Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als Ausgleich für das Entfallen der Erfordernis der Beschwerdezulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.12.2002 - M 28 S 02.3771
- VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 766
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 22.08.2002 - 1 CS 02.1547 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 CE 02.899 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12
Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1 …
Dem Antrag kommt die Aufgabe zu, das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 9 CS 09.2495 -, juris und von 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, NVwZ 2003, 766; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 B 301/09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 8 ME 29/03 -, n.v.). - VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785
Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz; …
Er muss die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, aus welchen Erwägungen heraus er diese für unrichtig hält (BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; vom 16.1.2003 NVwZ 2003, 632; VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07
Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines …
2004, 159; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 15. Aufl. 2007, § 146, Rn. 41; offen gelassen BayVGH, Beschl. v. 07.04.2003 - 10 CS 03.339 -, NVwZ 2003, 766).
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer …
Eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung erfordert, dass der Bevollmächtigte der die Beschwerde führenden Partei die die Entscheidung tragende Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreift, den Streitstoff und die einschlägigen Tatsachen- und Rechtsfragen konkret durchdringt sowie aufbereitet und in nachvollziehbarer Weise aufzeigt, in welchen Punkten und aus welchen Erwägungen heraus er die Begründung und das Ergebnis der Entscheidung für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; BayVGH vom 2.10.2006 - 1 CS 06.2181). - VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958
Duldung - Nebenbestimmungen - Erwerbstätigkeitsverbot - Beschränkung des …
Es liegt also kein Fall vor, in dem sich das verfolgte Rechtsschutzziel nicht unzweifelhaft ermitteln lässt (siehe hierzu BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766). - VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 5 S 2546/16
Stellung eines bestimmten Antrags im Beschwerdeverfahren
Dieses Erfordernis dient dazu, das verfolgte Rechtschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, NVwZ 2003, 766). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09
Antragserfordernis im Beschwerdeverfahren; Umdeutung von Anträgen auf Gewährung …
Mit dem Antrag soll das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich formuliert werden und verbindlich festgelegt werden, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, Juris Rn. 2 ff.). - VGH Bayern, 09.03.2017 - 5 S 16.2546
Erfordernis eines "bestimmten Antrags" durch Festlegung und Formulierung des …
Dieses Erfordernis dient dazu, das verfolgte Rechtschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen (vgl. Bay. VGH , Beschluss vom 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, NVwZ 2003, 766 ). - VGH Bayern, 20.10.2003 - 1 CS 03.2000
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigungen, Vorläufiger Rechtsschutz, …
Ein Beschwerdeführer wird diesen Anforderungen nur gerecht, wenn er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreift und konkret aufzeigt, in welchen Punkten und aus welchen Erwägungen heraus er diese für unrichtig hält (BayVGH vom 2.10.2003 - 1 CS 03.1785; vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884). - VGH Bayern, 26.10.2009 - 19 CS 09.2242
Vorläufiger Rechtsschutz; unzulässige Beschwerde; fehlende Auseinandersetzung mit …
Geht die Beschwerdebegründung auch nur auf eine die angefochtene Entscheidung selbständig tragende Erwägung nicht ein, kann sie schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 2.10.2006 - 1 CS 06.2181 - juris; vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; Sächs. OVG vom 30.4.2003 - 4 Bs 40/03 - juris; VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388). - OVG Hamburg, 14.04.2022 - 5 Bs 45/22
Antragserfordernis im Sinne der VwGO § 146 Abs 4 S 3; Berücksichtigung einer …
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 9 CS 09.2495
Unzulässige Beschwerde; Erforderlichkeit eines bestimmten Antrags
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