Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
Abschiebung aufgrund einer sog. Alt-Ausweisung, Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Beitritt, Kroatiens zur Europäischen, Union, (keine) Verpflichtung der Ausländerbehörde zur "Befristung auf Null" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde eines kroatischen Staatsangehörigen gegen seine drohende Abschiebung nach Kroatien; Inhaltliche Überprüfung der Entscheidung der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine Befristung des Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots auf Null
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.03.2025 - Au 1 E 25.736
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Diese Ausweisung des Antragstellers sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - juris Leitsatz 1) auch angesichts des später erfolgten Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union nicht wirkungslos, sondern stehe im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich.Rn. 12 1. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und von der Beschwerde nicht beanstandet angenommen, dass sog. Altausweisungen auch nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wirksam bleiben, ihre Vollstreckung jedoch voraussetzt, dass die Ausländerbehörde zuvor eine rechtmittelfähige Entscheidung darüber trifft, ob die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers vorliegen und dass diese Entscheidung auch in Form einer Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU ergehen kann (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - juris Leitsätze 1 und 2).
Im Übrigen bliebe selbst ein Verstoß gegen die Fristbestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sanktionslos (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13.16 - juris Rn. 18).
Rn. 15 Im Rahmen der Befristungsentscheidung hat - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - die Ausländerbehörde auch zu prüfen, ob nicht auch eine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 7 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) auf Null, das heißt eine Aufhebung der Alt-Ausweisung ohne vorheriger Ausreise des Betroffenen in Frage kommt, und das Ergebnis der Prüfung dem Betroffenen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitzuteilen (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - BVerwGE 157, 34 - juris Rn. 25, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Diese Entscheidungsfrist gilt schon nach ihrem Wortlaut nicht für die - hier im Streit stehende - erstmalige Befristung, sondern nur für spätere Verkürzungsanträge (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 35).Rn. 15 Im Rahmen der Befristungsentscheidung hat - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - die Ausländerbehörde auch zu prüfen, ob nicht auch eine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 7 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) auf Null, das heißt eine Aufhebung der Alt-Ausweisung ohne vorheriger Ausreise des Betroffenen in Frage kommt, und das Ergebnis der Prüfung dem Betroffenen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitzuteilen (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - BVerwGE 157, 34 - juris Rn. 25, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 - juris Rn. 31).
Angesichts der erheblichen Gefährlichkeit des wegen Mordes verurteilten Antragstellers, die auch nach den von ihm selbst vorgelegten Unterlagen durch ein Bündel von Maßnahmen und Umständen derzeit nur reduziert aber nicht beseitigt werden kann, ist jedenfalls eine Befristung auf Null unter Verzicht auf die vorherige Ausreise auch unter Berücksichtigung der Erkrankung des Antragstellers, seines langen Aufenthalts und seiner familiären Bindungen im Bundesgebiet sowie seiner schwierigen Rückkehrsituation nicht geboten (vgl. zu den Maßstäben der Fristbestimmung etwa BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Ob die Bestimmung der Frist von 10 Jahren durch die Antragsgegnerin rechtmäßig erfolgt ist, ist in diesem Zusammenhang nicht zu entscheiden, wobei der Senat anmerkt, dass im Falle einer langfristig fortbestehenden Rückfall- bzw. Gefährdungsprognose nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch bei Unionsbürgern ein langfristiger Ausschluss der Wiedereinreise nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 21.07 - juris unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/420 S. 105), zumal der Antragsteller eine Straftat gegen das Leben als höchstrangiges Rechtsgut begangen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14
Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Rn. 14 Das erstmals im Beschwerdeverfahren geltend gemachte Argument, die Abschiebung des Antragstellers aufgrund der sog. Alt-Ausweisung dürfe schon deswegen nicht mehr erfolgen, weil die Antragsgegnerin ihre Befristungsenscheidung nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 7 Abs. 2 Satz 8 FreizügG/EU getroffen habe (unter Verweis auf VGH BW, U.v. 30.4.2014 - 11 S 244/14 - juris Rn. 102), greift nicht durch. - VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Abschiebungsverbot gemäß § 60 …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Rn. 18 2. Der Antragsteller selbst hat sich auf das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (vgl. dazu zuletzt BayVGH, U.v. 24.2.2025 - 10 B 22.1728 - zur Veröffentlichung vorgesehen - Rn. 28 ff.) nicht berufen. - VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 CE 21.2270
Anspruch auf Ausstellung eines Notreiseausweises - Zuständigkeit der deutschen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Er muss das Entscheidungsergebnis, die entscheidungstragenden Rechtssätze oder die für die Entscheidung erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 1.6.2022 - 10 CE 21.2270 - juris Rn. 3).
- OVG Bremen, 02.07.2025 - 2 LB 85/25
Altausweisung; Ausreichende Existenzmittel; Ausweisung; Einreise- und …
Die Entscheidung muss nicht zwingend in Form einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU getroffen werden; sie kann auch im Rahmen einer die unionsrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beachtenden Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU erfolgen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 25 ff.; BayVGH, Beschl. v. 27.03.2025 - 10 CE 25.618, juris Rn. 12).
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