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| VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sportwetten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können sich inländische Wettbüros, die als Vermittler für einen in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassenen Wettanbieter auftreten wollen, sowohl auf die Niederlassungs- als auch die Dienstleistungsfreiheit berufen (vgl. EuGH vom 6.11.2003 NJW 2004, 139 - Gambelli - RdNrn. 46 bis 48, 58).Die Behörden eines Mitgliedsstaates können sich daher nicht auf die öffentliche Sozialordnung berufen, wenn sie die Verbraucher dazu ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen (vgl. EuGH vom 26.11.2003, NJW 2004, 139 - Gambelli RdNr. 65 bis 67).
Ebenso wenig hat der Europäische Gerichtshof in der Gambelli-Entscheidung Untersuchungen zur Verbreitung von gewerblichen Spielhallen, öffentlichen Spielkasinos oder TV- bzw. Radiogewinnspielen in Italien angestellt oder verlangt (vgl. EuGH vom 6.11.2003 NJW 2004, 139 - Gambelli).
Der Europäische Gerichtshof hat sich jedenfalls in der Gambelli-Entscheidung lediglich mit der Frage befasst, ob in den vom Gesetzgeber selbst in der zu überprüfenden gesetzlichen Regelung zusammengefassten Glücksspielbereichen der Lotterie, der Wetten und Prognosewetten eine widerspruchsfreie und systematische Politik verfolgt wird (vgl. EuGH vom 6.11.2003, NJW 2004, 139 - Gambelli RdNr. 9, 68, 69).
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof bei Sportwetten eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der genannten Freiheiten rechtfertigen können, anerkannt, nämlich den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Bekämpfung der Spielsucht und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (vgl. EuGH vom 6.3.2007, NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 46).Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs steht es den Mitgliedsstaaten frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet de... Glücksspiele und der Wetten festzulegen und ein unterschiedlich hohes Schutzniveau zu bestimmen (vgl. EuGH vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 48; EuGH vom 21.10.1999, GewArch 2000, 19 - Zenatti RdNr. 33; EuGH vom 21.9.1999, DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 35).
Außerdem müssen die Beschränkungen diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, was bei einem staatlichen Monopol der Fall ist (vgl. EuGH vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 47, 48; EuGH vom 21.10.1999 DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 36).
Vielmehr hat der Gerichtshof betont, dass bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes eine Rolle spielen können (vgl. EuGH vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 47).
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs steht es den Mitgliedsstaaten frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet de... Glücksspiele und der Wetten festzulegen und ein unterschiedlich hohes Schutzniveau zu bestimmen (vgl. EuGH vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 48; EuGH vom 21.10.1999, GewArch 2000, 19 - Zenatti RdNr. 33; EuGH vom 21.9.1999, DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 35).Außerdem müssen die Beschränkungen diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, was bei einem staatlichen Monopol der Fall ist (vgl. EuGH vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515 - Placanica RdNr. 47, 48; EuGH vom 21.10.1999 DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 36).
Der Gesetzgeber konnte im Bereich der Sportwetten eine Monopolregelung als geeignete und erforderliche Maßnahme ansehen, weil ein staatliches Ausschließlichkeitsrecht den Vorteil bietet, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen, den Betrieb der Sportwetten in geordnete Bahnen zu lenken und die Risiken im Hinblick auf Betrug und andere Straftaten weitgehend auszuschalten (vgl. EuGH vom 21.9.1999 DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 37).
Denn der Gesetzgeber konnte ein solches Kontrollsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums als weniger effektiv ansehen (vgl. EuGH vom 21.9.1999 DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 37;… vom 5.6.2007 a.a.O. - Rosengren RdNr. 49).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2006 (BVerfGE 115, 276) ausgeführt, dass der Gesetzgeber die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit aus Gründen der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, des Jugend- und Verbraucherschutzes, der Bekämpfung der Folge- und Begleitkriminalität einschränken und er ein staatliches Wettmonopol als geeignete und erforderliche Maßnahme ansehen kann.Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 zutreffend ausgeführt hat, geht von Sportwetten nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ein nicht unerhebliches Suchtpotential aus (BVerfGE 115, 276), das mit der Ausweitung des Wettangebots durch zugelassene private Wettanbieter nicht unerheblich erhöht würde.
