Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.02.2011 - 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15305
VGH Bayern, 04.02.2011 - 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159 (https://dejure.org/2011,15305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2011 - 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159 (https://dejure.org/2011,15305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159 (https://dejure.org/2011,15305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Sprachkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthV § 39 Nr. 6
    Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis i.S.d. § 39 Nr. 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) noch innerhalb der Geltungsdauer des von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis i.S.d. § 39 Nr. 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) noch innerhalb der Geltungsdauer des von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 652
  • DÖV 2011, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 18 B 1662/10

    Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet auf Grund des von einem anderen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2011 - 10 CS 10.3149
    Die Frist verlängert sich nicht durch die rechtzeitige Antragstellung in entsprechender Anwendung von § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, da selbst bei einer eintretenden Fiktionswirkung des erlaubten Aufenthalts diese nicht den nach Art. 39 Nr. 6 AufenthG erforderlichen (gemeinschaftsrechtlichen) Aufenthaltsstatus vermittelt (vgl. dazu OVG NRW vom 6.1.2011 Az. 18 B 1662/10 und VG Aachen vom 8.10.2010 Az. 8 L 99/10 beide ).
  • VG Aachen, 08.10.2010 - 8 L 99/10

    Versagung einer begehrten Aufenthaltserlaubnis eines kroatischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2011 - 10 CS 10.3149
    Die Frist verlängert sich nicht durch die rechtzeitige Antragstellung in entsprechender Anwendung von § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, da selbst bei einer eintretenden Fiktionswirkung des erlaubten Aufenthalts diese nicht den nach Art. 39 Nr. 6 AufenthG erforderlichen (gemeinschaftsrechtlichen) Aufenthaltsstatus vermittelt (vgl. dazu OVG NRW vom 6.1.2011 Az. 18 B 1662/10 und VG Aachen vom 8.10.2010 Az. 8 L 99/10 beide ).
  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Fortgeltungsfiktion

    Demgegenüber macht der Kläger im Zulassungsverfahren geltend, das Verwaltungsgericht weiche mit seiner Entscheidung bzw. Auffassung zur Entbehrlichkeit des Visumerfordernisses von der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 u.a. -, B.v. 8.12.2014 - 10 CS 14.2500 u.a.) sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 6.1.2011 - 18 B 1662/10) ab.

    In den vom Kläger zur Stützung seiner Auffassung angeführten früheren Entscheidungen hat der Senat (B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 u.a. -, B.v. 8.12.2014 - 10 CS 14.2500, 10 C 14.2501 - jeweils juris) nicht entscheidungstragend und ohne eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage zwar noch eine gegensätzliche Auffassung geäußert; daran wird aber aus den oben dargelegten Gründen nicht festgehalten.

    Eine zur Zulassung der Berufung führende Abweichung ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil die vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 u.a. -, B.v. 8.12.2014 - 10 CS 14.2500, 10 C 14.2501 - jeweils juris) zum einen nicht tragend auf dem Rechtssatz beruhen, der nach Auffassung des Klägers die Divergenz begründet, und zum anderen der Senat an der in den genannten Entscheidungen (jeweils nicht entscheidungstragend) geäußerten Auffassung zur Tragweite von § 39 Nr. 6 AufenthV bzw. Art. 21 Abs. 1 SDÜ nicht mehr festhält (…vgl. B.v. 14.2.2018 - 10 CS 18.350, 10 C 18.351 - juris Rn. 26;… zu diesen Vorauss. für eine Abweichung vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 42).

  • VG München, 02.08.2018 - M 12 K 18.3

    Keine Befreiung vom Visumverfahren bei geplantem Daueraufenthalt

    Rn. 13 Mit Schriftsatz vom ... Juli 2018 hat der Klägerbevollmächtigte den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Februar 2011 (Az. 10 CS 10.3149) vorgelegt.
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 1 K 10.1462

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ohne Visumverfahren - Inhaber eines …

    Die Privilegierung setzt weiter voraus, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb der Geltungsdauer des von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels vorliegen (im Anschluss an BayVGH vom 4. Februar 2011 Az. 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159 - Leitsatz).

    Die hiergegen jeweils eingelegten Beschwerden hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2011 (Az. 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090 und 10 C 10.3150) zurückgewiesen.

    23 Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren geäußerten Auffassung, der sich die Kammer anschließt, setzt die Privilegierung des § 39 Nr. 6 AufenthV darüber hinaus voraus, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb der Geltungsdauer des von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels vorliegen (BayVGH vom 4.2.2011 Az. 10 CS 10.3149, 10 C 10.3090, 10 C 10.3159 - Leitsatz).

