Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236 |
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Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausnahmegenehmigung für Versammlung mit 10.000 Teilnehmern - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Die im Rahmen von § 5 Satz 2 4. BayIfSMV vorzunehmende Abwägung erfordert daher eine Abwägung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch Herstellung einer praktischen Konkordanz, wonach kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und miteinander so in Ausgleich zu bringen sind, dass sie für alle Beteiligten möglichst wirksam werden (…BVerfG, B.v. 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - juris Rn. 34; B.v. 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 - juris Rn. 76 m. w. N.), im Wege einer einzelfallbezogenen Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (…vgl. BVerfG, B.v. 15.4.2020 - 1 BvR 828/20 - Rn. 14). - BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Dabei kann hier dahinstehen, ob es, wie in § 5 Satz 1 und 2 i.V.m. § 7 Satz 1 BayIfSMV geregelt, mit Art. 8 GG vereinbar ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit bei Personen über 50 Teilnehmern durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen (BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - Rn. 25). - BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Die im Rahmen von § 5 Satz 2 4. BayIfSMV vorzunehmende Abwägung erfordert daher eine Abwägung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch Herstellung einer praktischen Konkordanz, wonach kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und miteinander so in Ausgleich zu bringen sind, dass sie für alle Beteiligten möglichst wirksam werden (…BVerfG, B.v. 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - juris Rn. 34;… B.v. 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 - juris Rn. 76 m. w. N.), im Wege einer einzelfallbezogenen Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfG, B.v. 15.4.2020 - 1 BvR 828/20 - Rn. 14).
- BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Die im Rahmen von § 5 Satz 2 4. BayIfSMV vorzunehmende Abwägung erfordert daher eine Abwägung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch Herstellung einer praktischen Konkordanz, wonach kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und miteinander so in Ausgleich zu bringen sind, dass sie für alle Beteiligten möglichst wirksam werden (BVerfG, B.v. 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - juris Rn. 34;… B.v. 6.11.2019 - 1 BvR 16/13 - juris Rn. 76 m. w. N.), im Wege einer einzelfallbezogenen Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (…vgl. BVerfG, B.v. 15.4.2020 - 1 BvR 828/20 - Rn. 14). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (stRspr, vgl. etwa BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 30.04.2020 - 10 CS 20.999
Coronaverordnung: Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung mit zum Teil …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Dabei kann hier dahinstehen, ob es, wie in § 5 Satz 1 und 2 i.V.m. § 7 Satz 1 BayIfSMV geregelt, mit Art. 8 GG vereinbar ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit bei Personen über 50 Teilnehmern durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen (BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris; BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - Rn. 25). - VG München, 22.05.2020 - M 13 E 20.2200
Ausnahmegenehmigung für Versammlung abgelehnt, Zu große Teilnehmerzahl (10.000)
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236
Rn. 8 Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren M 13 E 20.2200, verwiesen.
- VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem …
Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166;… B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10;… B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821
Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des …
vgl. allgemein BVerfG, B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - BVerfGE 77, 84 - juris Rn. 86; B.v. 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70 - juris Rn. 66; speziell zur Auswahl zwischen alternativen Belastungsmodellen bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 22; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 - juris Rn. 30; OVG HH, B.v. 30.4.2020 - 5 Bs 64/20 - juris Rn. 44).Allerdings kann die Antragstellerin mit Blick auf ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit auch nicht erwarten, dass zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen mit dem Ziel der Bewältigung von ihr mitverursachter Missstände - hier der infektiologisch bedenklichen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum - die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel - hier die Personalressourcen der Polizei und der Antragsgegnerin - über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zur Bekämpfung dieser Missstände verwendet werden (…stRspr., vgl. BVerfG a.a.O.; zur Durchsetzung der Abstandsregelungen innerhalb einer Großdemonstration durch die Polizei BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München …
Versammlungen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher und für den Veranstalter wird es somit immer schwieriger, auf die Einhaltung der Auflagen hinzuwirken, so dass eine ausreichende Ordnerzahl zur Verfügung stehen muss (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 10 CE 20.1291 - juris 9; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris).
- VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323
Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit …
Der Senat verweist insofern auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166;… B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10;… B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 27.02.2021 - 10 CS 21.602
Rechtmäßigkeit infektionsschutzrechtlich begründeter Versammlungsbeschränkungen
Bei Mängeln dieses Hygienekonzepts darf sich der Veranstalter nicht darauf verlassen, dass die Polizei die Einhaltung der Vorgaben zum Infektionsschutz auch innerhalb der Versammlung durchsetzen wird (BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17).Allerdings kann der Antragsteller mit Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit auch nicht erwarten, dass zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen mit dem Ziel der Bewältigung von ihm mitveranlasster Missstände - hier die zu erwartenden infektiologisch bedenklichen Verstöße gegen Abstandsvorschriften und Vorgaben zur Maskenpflicht - die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel - hier die Personalressourcen der Polizei - über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zur Bekämpfung dieser Missstände verwendet werden (…stRspr., vgl. BVerfG a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 17;… B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 34).
- VGH Bayern, 29.05.2020 - 10 CE 20.1291
Ausnahmegenehmigung für Versammlung mit 10.000 Teilnehmern - …
Dabei kann dahinstehen, ob es - wie in § 5 Satz 1 und 2 i.V.m. § 7 Satz 1 4. BayIfSMV geregelt - mit Art. 8 GG vereinbar ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit bei über 50 Teilnehmern durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen (BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - Rn. 25; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - Rn. 11).Ist die Durchführung der Versammlung bei Beachtung erforderlicher Auflagen vertretbar, hat die zuständige Behörde kein Versagungsermessen mehr, vielmehr besteht in diesem Fall ein Anspruch auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung (…BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CE 20.999 - Rn. 25; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - Rn. 12).
- VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München …
Versammlungen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher und für den Veranstalter wird es somit immer schwieriger, auf die Einhaltung der Auflagen hinzuwirken, so dass eine ausreichende Ordnerzahl zur Verfügung stehen muss (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 10 CE 20.1291 - juris 9; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris). - AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22
Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher …
Für eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit ist, eine völlige Risikofreiheit im Sinne einer absoluten infektionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit nicht erforderlich (VGH München, Beschluss vom 22.5.2020, Az.: 10 CE 20.1236, BeckRS 2020, 14520 Rn. 13; BVerfG…, Beschluss vom 9.4.2020, Az.: 1 BvQ 29/20, BeckRS 2020, 5620 Rn. 8). - VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 4 S 21.00728
Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem …
Soweit die Gerichte sich im Rahmen von Eilverfahren mit Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie befasst haben, welche generelle Versammlungsverbote mit Zulassungs-/Ausnahme-/Erlaubnisvorbehalt regelten (…vgl. Übersicht bei Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, 1. Aufl. 2020, IV. 3. Fn. 138), wurde die Frage, ob die damit verbundene Umkehr des in Art. 8 Abs. 1 GG vorgesehenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Versammlungen verfassungsgemäß ist, zumeist offengelassen (…so BVerfG, B.v. 17.4.2020 - BvQ 37/20 - juris Rn. 23;… BbgVerfG, B.v. 3.6.2020 - 9/20 EA - juris Rn. 41;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 11;… B.v. 29.05.2020 - 10 CE 20.1291 - juris Rn. 11;… OVG Hamburg, B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7;… tendenziell eher bejahend: VGH BW, B.v. 15.4.2020 - VGH 1 S 1078/20 - BeckRS 2020, 5956 Rn. 14) oder gar nicht thematisiert (…so BayVGH, B.v. 9.4.2020 - 20 CE 20.755 - juris Rn. 4, 6 ff.). - VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr
Sowohl für die Veranstalterseite als auch für die polizeilichen Einsatzkräfte wird es bei hohen Teilnehmerzahlen immer schwieriger, auf die Einhaltung von infektionsschutzrechtlichen Vorgaben hinzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris). - VG München, 11.09.2020 - M 13 E 20.4258
Versammlungsrechtliche Eilanträge von "Querdenken089" abgelehnt
- VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 4 S 21.00806
Ausnahmegenehmigung für Versammlung bei zu erwartender Einhaltung der …
- VG Ansbach, 19.03.2024 - AN 18 K 20.00632
Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigung …
- VG Würzburg, 15.02.2021 - W 5 E 21.227
Corona-Pandemie: Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflagen
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