- EuGH, 05.06.2007 - C-170/04
DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Schließlich dürfen die Beschränkungen nicht über das hinausgehen, was zur Verfolgung dieser Ziele erforderlich ist, wobei den Staat die Darlegungslast trifft, dass das angestrebte Ziel nicht durch Beschränkungen erreicht werden kann, die weniger weit gehen oder die Grundfreiheiten weniger beeinträchtigen (vgl. EuGH vom 5.6.2007 DVBl 2007, 894 - Rosengren RdNr. 50).Denn der Gesetzgeber konnte ein solches Kontrollsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums als weniger effektiv ansehen (vgl. EuGH vom 21.9.1999 DVBl 2000, 111 - Läärä RdNr. 37; vom 5.6.2007 a.a.O. - Rosengren RdNr. 49).
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten ordnungsrechtlich verboten ist, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von der Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG vom 31.3.2006 Az. 1 BvR 1840/05, vom 4.7.2006 Az. 1 BvR 138/05 und vom 19.10.2006 Az. 2 BvR 2023/06). - BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten ordnungsrechtlich verboten ist, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von der Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG vom 31.3.2006 Az. 1 BvR 1840/05, vom 4.7.2006 Az. 1 BvR 138/05 und vom 19.10.2006 Az. 2 BvR 2023/06). - BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1840/05
Schicksal des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Falle einer …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten ordnungsrechtlich verboten ist, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von der Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG vom 31.3.2006 Az. 1 BvR 1840/05, vom 4.7.2006 Az. 1 BvR 138/05 und vom 19.10.2006 Az. 2 BvR 2023/06). - VGH Bayern, 15.11.2007 - 24 CS 07.2792
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Die Fortgeltung der gesetzlich angeordneten Vollziehbarkeit der Verbotsverfügung ist - wie der Senat bereits früher dargelegt hat (Beschluss vom 15.11.2007 Az. 24 CS 07.2792 - iuris) - im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass das unerlaubte Vermitteln von Sportwetten nach § 284 StGB ein Straftatbestand ist. - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Verfassungswidrig kann eine gesetzliche Regelung durch mangelhaften Vollzug erst werden, wenn dieser auf ein normatives Defizit zurückzuführen ist, das Gesetz also gleichsam auf Ineffektivität angelegt ist (vgl. BVerfGE 84, 239; 110, 94). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
- BVerfG, 21.01.2008 - 1 BvR 2320/00
Vermittlung von Sportwetten
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402, der eine vor dem 1. Januar 2008 ergangene Untersagungsverfügung an der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage misst), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen.
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402, der eine vor dem 1. Januar 2008 ergangene Untersagungsverfügung an der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage misst), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen.
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
- VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
Auch eines bestätigenden Verwaltungsaktes auf der Grundlage des neuen Rechts bedurfte es daher nicht (zur fortdauernden Wirksamkeit ohne weitere formale Bestätigung eines vor dem 1. Januar 2008 ergangenen Untersagungsbescheids siehe auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402; VG Hamburg vom 15.4.2008 Az. 4 E 971/08; OVG Hamburg vom 25.3.2008 Az. 4 Bs 5/08; VG Koblenz vom 26.3.2008 Az. 5 K 1512/07.KO; VGH Mannheim vom 17.3.2008 Az. 6 S 3069/07; OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 B 1215/07).Da es sich bei der Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; vgl. auch BVerfG vom 22.11.2007 NVwZ 2008, 301 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; nun auch BayVGH vom 6.6.2008 Az. 10 CS 07.3402, der eine vor dem 1. Januar 2008 ergangene Untersagungsverfügung an der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage misst), ist für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen.
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
(Vgl. BayVGH vom 06.06.2008 Az. 10 CS 07.3402.). - VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903
Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros
- VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.3782
Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros
- VG Regensburg, 10.07.2008 - RO 5 E 08.1011
Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung von Lotterien im Internet im Jahre 2008
- VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 4 S 08.01112
Untersagung der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet durch eine …
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