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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72259
VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017 (https://dejure.org/2010,72259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2010 - 10 CS 09.3017 (https://dejure.org/2010,72259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 10 CS 09.3017 (https://dejure.org/2010,72259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot, eine Schlange zu halten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.06.1982 - 21 B 81 A.1353
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017
    Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (…vgl. BayVGH vom 20.3.2006 a.a.O.; teilweise a.A. BayVGH vom 22.6.1982 BayVBl 1983, 212).
  • VGH Bayern, 20.03.2006 - 24 CS 06.437
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017
    Da in der Begründung darüber hinaus darauf hingewiesen wird, das von der Haltung gefährlicher Tiere in einem Wohngebiet ausgehende Risiko nicht hinnehmen zu wollen, genügt die Begründung der sofortigen Vollziehung gerade noch der Anforderung des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. BayVGH vom 20.3.2006 Az. 24 CS 06.437 ).
  • VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 8 K 21.1753

    Keine Erlaubnis zum Halten von Brauenglattstirnkaimanen

    Ebenso wenig kann eine besondere Sachkunde im Umgang mit gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art ein berechtigtes Interesse an der hobbymäßigen Haltung der Tiere begründen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9).

    Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9, B.v. 20.3.2006 a.a.O., B.v. 17.08.2005 - 24 CS 05.959 - juris Rn. 21;… Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 37 Rn. 47; Körner/Mehringer, PdK Bayern, LStVG, Art. 37 Erl. Nr. 5.2).

    (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 juris Rn. 9;… VG Würzburg, B.v. 13.11.2009 - W 5 S 09.988 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 27.01.2022 - AN 15 K 21.01683

    Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von Servalen

    Ein Verweis auf die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit genügt dafür nicht (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - BeckRS 2010, 9574 Rn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist das berechtigte Interesse selbst bei als gering gefährdet (near threatened) eingestuften Arten zu verneinen, da bedrohte Tierarten als gefährdet (vulnerable), stark gefährdet (endangered), vom Aussterben bedroht (critically endangered) oder in freier Wildbahn ausgestorben (extinct in the wild) anzusehen sind (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - BeckRS 2010, 9574 Rn. 9).

  • VG München, 18.01.2024 - M 22 K 23.856

    Kampfhund Kategorie I, Haltungserlaubnis, Verbringen von Kampfhunden aus der …

    Das Merkmal des berechtigten Interesses ist restriktiv auszulegen, um es nicht seiner beschränkenden Funktion zu berauben (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - beckonline Rn. 26 und B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - beckonline Rn. 9;… VG Augsburg, U.v. 26.4.2022 - Au 8 K 21.1753 - beckonline Rn. 20 und VG Würzburg, B.v. 13.11.2009 - W 5 S 09.988 - juris Rn. 15).

    Vielmehr muss mit der Haltung ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das stets bestehende Restrisiko, das auch bei Zuverlässigkeit des Halters und sachgerechter und sicherer Unterbringung der Tiere besteht, hinzunehmen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - beckonline Rn. 9).

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1

    Andernfalls würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses jede beschränkende Wirkung verlieren und damit bedeutungslos werden (zum insofern strengen Maßstab BayVGH, B. v. 1.6.2022 - 10 ZB 22.1014 - BeckRS 2022, 13323; B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.08.2024 - 10 ZB 24.1053

    Kampfhund, versagte Haltungserlaubnis, Haltungsuntersagung und …

    Vielmehr muss mit der Haltung über das reine Liebhaberinteresse hinaus ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das stets bestehende "Restrisiko", das auch bei Zuverlässigkeit des Halters und sachgerechter und sicherer Unterbringung der Tiere besteht, hinzunehmen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 14.12.2017 - RO 4 S 17.1906

    Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Hierdurch wird deutlich, dass auch die Entscheidung eines sachkundigen Menschen, einen Kampfhund halten zu wollen, allein nicht genügen kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 10 CS 09.3017 -, juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 E 23.322

    Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an …

    Mit der Haltung des gefährlichen Tieres muss vielmehr ein Zweck verfolgt werden, der es schlussendlich rechtfertigt, die weiterhin bestehende "Restgefahr", welche von dem Tier ausgeht und selbst bei zuverlässiger Haltung und sachgerechter Unterbringung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hinzunehmen (s. BayVGH, BeckRS 2010, 9574 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 S 23.323

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung für einen American …

    Mit der Haltung des gefährlichen Tieres muss vielmehr ein Zweck verfolgt werden, der es schlussendlich rechtfertigt, die weiterhin bestehende "Restgefahr", welche von dem Tier ausgeht und selbst bei zuverlässiger Haltung und sachgerechter Unterbringung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hinzunehmen (s. BayVGH, BeckRS 2010, 9574 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 ZB 22.1014

    Berechtigtes Interesse für eine Erlaubnis zur Haltung von Servalen

    Andernfalls würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses jede beschränkende Wirkung verlieren und damit bedeutungslos werden (zum insofern strengen Maßstab etwa BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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