Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot, eine Schlange zu halten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.06.1982 - 21 B 81 A.1353
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017
Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (…vgl. BayVGH vom 20.3.2006 a.a.O.; teilweise a.A. BayVGH vom 22.6.1982 BayVBl 1983, 212). - VGH Bayern, 20.03.2006 - 24 CS 06.437
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017
Da in der Begründung darüber hinaus darauf hingewiesen wird, das von der Haltung gefährlicher Tiere in einem Wohngebiet ausgehende Risiko nicht hinnehmen zu wollen, genügt die Begründung der sofortigen Vollziehung gerade noch der Anforderung des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. BayVGH vom 20.3.2006 Az. 24 CS 06.437 ).
- VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 8 K 21.1753
Keine Erlaubnis zum Halten von Brauenglattstirnkaimanen
Ebenso wenig kann eine besondere Sachkunde im Umgang mit gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art ein berechtigtes Interesse an der hobbymäßigen Haltung der Tiere begründen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9).Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9, B.v. 20.3.2006 a.a.O., B.v. 17.08.2005 - 24 CS 05.959 - juris Rn. 21;… Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 37 Rn. 47; Körner/Mehringer, PdK Bayern, LStVG, Art. 37 Erl. Nr. 5.2).
(BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 juris Rn. 9;… VG Würzburg, B.v. 13.11.2009 - W 5 S 09.988 - juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 27.01.2022 - AN 15 K 21.01683
Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von Servalen
Ein Verweis auf die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit genügt dafür nicht (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - BeckRS 2010, 9574 Rn. 9).Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist das berechtigte Interesse selbst bei als gering gefährdet (near threatened) eingestuften Arten zu verneinen, da bedrohte Tierarten als gefährdet (vulnerable), stark gefährdet (endangered), vom Aussterben bedroht (critically endangered) oder in freier Wildbahn ausgestorben (extinct in the wild) anzusehen sind (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - BeckRS 2010, 9574 Rn. 9).
- VG München, 18.01.2024 - M 22 K 23.856
Kampfhund Kategorie I, Haltungserlaubnis, Verbringen von Kampfhunden aus der …
Das Merkmal des berechtigten Interesses ist restriktiv auszulegen, um es nicht seiner beschränkenden Funktion zu berauben (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - beckonline Rn. 26 und B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - beckonline Rn. 9;… VG Augsburg, U.v. 26.4.2022 - Au 8 K 21.1753 - beckonline Rn. 20 und VG Würzburg, B.v. 13.11.2009 - W 5 S 09.988 - juris Rn. 15).Vielmehr muss mit der Haltung ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das stets bestehende Restrisiko, das auch bei Zuverlässigkeit des Halters und sachgerechter und sicherer Unterbringung der Tiere besteht, hinzunehmen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - beckonline Rn. 9).
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1
Andernfalls würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses jede beschränkende Wirkung verlieren und damit bedeutungslos werden (zum insofern strengen Maßstab BayVGH, B. v. 1.6.2022 - 10 ZB 22.1014 - BeckRS 2022, 13323; B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.08.2024 - 10 ZB 24.1053
Kampfhund, versagte Haltungserlaubnis, Haltungsuntersagung und …
Vielmehr muss mit der Haltung über das reine Liebhaberinteresse hinaus ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das stets bestehende "Restrisiko", das auch bei Zuverlässigkeit des Halters und sachgerechter und sicherer Unterbringung der Tiere besteht, hinzunehmen (BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9). - VG Regensburg, 14.12.2017 - RO 4 S 17.1906
Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes
Hierdurch wird deutlich, dass auch die Entscheidung eines sachkundigen Menschen, einen Kampfhund halten zu wollen, allein nicht genügen kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 10 CS 09.3017 -, juris Rn. 9). - VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 E 23.322
Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an …
Mit der Haltung des gefährlichen Tieres muss vielmehr ein Zweck verfolgt werden, der es schlussendlich rechtfertigt, die weiterhin bestehende "Restgefahr", welche von dem Tier ausgeht und selbst bei zuverlässiger Haltung und sachgerechter Unterbringung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hinzunehmen (s. BayVGH, BeckRS 2010, 9574 m.w.N.). - VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 S 23.323
Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung für einen American …
Mit der Haltung des gefährlichen Tieres muss vielmehr ein Zweck verfolgt werden, der es schlussendlich rechtfertigt, die weiterhin bestehende "Restgefahr", welche von dem Tier ausgeht und selbst bei zuverlässiger Haltung und sachgerechter Unterbringung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hinzunehmen (s. BayVGH, BeckRS 2010, 9574 m.w.N.). - VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 ZB 22.1014
Berechtigtes Interesse für eine Erlaubnis zur Haltung von Servalen
Andernfalls würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses jede beschränkende Wirkung verlieren und damit bedeutungslos werden (zum insofern strengen Maßstab etwa BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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