Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245, 10 C 14.1244, 10 C 14.1246 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kampfhund der Kategorie 2; Anordnung zur Untersagung der Haltung des Hundes; Gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Tieren; Wesenstest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245
Diese Schlussfolgerung deckt sich jedoch nicht mit der vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof (E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92 - juris A.1.b)) verwendeten Definition für gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 KampfhundeV. - VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 CS 11.1626
Widerlegung der Vermutung der Kampfhundeeigenschaft (Rottweiler); verspäteter …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245
Ist sie nach Vorlage des Gutachtens nicht davon überzeugt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist, geht dies zu Lasten des Hundehalters (BayVGH, B.v. 18.11.2011 -10 CS 11.1626 - juris Rn. 23). - VG Ansbach, 19.05.2014 - AN 5 K 14.00762
Haltung eines Kampfhundes der zweiten Kategorie ohne die dafür erforderliche …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren und das Klageverfahren AN 5 K 14.00762 wurde ebenfalls abgelehnt.
- VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244
Haltungsuntersagung, Kampfhund, Wesenstest, Sofortvollzug, American …
Die Verfahren 10 CS 14.1245, 10 C 14.1244 und 10 C 14.1246 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren 10 CS 14.1245 wird abgelehnt.
Zudem beantragt sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245.
Rn. 9 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. Mai 2014 aufzuheben, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffern 1, 2 und 6 des Bescheids vom 19. Mai 2014 wiederherzustellen bzw. anzuordnen und der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das Eil- und Klageverfahren sowie für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 zu bewilligen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 ist ebenfalls unbegründet (3.).
Einer Kostenentscheidung bezüglich des abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 bedarf es nicht.
Rn. 26 Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis
Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55).Eine weitergehende Differenzierung ist hinsichtlich des Begründungserfordernisses nicht angezeigt (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14).
Auch ansonsten sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, wonach damit zu rechnen gewesen war, dass sich der rechtswidrige Zustand in Kürze hätte ändern können (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18;… Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand August 2018, Art. 37 Rn. 73).
Erweist sich die Untersagung der Hundehaltung voraussichtlich als rechtmäßig, durfte die Antragsgegnerin auch die Abgabeanordnung verfügen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 20).
- VG Regensburg, 08.01.2019 - RO 4 S 18.2008
Widerruf eines Negativattests für einen "Kampfhund" sowie Haltungsuntersagung
Zur Unterbindung der weiteren Begehung dieser Ordnungswidrigkeit war die Antragsgegnerin nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 - juris Rn. 17).Von einer Haltungsuntersagung ist nur dann abzusehen, wenn sich der rechtswidrige Zustand in Kürze ändern wird (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 - juris Rn. 17).
- VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562
Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen …
Die Antragsgegnerin war nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die weitere Begehung dieser Ordnungswidrigkeit zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 - juris Rn. 17).Auf ein etwaiges Verschulden kommt es nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 17).
Rn. 49 (2) Die angegriffenen Anordnungen sind ferner nicht deshalb ermessensfehlerhaft bzw. unverhältnismäßig, weil die Kampfhundehaltung lediglich formell illegal wäre und der bestehende rechtswidrige Zustand in Kürze rechtmäßig werden würde (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18;… B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19;… VG Regensburg, U.v. 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1
Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55).Rn. 24 Erweist sich die Untersagung der Hundehaltung voraussichtlich als rechtmäßig, durfte die Antragsgegnerin auch die Abgabeanordnung verfügen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 20).
- VG Regensburg, 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997
Feststellung Kampfhundeigenschaft - Rottweilerrüde
Die Beklagte war nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die weitere Begehung dieser Ordnungswidrigkeit zu unterbinden (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 - juris Rn. 17).Zwar ist von der Haltungsuntersagung abzusehen, wenn sich der rechtswidrige Zustand in Kürze ändern wird (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 - juris Rn. 17), etwa weil ein Negativattest beantragt ist und die Voraussetzungen für seine Erteilung vorliegen.
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55). - VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014
Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs
Andererseits sind an das Begründungserfordernis inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55). - VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 8 S 23.133
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Kampfhund Kategorie I (American, …
Rn. 72 bb) Die angegriffenen Anordnungen sind des Weiteren nicht ermessensfehlerhaft bzw. unverhältnismäßig, weil die Kampfhundehaltung lediglich formell illegal wäre und der bestehende rechtswidrige Zustand in Kürze rechtmäßig werden würde (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 18;… B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 23.06.2025 - 10 CS 25.838
Anordnungen zur Hundehaltung
Andererseits sind an dieses Begründungserfordernis inhaltlich keine überhöhten Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 30.6.2014 - 10 CS 14.1245 u.a. - juris Rn. 14;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 55). - VG München, 19.03.2024 - M 5 S 24.574
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Außerdienstlich begangene …
- VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347
Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Augsburg, 15.11.2022 - Au 8 S 22.2013
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Untersagung der weiteren …
- VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.352
Leinenzwang für einen großen Hund
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 CS 14.1245
Kampfhund der Kategorie 2; Anordnung zur Untersagung der Haltung des Hundes; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244
Die Verfahren 10 CS 14.1245, 10 C 14.1244 und 10 C 14.1246 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren 10 CS 14.1245 wird abgelehnt.
Zudem beantragt sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245.
Rn. 9 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. Mai 2014 aufzuheben, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffern 1, 2 und 6 des Bescheids vom 19. Mai 2014 wiederherzustellen bzw. anzuordnen und der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das Eil- und Klageverfahren sowie für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 zu bewilligen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 ist ebenfalls unbegründet (3.).
Einer Kostenentscheidung bezüglich des abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 bedarf es nicht.
Rn. 26 Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.1245 beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244
Diese Schlussfolgerung deckt sich jedoch nicht mit der vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof (E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92 - juris A.1.b)) verwendeten Definition für gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 2 KampfhundeV. - VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 CS 11.1626
Widerlegung der Vermutung der Kampfhundeeigenschaft (Rottweiler); verspäteter …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244
Ist sie nach Vorlage des Gutachtens nicht davon überzeugt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist, geht dies zulasten des Hundehalters (BayVGH, B.v. 18.11.2011 -10 CS 11.1626 - juris Rn. 23). - VG Ansbach, 19.05.2014 - AN 5 K 14.00762
Haltung eines Kampfhundes der zweiten Kategorie ohne die dafür erforderliche …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2014 - 10 C 14.1244
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren und das Klageverfahren AN 5 K 14.00762 wurde ebenfalls abgelehnt.
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