Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 60c Abs. 2 Nr. 1
Ausbildungsduldung, Passbeschaffung, Mitwirkungspflicht, Kausalität, Passersatz, Versagungsgrund - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Asylbewerbers auf vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung; Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Berufsausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb; Unzureichende Mitwirkung bei der Identitätsklärung sowie bei der Passbeschaffung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516
- VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6).Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17).
Der Antragsteller hat auch an der Ausstellung von Passersatzpapieren uneingeschränkt und ggf. parallel zu den eigenen Bemühungen mitzuwirken (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 22;… zur Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung": U.v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 18).
Geht man davon aus, dass die abverlangten Leistungen - wie dargelegt - nicht von vornherein aussichtslos sind, besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zu Lasten des Ausländers (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 16.10.2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 27 unter Bezugnahme auf: BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (…BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 26; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (…vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6).
Ist schon kein Anordnungsanspruch für die Erteilung einer (vorläufigen) Ausbildungsduldung gegeben, kommt auch die Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis beim Antragsteller nicht in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 - juris Rn. 8; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51
Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 26;… B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (…vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25;… B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18
Beschäftigungserlaubnis; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Dies ist ihm auch zumutbar, weil von ihm keine von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen verlangt werden (OVG Berlin-Bbg, U.v. 16.10.2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).Geht man davon aus, dass die abverlangten Leistungen - wie dargelegt - nicht von vornherein aussichtslos sind, besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zu Lasten des Ausländers (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 16.10.2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 27 unter Bezugnahme auf: BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18
Ausbildungsduldung; vorgetäuschte Passlosigkeit; Kausaliät; Passersatzpapiere
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Zwar muss, um eine Verantwortlichkeit des Ausländers zu begründen, ein eigenes, dem Ausländer zurechenbares schuldhaftes Verhalten vorliegen, das kausal die Abschiebung verhindert (…vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 7;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 60a Rn. 138 m.w.N.).Hätten dem Antragsgegner Pass(ersatz) papiere des Herkunftsstaates des Antragstellers vorgelegen, so ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Ausreiseverpflichtung in diesen Herkunftsstaat auch betrieben worden wäre (vgl. SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 8;… NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 10 f.).
- OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18
Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund dar (NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 9;… OVG LSA, B.v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 - juris Rn. 18;… Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage, § 60a Rn. 54).Hätten dem Antragsgegner Pass(ersatz) papiere des Herkunftsstaates des Antragstellers vorgelegen, so ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Ausreiseverpflichtung in diesen Herkunftsstaat auch betrieben worden wäre (…vgl. SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 10 f.).
- BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Der Antragsteller hat auch an der Ausstellung von Passersatzpapieren uneingeschränkt und ggf. parallel zu den eigenen Bemühungen mitzuwirken (…vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 22; zur Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung": U.v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07
Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (VGH BW, U. v. 3.12.2008 - 13 S 2483/07 - juris m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18
Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund dar (…NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 - juris Rn. 18;… Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage, § 60a Rn. 54). - VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032
Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung wegen fehlender Mitwirkung bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Zwar muss, um eine Verantwortlichkeit des Ausländers zu begründen, ein eigenes, dem Ausländer zurechenbares schuldhaftes Verhalten vorliegen, das kausal die Abschiebung verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 7;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 60a Rn. 138 m.w.N.). - OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11
Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses
- VGH Bayern, 24.09.2018 - 10 CE 18.1825
Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung
- VGH Bayern, 03.09.2018 - 10 CE 18.1800
Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Begriff der konkreten bevorstehenden …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 2 L 192/10
Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Mitwirkungspflichten eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
Versagung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei fehlender Mitwirkung
- VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204
Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten
Neben dem Bemühen um einen Pass oder Passersatz sind daher die Beibringung sonstiger Urkunden und Dokumente unabhängig vom Aussteller, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörden bei der Umsetzung einer Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen, ebenso in den Pflichtenkreis eingeschlossen wie die Abgabe der von der Auslandsvertretung des mutmaßlichen oder tatsächlichen Heimatstaates geforderten Erklärungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 22; VGH München, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Umfang der Mitwirkungspflicht bei …
Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (…vgl. BayVGH, Urt. v. 15. November 2006 - 24 B 06.1700 -, juris Rn. 62 ff., und Beschl. v. 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 6;… VGH BW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 -, juris Rn. 32;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 a. a. O.;… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 5). - VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 K 18.00852
Räumliche Beschränkung für Ausreisepflichtigen
Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ist im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten gefordert, bezüglich seiner Identität und Staatsangehörigkeit zutreffende Angaben zu machen, an allen zumutbaren Handlungen mitzuwirken, welche die Behörden von ihm verlangen, und darüber hinaus eigeninitiativ ihm mögliche und bekannte Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, seine Identität und Staatsangehörigkeit zu klären und die Passlosigkeit zu beseitigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5 zur unzureichenden Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung als Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).Die Rechtsprechung spricht von den - dem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer - obliegenden Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG, wonach der Ausländer gefordert ist, bezüglich seiner Identität und Staatsangehörigkeit zutreffende Angaben zu machen, an allen zumutbaren Handlungen mitzuwirken, die die Behörden von ihm verlangen, und betont wie dargelegt explizit - ohne konkret auf § 56 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AufenthV Bezug zu nehmen -, dass der Ausländer gefordert ist, "darüber hinaus eigeninitiativ ihm mögliche und bekannte Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, seine Identität und Staatsangehörigkeit zu klären und die Passlosigkeit zu beseitigen" (…BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; B.v. 2.5.2019 - 10 CE 19.273 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung
Identitätspapiere im Sinne des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG sind neben einem Pass oder Passersatz auch sonstige Urkunden und Dokumente unabhängig von der ausstellenden Stelle, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörde zur Geltendmachung und Durchsetzung der Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen (OVG NRW…, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5), mithin alle für die Rückreise benötigten Papiere (…Hruschka, in: BeckOK Ausländerrecht Kluth/Heusch, a.a.O., Rn. 33, m.w.N.). - VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896
Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und …
Bei den in § 60a Abs. 6 S. 2 AufenthG angegebenen Fällen einer Täuschungshandlung oder der Kundgabe falscher Angaben handelt es sich nur um Beispielsfälle für das Vertretenmüssen i.S.d. Satzes 1 Nr. 2 (BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 10 CE 19.273 - juris und B.v. 17.10.2019 - 10 ZB 18.1883 - juris im Anschluss an VGHBW, B.v. 26.11.2018 - 12 S 2460/18 - juris Ls. 1, Rn. 5f. und im Anschluss an SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Ls., Rn. 6). - VG Schleswig, 22.10.2025 - 11 B 165/25 Hierzu zählt grundsätzlich auch die fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung bzw. der Beschaffung von Identitätsnachweisen durch den Ausländer (VGH München Beschl. v. 02.05.2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 5;… v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris Rn. 6;… v. 22.01.2018 - 19 CE 18.51 -, juris Rn. 25;… Beschl. der Kammer v. 04.04.2022 - 11 B 10020/21 -, juris Rn. 28 ).
- VGH Bayern, 19.08.2021 - 10 C 21.502
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
Dies ist ihm auch zumutbar, weil von ihm keine von vornherein erkennbar aussichtslosen Handlungen verlangt werden; auch ist das Ansinnen der Ausländerbehörde nicht willkürlich, da sie über die eigene Passbeschaffungstätigkeit des Antragstellers keine Kontrolle hat und daher auch mit der Möglichkeit rechnen muss, dass die eigeninitiativen Tätigkeiten des Antragstellers letztlich nicht zur Ausstellung eines Nationalpasses führen (BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5 u. 7;… siehe auch BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 22). - VG München, 04.09.2025 - M 24 E 25.5589
Einstweilige Anordnung (abgelehnt), Ausbildungsduldung
Eine Reduzierung des Auffangwerts (vgl. Nr. 1.5 Streitwertkatalogs) war im vorliegenden Fall wegen der angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (…vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 -10 CE 18.2159 - juris Rn. 16 m.w.N.d.Rspr.; BayVGH, B. v. 2.5.2019 - 10 CE 19.273, BeckRS 2019, 13682 Rn. 12;… VG München, B. v. 14.1.2019 - M 24 E 18.5516, BeckRS 2019, 14551 Rn. 65).
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