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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6279
VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408 (https://dejure.org/2016,6279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2016 - 10 CS 16.408 (https://dejure.org/2016,6279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2016 - 10 CS 16.408 (https://dejure.org/2016,6279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der familiären Verbundenheit eines Asylbewerbers im Hinblick auf ein Umgangsrecht mit seiner Tochter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386/396 f.; 76, 1/47; 80, 81/93).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1/49 ff.; 80, 81/93).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386/396 f.; 76, 1/47; 80, 81/93).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1/49 ff.; 80, 81/93).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171/173), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67/68; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682/683).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682/683).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171/173), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67/68; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682/683).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386/396 f.; 76, 1/47; 80, 81/93).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171/173), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67/68; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682/683).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. BVerfGE 56, 363/384; 79, 51/63 f.).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. BVerfGE 56, 363/384; 79, 51/63 f.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386/396 f.; 76, 1/47; 80, 81/93).
  • VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
    Rn. 11 Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (B.v. 17.9.2004 - 9 B 1450/14 - juris) lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde; dort ging es um ein zwischen getrenntlebenden Ehegatten geteiltes Sorgerecht, zudem war der ausländische Elternteil nicht ausgewiesen worden.
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446

    Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; …

  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 CE 16.222

    Keine Aussetzung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde wegen neuer …

  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 12.02.2025 - Au 1 S 25.147

    Einstweiliger Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe, vollziehbar ausreisepflichtiger …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821

    Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 6 E 19.1935

    Teilweise erfolgreiches Eilverfahren eines Nigerianers auf vorläufige Duldung bis …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis …

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 10 CS 16.408 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 10 CS 16.408 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung gilt, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (Bay. VGH , Beschl. v. 02.03.2016 - 10 CS 16.408, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177

    Duldung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung die vom Antragsteller geltend gemachte familiäre Bindung zu seinen Kindern gewürdigt und bei der Interessenabwägung die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser familiären Beziehung nicht verkannt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris; BVerfG, B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris).
  • VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659

    Fehlender Anspruch auf Duldung zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnis zum …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 02.12.2020 - Au 1 K 20.1968

    Aufenthaltsrecht wegen Ausübung der elterlichen Sorge - Ablehnung von …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.04.2021 - Au 1 K 20.1968

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der elterlichen Sorge ohne …

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820

    Erfolglose Klage wegen humanitären Aufenthaltsrechts

  • VG Würzburg, 25.11.2022 - W 7 E 22.1793

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Georgien

  • VG Augsburg, 30.05.2022 - Au 1 E 22.1007

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG München, 17.08.2016 - M 9 E 16.3115

    Erfolgloser Antrag auf übergangsweise Aussetzung der Abschiebung

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