Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.08.2011 - 10 CS 11.1839 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versammlungsbeschränkungen auf Verkehrsflughafen
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 BayVersG
Versammlungsrecht: Versammlungen in Flughafenterminals | Versammlungen unter freiem Himmel; Zugang zu Flughafenterminals; Gefahrprognose; Beschränkungen - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 BayVersG
Versammlungsrecht: Versammlungen in Flughafenterminals | Versammlungen unter freiem Himmel; Zugang zu Flughafenterminals; Gefahrprognose; Beschränkungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 66
- DVBl 2011, 1373
- DÖV 2011, 900
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 10 CS 11.1839
Versammlungen in einem dem allgemeinen öffentlichen Verkehr eröffneten Bereich eines Flughafens (vgl. BVerfG vom 22.2.2011 Az. 1 BvR 699/06) können nur auf der Grundlage einer Gefahrenprognose beschränkt werden, die auf nachweisbaren Tatsachen und Sachverhalten und nicht auf bloßen Vermutungen (bzgl. der Störung des Flughafenbetriebes) beruht.Unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 (Az. 1 BvR 699/06 ) und unter Würdigung der Begründung der Behörde bezüglich der Routenänderung komme das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Beschränkungen der Versammlung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit auch unter Abwägung mit den Zielen der Versammlung verhältnismäßig seien.
Rn. 9 Zwar lässt Art. 15 Abs. 1 BayVersG für Versammlungen unter freiem Himmel, zu denen auch der vom Antragsteller angemeldete Aufzug durch den öffentlichen Bereich des Terminals 2 einschließlich der dort geplanten Zwischenkundgebung zählt (vgl. zu den dem allgemeinen Publikumsverkehr eröffneten Bereichen von Flughäfen als Orten, an denen Versammlungen dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterfallen BVerfG vom 22.02.2011 Az. 1 BvR 699/06 RdNrn.
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 10 CS 10.1040
Versammlung in Würzburg am 1. Mai 2010 kann stattfinden
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 10 CS 11.1839
Darüber hinaus müssen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BayVGH vom 29. April 2010 Az. 10 CS 10.1040 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.11.2014 - 10 ZB 13.13
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, insbesondere der Schaffung von …
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil verschiedene nachweisbare Tatsachen, Sachverhalte und sonstige Erkenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10) angeführt, auf denen diese Gefahrenprognose beruhte, und bei deren verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestand. - VG Augsburg, 02.03.2023 - Au 8 S 23.309
Eilantrag gegen die Untersagung einer Fahrrad-Demo auf der Bundesautobahn (BAB) 8 …
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10). - VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 S 23.665
Bescheid, Gefahrenprognose, Ermessensentscheidung, Untersagung, …
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 C 12.381
Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzinteresse; Beschwer; Streitwert im …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass in versammlungsrechtlichen Eilverfahren, auch wenn eine in ihnen ergehende stattgebende Entscheidung die Hauptsache in der Regel vorwegnimmt, der Streitwert die Hälfte des Auffangwerts nach § 52 Abs. 2 GKG und damit, wie vom Verwaltungsgericht festgesetzt, 2.500,- Euro beträgt (vgl. zuletzt BayVGH vom 05.08.2011 Az. 10 CS 11.1839 ; BayVGH vom 29.04.2010 Az. 10 CS 10.1040 ; BayVGH vom 13.11.2009 Az. 10 CS 09.2797 ; BayVGH vom 17.09.2009 Az. 10 CS 09.2309 ; BayVGH vom 28.04.2009 Az.10 CS 09.956 ). - VG Augsburg, 05.10.2023 - Au 8 S 23.1587
Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, örtliche Verlegung, …
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10). - VG Augsburg, 01.04.2023 - Au 8 S 23.482
Einstweiliger Rechtsschutz, Versammlung auf einer Bundesautobahn …
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10). - VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 8 S 22.2309
Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, Anordnung einer …
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2011 - 10 CS 11.1839 - juris Rn. 10).
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