  • VG Bayreuth, 14.09.2011 - B 1 S 11.527

    Dänemarkehe; früheres indisches Scheidungsurteil nicht legalisiert; Nachholung …

    Rn. 27 In der vorliegenden Sache hat die Antragstellerin zudem den gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erforderlichen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht innerhalb der Geltungsdauer ihres Schengen-Visums erbracht, was der Anwendung von § 39 Nr. 3 AufenthV ebenfalls entgegensteht (vgl. u.a. BayVGH vom 4.2.2011 Az. 10 CS 10.3149; OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.3.2011 Az. 18 B 944/10; HessVGH vom 22.1.2010 Az. 3 B 2948/09; VGH Baden-Württemberg vom 16.9.2009 Az. 13 S 1975/09 und vom 16.4.2009 Az. 13 S 656/09 in NVwZ-RR 2009, 700; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.4.2009 Az. 7 B 10037/09).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Spracherfordernis bestehen entgegen dem Antragsvorbringen nicht, wie Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht klar entschieden haben (vgl. insbesondere BVerfG vom 25.3.2011 in InfAuslR 2011, 237, BVerwG vom 22.6.2011 Az. 1 C 11.10 und vom 30.3.2010 in InfAuslR 2010, 331 sowie u.a. BayVGH vom 4.2.2011 Az. 10 CS 10.3149).

    Zudem würde auch diese Norm jedenfalls voraussetzen, dass alle Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels noch während der Geltungsdauer des Schengen-Visums erfüllt sind (vgl. u.a. BayVGH vom 4.2.2011 Az. 10 CS 10.3149 und OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.1.2011 Az. 18 B 1662/10), was bei der Antragstellerin nicht der Fall war (und ist).

  • OVG Bremen, 21.12.2011 - 1 B 246/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines …

    Der Senat folgt im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens der in der obergerichtlichen Rechtsprechung ersichtlich einhellig vertretenen Ansicht, dass § 39 Nr. 6 AufenthV nur zur Anwendung kommt, wenn der Ausländer im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung für die Erteilung der von ihm begehrten Aufenthaltserlaubnis noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund des von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels verfügt (…vgl. OVG Münster, B. v. 06.01.2011 - 18 B 1662/10 - juris -, Rn. 6; VGH München, B. v. 04.02.2011 - 10 CS 10.3149 u. a. - juris -, Rn. 30).
  • VG Köln, 02.05.2016 - 12 K 324/14

    Anspruch eines kenianischen Staatsbürgers mit spanischer …

    Rn. 41 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2011 -18 B 1662/10 - Bay. VGH, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 10 CS 10.3149 - Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 6 B 1170/13 - jeweils juris.
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 19 CS 14.2847

    Aufenthaltstiteln für Familienangehörige eines langfristig …

    Zwar weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass § 39 Nr. 6 AufenthV nur zur Anwendung kommt, wenn der Ausländer im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung für die Erteilung der von ihm begehrten Aufenthaltserlaubnis noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund eines von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels verfügt (z.B. BayVGH, B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 10 CE 14.2123

    Einreise mit Schengen-Visum; Eheschließung im Bundesgebiet; keine Fiktion bei …

    Er muss nämlich im Zeitpunkt des Eintritts der letzten Anspruchsvoraussetzung für die Erteilung der von ihm begehrten Aufenthaltserlaubnis, hier des Sprachnachweises, noch über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund des ausgestellten Schengenvisums verfügen (vgl. zur ähnlichen Vorschrift des § 39 Nr. 6 AufenthV BayVGH, B.v. 4.2.2011 - 10 CS 10.3149 u.a. - juris Rn. 30).
  • VG Wiesbaden, 12.01.2021 - 4 L 893/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der …

    Auf die Frage, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse in bestimmten Fällen wie denen des § 39 Nr. 6 AufentV, in denen sich der Ausländer mit einem von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhält, auch noch nach der Einreise während des 90-tätigen rechtmäßigen visumsfreien Aufenthalts (vgl. hierzu Art. 21 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 i.V.m. § 15 AufenthV) nachgewiesen werden können (so z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 10 CS 10.3149 u.a. -, juris, Rn. 30 m.w.N.; ähnlich für einen Fall des § 39 Nr. 3 AufentV: VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 -, ZAR 2008, 402), kommt es vorliegend daher nicht an.
  • VG Aachen, 11.12.2013 - 4 K 2051/12

    Feststelllender Verwaltungsakt; vollziehbare Auskreisepflicht; kraft Gesetzes; …

    Rn. 37 Vgl. zur Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 AufenthG bei Besitz eines von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 6. Januar 2011 - 18 B 1662/10 -, juris, Rn. 11 ff., und vom 2. Januar 2008 - 18 B 1945/07 -, juris, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 4. Februar 2011 - 10 CS 10.3149, u.a. -, juris, Rn. 30.
  • VG Aachen, 19.01.2012 - 8 L 341/11

    Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung, Ermessen, Ermessensfehler, Sicherung des …

  • VG Schleswig, 18.10.2024 - 11 B 33/24
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 10 CS 11.727

    Beschwerde; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; …

  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 1 E 11.752

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Abschiebungsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht