Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begehren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise ins Bundesgebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise ins Bundesgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.02.2015 - M 24 S 14.5473
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
Rn. 14 Weiter hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 28) zugrunde gelegt, wonach von der Anwendung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG vor der Einreise des ausländischen Ehegatten zu seinem deutschen Ehegatten abzusehen ist, wenn ein Spracherwerb dem ausländischen Ehegatten aus besonderen persönlichen Gründen oder wegen der besonderen Umstände in seinem Heimatland nicht möglich ist oder es ihm nicht zuzumuten ist, die deutsche Sprache innerhalb angemessener Zeit zu erlernen. - BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10
Nichtannahmebeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
Insoweit hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 17) zu Recht darauf abgestellt, dass nach dem Vortrag des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren nicht erkennbar war, dass die Ehefrau tatsächlich auf die Lebenshilfe des Ehemannes angewiesen ist. - OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt ist, um dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegen zu wirken, man könne durch die Einreise mit einem Visum, das nicht für einen langfristigen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (OVG Lüneburg, B.v. 18.9.2014 - 4 ME 201/14 - juris Rn. 9), sind an das Darlegungserfordernis im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erhöhte Anforderungen zu stellen.
- VGH Bayern, 11.11.2021 - 10 ZB 21.1151
Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug eines …
Daher sind Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG prinzipiell eng auszulegen (…siehe z.B. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 20;… BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34;… BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 2.7.2015 - 10 ZB 14.2102 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 12.08.2015 - 10 ZB 15.903
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum deutschen Ehegatten; …
Auch fehlt es trotz der entsprechenden Hinweise in den Verfahren M 24 S 14.5473 und 10 CS 15.800 immer noch immer am erforderlichen Nachweis, ob und welche konkreten Beistandsleistungen der Kläger tatsächlich für seine Ehefrau erbringt. - VG Minden, 18.11.2019 - 7 L 1183/19 Rn. 42 Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12. Augst 2015 - 10 ZB 15.903 -, juris Rn. 10, und vom 18. Mai 2015 - 10 CS 15.800 -, juris Rn. 6; VG München, Beschluss vom 26. Februar 2015 - M 24 S 14.5473 -, juris Rn. 44, jeweils zur Betreuung eines erkranken Ehegatten.
- VG Bayreuth, 18.09.2018 - B 6 E 18.940
Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wegen Pflege eines Angehörigen
Rn. 51 Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift gerechtfertigt ist, sind erhöhte Anforderungen zu stellen, was die Darlegung der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens angeht (BayVGH, B. v. 18.05.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn.15). - VG Bayreuth, 09.06.2017 - B 4 E 17.304
Antrag auf Familiennachzug nach bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags
Rn. 41 Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift gerechtfertigt ist, sind erhöhte Anforderungen zu stellen, was die Darlegung der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens angeht (BayVGH, B. v. 18.05.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn.15).
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