duldung aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem Kläger einzuleiten bzw. durchzuführen und gewährte ihm insoweit Prozesskostenhilfe.Rn. 18 Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 CE 15.2640 und 10 ZB 15.2656, verwiesen.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (10 CE 15.2640) ausgeführt hat, ist der Kläger aber nicht "untergetaucht".
Zum anderen ist (ober-)gerichtlich noch nicht abschließend entschieden, ob § 61 Abs. 1d AufenthG auch dann Anwendung findet, wenn dem betreffenden Ausländer tatsächlich keine Aussetzung der Abschiebung gewährt, also nur negativ über seinen Antrag auf Erteilung einer Duldung entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - Rn. 24 m.w.N).
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 10 CE 16.1398
Einstweilige Anordnung bei noch zu klärenden Sachfragen
Wenn aber die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führen würde, die nicht oder nicht effektiv rückgängig gemacht werden könnten, erfordert dies eine eingehende Prüfung auch der Sachlage; ist eine solche Tatsachenermittlung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich oder untunlich, erfordert es das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, über den Antrag auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden (…BVerfG, B. v. 6.2.2013 - 1 BvR 2366/12 - juris Rn. 3;… BVerfG, B. v. 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 - juris Rn. 21;… BVerfG, B. v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 23;… SächsOVG, B. v. 12.8.2014 - 3 B 498/13 - juris Rn. 5;… OVG NW, B. v. 11.6.2013 - 6 B 566/13 - juris Rn. 3 ff.;… OVG Saarl, B. v. 16.10.2008 - 3 B 370/08 - juris Rn. 22;… Kuhla in Posser/Wolff, Beck'scher Online-Kommentar VwGO, Stand: April 2016, § 123 Rn. 84). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines …
Für ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis könnte es allerdings genügen, dass der Antragsteller Kontakt zu seiner Prozessbevollmächtigten hält, in deren Kanzlei er die eidesstattlichen Versicherung vom 13.07.2018 unterzeichnet und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass er ein Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.07.2014 - 10 CE 14.1523 -, juris RdNr. 17; Beschl. v. 26.01.2016 - 10 CE 15.2640 -, juris, RdNr. 20).
- VG Bayreuth, 16.03.2016 - B 4 K 14.504
Klage auf Änderung einer Wohnsitzauflage
Solange obergerichtlich noch nicht abschließend entschieden ist, ob § 61 Abs. 1d AufenthG auch dann Anwendung findet, wenn dem betreffenden Ausländer tatsächlich keine Aussetzung der Abschiebung gewährt, also nur negativ über seinen Antrag auf Erteilung einer Duldung entschieden worden ist (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 04.02.2016 - 10 C 15.2641 Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 10 CE 15.2640 Rn. 24), orientiert sich das erkennende Gericht, auch wenn gemäß § 61 Abs. 1d Satz 2 AufenthG die Bestimmung des Ortes, an dem der Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen hat, an die Entscheidung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung anknüpft, am Wortlaut des § 61 Abs. 1d Satz 1 AufenthG, der es ausreichen lässt, dass der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist (…so auch Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2015, § 61 Rn. 8). - VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
a) Soweit der Kläger einwendet, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts "unrichtig" sei, dass die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sei, da es im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an einer ladungsfähigen Anschrift gefehlt habe (…zur Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift: BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 10 CE 16.1145, 10 C 16.1146 - juris Rn. 15; B.v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 20), kann dies vorliegend letztlich offen bleiben, weil die angegriffene Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt wird, nachdem die Klage "darüber hinaus ... auch" als unbegründet erachtet wurde. - VGH Bayern, 16.08.2018 - 10 CE 18.1335
Anspruch auf Erteilung einer Duldung
Der Antragsteller befand sich seit 12. Juni 2018 bis vor kurzem in Untersuchungshaft und war damit sowohl für die Antragsgegnerin wie auch für das Gericht ohne weiteres erreichbar (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 20 f.;… BayVGH, B.v. 7.12.2017 - 10 CE 17232 - juris Rn. 6 ff.; jew. m.w.N.). - VGH Bayern, 28.05.2019 - 10 CS 19.639
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …
Dabei kann letztlich offen bleiben, ob der Antrag im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mangels Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unzulässig gewesen ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 20;… allgemein zur Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift: BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 10 CE 16.1145, 10 C 16.1146 - juris Rn. 15). - VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 6 K 19.717
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit des Klägers
Fehlt es daran, weil das Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an der Sachentscheidung des Gerichts nicht mehr gelegen ist, ist das prozessuale Begehren als unzulässig abzuweisen (BayVGH, B. v. 26.01.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 20).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".